Erhöhung des Wohngelds: 30 Euro mehr für die Miete

Das Bundeskabinett beschließt die Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025. Das Pestel-Institut befürchtet, Vermieter könnten das ausnützen.

Das Wohngeld bedürftiger MieterInnen soll erhöht werden Foto: Jens Kalaene/dpa

BERLIN taz | Das Wohngeld war zu Beginn 2023 umfassend reformiert und verbessert worden. Jetzt kündigte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) eine erneute Erhöhung für 2025 an. „Die Menschen geben heute deutlich mehr Geld für Miete, Energie und Waren des täglichen Bedarfs aus. Um die Entlastungswirkung auch langfristig zu erhalten, erhöhen wir das monatliche Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise 30 Euro im Monat“, sagte Geywitz nach einem Kabinettsbeschluss vom Dienstag.

Die Höhe des monatlichen Mietzuschusses für Bür­ge­r:in­nen mit geringem Einkommen wird laut Gesetz alle zwei Jahre auf eine nötige Anpassung an die Preis- und Mietpreisentwicklung überprüft. Das Wohngeld wird individuell berechnet, wobei Einkommen, Haushaltsgröße, Miethöhe und auch die Wohnkosten­situation in der Region eine Rolle spielen.

Durch die Reform „Wohngeld-Plus“ von 2023 wurden der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet und auch die Heizkosten mehr berücksichtigt. Das Ministerium rechnete bei Beginn der Reform damit, dass die Zahl der Wohn­geld­emp­fän­ge­r:in­nen sich durch die Reform verdreifachen und in den kommenden Jahren auf rund 1,9 Millionen Menschen steigen könnte.

Nach Berechnungsbeispielen aus dem Bundesbauministerium von 2023 bekommt beispielsweise eine alleinstehende Rentnerin im brandenburgischen Jüterbog mit einer Bruttorente von 860 Euro im Monat und einer Bruttokaltmiete von 335 Euro ein Wohngeld von 250 Euro im Monat. Ein Ehepaar mit zwei Kindern in München mit einem anrechenbaren Gesamteinkommen von 1.940 Euro und einer Miete von 770 Euro erhält ein Wohngeld von 518 Euro.

Wohngeld ist vorrangig vorm Bürgergeld

Bei Ge­ring­ver­die­ne­r:in­nen wird das Wohngeld vorrangig gewährt vor Leistungen der Grundsicherung und soll verhindern, dass Einkommensschwache nur wegen der Wohnkosten Bürgergeld beantragen müssen. Wer Bürgergeld bezieht, erhält kein Wohngeld, sondern bekommt die sogenannten Kosten der Unterkunft vom Jobcenter erstattet. Jobcenter prüfen daher bei Neu­an­tragsstel­le­r:in­nen, ob nicht ein vorrangiger Anspruch auf Wohngeld besteht.

Das Pestel-Institut warnte am Mittwoch aber davor, die Erhöhung des Wohngeldes könnte einen „ungewollten Effekt der Mietpreistreiberei“ mit sich bringen, so Pestel-Chef Matthias Günther. Vermieter nutzten den Wohnungsmangel aus, um mit den Mieten „weiter nach oben zu gehen“. Schon bei den Kosten der Unterkunft für Bürgergeld-Empfänger:innen müsse der Staat heute „Mieten akzeptieren, die regional teils deutlich über den Durchschnittsmieten liegen“.

In vielen Fällen allerdings zahlen Bürgergeld-Empfänger:innen einen Teil der Miete selbst, weil diese die „Angemessenheitsgrenzen“ der Jobcenter übersteigt.

Aktuell fehlten in Deutschland über 500.000 Wohnungen, so Günther.

Wohngeld mit Bürgergeld vereinen?

Die Zahl der Emp­fän­ge­r:in­nen von Bürgergeld ist trotz der Erweiterung des Wohngeldes von 2023 nicht nennenswert gesunken. In Hamburg etwa verdoppelte sich im vergangenen Jahr die Zahl der Wohngeldempfänger:innen, der durchschnittliche Anspruch kletterte zwischen 2022 und 2023 laut Statistikamt Nord auf 318 Euro monatlich. Die Zahl der Emp­fän­ge­r:in­nen von Bürgergeld stieg im Laufe des Jahres 2023 in Hamburg wie auch im Bundesgebiet aber ebenso an, was auch dem Zuzug von Ukrai­ne­r:in­nen geschuldet ist.

Das Münchener Ifo-Institut schlug unlängst vor, Wohngeld und Bürgergeld in eine Leistung zu integrieren. Allerdings sind die Vorbedingungen der beiden Leistungen unterschiedlich, eine Zusammenlegung wäre kompliziert.

  • informationsspiegel

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