Rechtsextreme Le Pen in Paris angeklagt: Muss Sie ins Gefängnis?

Paris taz | Für die nächsten Präsidentschaftswahlen 2027 rechnete sich Marine Le Pen gute Chancen aus, beim vierten Anlauf zu gewinnen und Frankreichs nächste Staatschefin zu werden. Die Justiz könnte diese Pläne mit einem Urteil beim zu Ende gehenden Prozess wegen der Veruntreuung von EU-Geldern durchkreuzen.

Am Dienstagabend haben die beiden Staatsanwälte nach einem langen und ausführlichen Plädoyer eine exemplarisch strenge Verurteilung für die Spitzenpolitikerin des Rassem­blement National (RN) gefordert: 5 Jahre Haft, davon 3 Jahre auf Bewährung, und 300.000 Euro Buße. Außerdem forderten sie den sofortigen Entzug ihres passiven Wahlrechts für die kommenden 5 Jahre. Sie könnte in dieser Zeit dann nicht gewählt werden. Das würde für sie die Rote Karte mit Platzverweis und vermutlich das Ende ihrer Karriere bedeuten.

Neben Le Pen sind auch weitere Par­tei­kol­le­g*in­nen angeklagt. Die beiden Staatsanwälte sprachen von einem „besonders gravierenden“ Fall der Bereicherung einer Partei mit öffentlichen Geldern und einem organisierten „System der Veruntreuung“ von mehr als 4 Millionen Euro.

Diese Mittel sollten offiziell der Anstellung und Besoldung der parlamentarischen Assistenten von EU-Abgeordneten dienen. Stattdessen sollen diese in 46 Fällen von Vertrauten der Familie Le Pen abgezweigt und für „nationale Aktivitäten“, nämlich parteipolitische Zwecke, genutzt worden seien.

Le Pen glaubt an „politischen Prozess“ gegen ihre Person

Die Staatsanwälte sprachen von einer „schweren Verletzung der demokratischen Regeln“, die entsprechend streng bestraft werden müsse.

In den Verhandlungen seit Ende September hatten die Angeklagten versucht, die Verdachtsmomente zu entkräften. Sie wurden indes mit belastenden Dokumenten und Auszügen aus ihrer E-Mail-Kommunikation konfrontiert.

Beim Verlassen des Gerichtssaals nach dem Plädoyer der Anklage wirkte Marine Le Pen sichtlich gezeichnet. Sie stellt den Strafantrag als politischen Angriff auf ihre Person dar: „Von Beginn an ging es im Prozess nur um eines: Marine Le Pen“, sagte sie vor Journalisten.

Falls das Gericht in seinem Urteil dem Antrag der öffentlichen Kläger folgt, würde der geforderte Verlust des passiven Wahlrechts auch im Fall einer Berufung mit unmittelbarer Wirkung in Kraft treten. Damit würde Marine Le Pen aus dem Rennen um die Staatspräsidentschaft geworfen. Nicht betroffen wäre dagegen ihr derzeitiges Mandat als Abgeordnete der Nationalversammlung.

Le Pen „in den Wahlurnen und nicht anderswo“ besiegen

Die Aussicht auf eine solche vom Strafgesetzbuch vorgesehene Zusatzstrafe mit weitreichenden politischen Konsequenzen für die nächsten Wahlen sorgt für Schlagzeilen. Ein solches Urteil könnte zeigen, dass Marine Le Pen und andere Prominente nicht über dem Gesetz stehen, sagen die einen.

Doch nicht nur aus den Reihen ihrer Partei hagelt es Proteste gegen das drohende Verdikt einer „politischen Justiz“. RN-Parteichef Jordan Bardella argwöhnt, man wolle Millionen Franzosen, die 2027 die RN-Kandidatin Le Pen wählen wollten, um ihr demokratisches Recht bringen.

Als „schockierend“ erachtet auch Gérald Darmanin die Vorstellung, dass Le Pen von der Justiz als Präsidentschaftskandidatin disqualifiziert würde. Darmanin ist der frühere Innenminister von Premier Emmanuel Macron und hat selbst die Absicht, für dessen Nachfolge anzutreten. Er möchte, sagte er, die Konkurrentin vom RN „in den Wahlurnen und nicht anderswo“ besiegen.

Die Verteidigung will am Montag einen Freispruch verlangen. Das Pariser Gericht plant, Anfang 2025 sein Urteil zu verkünden.

  • informationsspiegel

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