“zogen laut Polizei rund 2.100 Rechtsextreme brüllend und mit Böllern werfend durch die Stadt”
Eine Demonstration kurz nach einem derartigen Anschlag, hätte von der Stadt auch problemlos mit Verweis auf § 15 VersammlG verboten werden können. Ein Verweis auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Bezugnahme auf die Ereignisse wäre ausreichend gewesen.
Es ist nur ein weiterer Beleg dafür, dass der Staat in einigen ostdeutschen Bundesländern seine Rechte und sein Gewaltmonopol nicht ausschöpft, wenn es um Rechtsextremismus geht.
Die sich häufenden Übergriffe auf Migranten, Wahlhelfer, Journalisten oder jüngst einer Politikern der Linken sind das Resultat davon.
Das ist nicht nur für die Menschen mit Migrationshintergrund in den Bundesländern ein großer Anlass zur Sorge, sondern auch für alle demokratisch gesinnten Bewohner in diesen Bundesländern die auf die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols vertrauen.