
Laut einem Artikel von Aiko Kempen in „Frag den Staat“ steht er nun seit Anfang Januar wieder in 15 Lehrveranstaltungen vor Studierenden. Diese seien darüber „geschockt“ gewesen, schreibt Kempen. An der Bundespolizeiakademie studieren Polizist*innen oder Anwärter*innen für den höheren Dienst, also Beamte, die später viel Verantwortung tragen werden. 600 Studierende sind das in Maningers Fachbereich. Nachdem die Vorwürfe gegen ihn damals öffentlich geworden waren, blieb der umstrittene Professor an der Hochschule beschäftigt, zog sich aber aus der Lehre zurück.
Ehemalige Mitarbeitende der Hochschule beklagen, dass an der Polizeihochschule des Bundes Themen zu Grundrechten, Ethik und politischer Bildung gegenüber sicherheitspolitischen Themen immer mehr in den Hintergrund rücken. Differenziertes Denken und kritische Wissenschaft sei dort nicht gewünscht, sagten sie gegenüber der taz. Es gibt auch Zweifel an der fachlichen Expertise Stephan Maningers, der bis zur Promotion Entwicklungswissenschaften an einer südafrikanischen Universität studierte.
Hochschule und Ministerium schweigen
Aus Sicht seines Arbeitgebers verwundert es, dass Maninger seit den Extremismus-Vorwürfen nicht gelehrt hat, denn die Bundespolizeiakademie stellte sich gleichzeitig deutlich hinter ihren Professor. Von rechtsgerichteten Aktivitäten vor 2021 will sie nichts gewusst haben, trotz einer Untersuchung vor seiner Einstellung. Er arbeitete seit 2009 an der Hochschule und bekam dort 2019 eine Professur in der höchsten Stufe W3. Was er dafür in den letzten drei Jahren gemacht hat, ist nicht bekannt. Sollte er wissenschaftlich gearbeitet haben, so sind diese Arbeiten nicht veröffentlicht.
Nach der Kritik an ihm leitete die Innenrevision der Bundespolizei eine Untersuchung ein. Das Ergebnis: Die Vorwürfe seien nicht gewichtig, die Vorfälle zu lange her. Die Publikationen in rechten Medien verschwieg der Bericht. Auf eine Anfrage dazu, ob und warum er nun wieder unterrichtet, äußert sich die Hochschule „aus Gründen des Mitarbeiterdatenschutzes grundsätzlich nicht“. Auch das Bundesinnenministerium schweigt dazu, ebenfalls aus Gründen des Datenschutzes.
Es war an der Entscheidung beteiligt und hat zwei Gutachten über Maninger erstellen lassen. Entgegen wissenschaftlicher Praxis sind diese aber nicht öffentlich. Die „Gutachterinnen und Gutachter“, heißt es aus dem Innenministerium, hätten ihre Unbefangenheit erklärt und seien „anerkannte Expertinnen und Experten für Sicherheitspolitik“. Aus einer internen Quelle, die der taz vorliegt, heißt es, die Gutachter hätten in der Vergangenheit gemeinsam mit Stephan Maninger Bücher herausgegeben.
Warum also unterrichtet Stephan Maninger möglicherweise wieder? Das lässt sich nur mutmaßen. Naheliegend wäre, dass seine Stelle bisher befristet ist. Im August 2025 würde daraus eine unbefristete Professur – dafür müsste er aber Arbeitsergebnisse vorweisen. Vorlesungen und Seminare, beispielsweise.







