Abschiebung trotz Aufnahmezusage: Pakistan schiebt Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage ab

Berlin taz | Die pakistanischen Behörden haben offenbar erstmals Personen nach Afghanistan abgeschoben, die eine Aufnahmezusage durch das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) haben. Die Organisation Kabul Luftbrücke bestätigte der taz, dass etwa 40 Af­gha­n*in­nen betroffen sind. Die Bundesregierung bestreitet bislang, dass es eine solche Abschiebung gab. Der taz liegt aber eine Mail der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) vom Mittwochnachmittag vor, in der Angehörigen von nach Afghanistan Abgeschobenen empfohlen wird, sich an eine Hotline zu wenden.

Die Betroffenen gehören zu rund 2.300 Af­gha­n*in­nen mit Aufnahmezusagen, die bislang im pakistanischen Islamabad ausharrten. Ihnen war im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan noch von der Ampelkoalition die Evakuierung zugesichert worden.

Mit dem Programm sollten Menschenrechtler*innen, Frauen, Homosexuelle und andere Menschen gerettet werden, die von den Taliban besonders bedroht sind. Allerdings hat die neue Schwarz-Rote Bundesregierung das Programm inzwischen beendet und Unions-Politiker haben offen angekündigt, keine Af­gha­n*in­nen mehr einfliegen zu wollen. Seitdem sitzen die Af­gha­n*in­nen in Pakistan fest.

Es ist nicht der erste Abschiebeversuch durch die pakistanischen Behörden, aber der erste erfolgreiche. Bislang hatte die deutsche Botschaft in Islamabad stets interveniert. Warum das dieses Mal nicht geschah oder gelang, ist nicht klar. Das Bundesinnenministerium verwies auf Anfrage der taz, ob die Abschiebung bekannt sei, lediglich auf die Bundespressekonferenz. Dort hatte ein Regierungssprecher am Mittwoch eine ähnliche Frage verneint.

Folter und Vergewaltigung auf der Flucht

Eva Beyer von der Kabul Luftbrücke beklagt, dass die Bundesregierung die Menschen im Stich lasse: „Darunter sind Menschen, die wissen, dass sie das nicht überleben“, so Beyer. Manche von ihnen seien vor ihrer Flucht nach Pakistan gefoltert worden, andere vergewaltigt. Unter ihnen seien auch Mädchen, die noch keine 18 Jahre alt sind. Bei der Abschiebung sei eine Familie getrennt worden„Ein Vater kam von einem Arztbesuch zurück in das Gästehaus, und seine Frau und Kinder waren nicht mehr da“, so Beyer.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte erst im Juli im Fall einer Afghanin mit Aufnahmezusage entschieden, dass sie auch Anspruch auf ein Visum und damit die Einreise habe. In Pakistan drohe ihr die Abschiebung nach Afghanistan, wo sie um ihr Leben fürchten müssten. Die Aufnahmezusage sei rechtlich bindend.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, auch alle anderen humanitären Aufnahmeprogramme so weit wie möglich zu beenden.

  • informationsspiegel

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