Antifa in den USA bald „Terrorgruppe“: Gegen alles, was links ist

Eine Woche nach dem Attentat auf den rechten Publizisten und Trump-Unterstützer Charlie Kirk treibt die US-Regierung den Kampf gegen ihre politischen Gegner voran. Am Mittwoch kündigte Trump an, die Antifa als „terroristische Organisation“ einzustufen. „Ich werde außerdem nachdrücklich empfehlen, dass diejenigen, die ­ANTIFA finanzieren, gemäß den höchsten rechtlichen Standards und Praktiken gründlich untersucht werden“, schrieb der Präsident auf seiner Plattform Truth Social. Trump sprach von der Antifa als ein „kranke, gefährliche, radikale Katastrophe“.

Unklar ist jedoch, wie dieses Vorgehen aussehen soll. Auch in den USA ist die Antifa keine straffe Organisation, die Mitgliederausweise ausstellt, sondern ein loser Zusammenschluss von Aktiven und Sympathisanten. Die Befürchtung ist, dass Trump und seine Leute die Antifa-Anschuldigungen als diffusen Vorwurf ins Feld führen könnten, um die Polizei und Geheimdienste gegen alle möglichen Akteure links der MAGA-Bewegung einzusetzen, besonders gegen NGOs, Aktivisten oder auch die Demokratische Partei.

„Dies ist nur eine von vielen Maßnahmen, die der Präsident ergreifen wird, um gegen linke Organisationen vorzugehen, die politische Gewalt schüren“, sagte ein Regierungsvertreter dem Sender CNN.

Am Dienstag war der mutmaßliche Kirk-Attentäter Tyler Robinson dem Haftrichter vorgeführt worden. Bislang gibt es kaum Indizien, dass er ein linker Überzeugungstäter war, geschweige denn Verbindungen zu Antifa-Gruppen hatte. Tatsächlich gibt es vielmehr Hinweise darauf, dass Robinson eher unpolitisch war. Doch das hält Trump und Co. nicht davon ab, Robinson als Linksextremisten hinzustellen.

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Trump sprach von der Antifa als ein kranke, gefährliche, radikale Katastrophe

Ein ähnliches Bild zeichnet die Regierung auch von dem palästinensischen Aktivisten und früheren Studenten an der Columbia-Universität, Mahmoud Khalil. Khalil war im März von ungekennzeichneten Agenten der Abschiebebehörde ICE entführt worden, obwohl er im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis war, und erst im Juni wieder freigekommen.

Doch am Mittwoch urteilte ein Richter im Bundesstaat Louisiana, wo Khalil festgehalten worden war, dass der Aktivist nach Algerien oder Syrien abgeschoben werden soll. Als Begründung führte der Richter an, Khalil habe bei seiner Bewerbung für eine Green Card relevante Informationen vorenthalten.

Khalils Anwälte wollen die Entscheidung anfechten. Sie argumentieren, dass eine vorangegangene Anweisung eines Bundesbezirksrichters, die eine Abschiebung verbietet, Vorrang vor dem jüngsten Richterspruch hat. Khalil sprach von einem „Scheingericht“.

  • informationsspiegel

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