Aufnahmeprogramm für Af­gha­n*in­nen: Afghanischer Richter klagt in Karlsruhe

Ein ehemals hoher afghanischer Richter legt Verfassungsbeschwerde ein. Die Bundesregierung solle ihre Aufnahmezusage einhalten und Visa ausstellen.

Freiburg taz | Das Bundesverfassungsgericht muss den Bruch der deutschen Aufnahmezusagen für bedrohte Af­gha­n:in­nen überprüfen. Ein ehemals hoher afghanischer Richter erhob nun eine Verfassungsbeschwerde und einen Eilantrag. Er wird dabei von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt.

Der Richter erhielt im Dezember 2022 eine Aufnahmezusage der Bundesregierung. Daraufhin verließ er mit seiner Frau und vier Kindern Afghanistan, um bei der deutschen Botschaft in Pakistan ein Visum für Deutschland zu beantragen. Aus Angst vor Abschiebung nach Afghanistan verbirgt sich die Familie inzwischen in Parks und Wäldern. Bei einer Rückkehr nach Afghanistan sieht sich der Richter hochgradig gefährdet, da er auch Taliban-Mitglieder verurteilte. Aus Rache hatten die Taliban 2021 bereits seinen Vater ermordet.

Nachdem die neue deutsche Bundesregierung Anfang des Jahres alle Aufnahmeprogramme stoppte, um die Zusagen neu zu prüfen, klagte der Richter beim Verwaltungsgericht Berlin auf Erteilung von Visa und hatte zunächst Erfolg. Doch Ende August wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die Eil-Klage in der nächsten Instanz ab. Die erhaltene Aufnahmezusage sei kein Verwaltungsakt, der den Klägern Rechte gebe, die Zusage müsse daher nicht umgesetzt werden. Nur Zusagen nach dem späteren Bundesaufnahmeprogramm seien rechtlich verbindlich.

Mit seiner Verfassungsbeschwerde beruft sich der Richter nun auf Vertrauensschutz. Zwar habe er grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Aufnahmezusage. Nach Erhalt der Aufnahmezusage habe er jedoch darauf vertrauen dürfen, dass die Zusage auch eingehalten wird. Nach den konkreten Hinweisen in der deutschen Zusage vom Dezember 2022 habe er sein Haus verkauft.

In der pakistanischen Hauptstadt Islamabad habe ihn die deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in einem Guesthouse untergebracht und damit das Vertrauen weiter bestärkt. Er und seine Familie hätten schon seit 2022 ihr Leben und ihre Dispositionen auf die zugesagte Aufnahme in Deutschland ausgerichtet. Neben dem Vertrauensschutz beruft sich der Afghane auch auf deutsche Schutzpflichten und eine Verletzung des Willkürverbots.

Die Bedeutung der Verfassungsbeschwerde und des Eilantrags gehen über diesen Einzelfall hinaus. In Pakistan warten und bangen noch rund 870 Personen mit ähnlichen Zusagen aus älteren deutschen Aufnahmeprogrammen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei!

Jetzt unterstützen

  • informationsspiegel

    Related Posts

    Bundesregierung protegiert Gasheizungen: Verschiebung nach rechts
    • March 24, 2026

    Ja, fossile Wärme könnte auch in Zukunft bezahlbar sein. Aber die Folgen fürs Klima wären katastrophal, wenn heute nicht mehr auf Wärmepumpen gesetzt wird. mehr…

    Weiterlesen
    Kinder fragen, die taz antwortet: Könnte ein schwarzes Loch das Sonnenlicht verschlucken?
    • March 24, 2026

    Wir wollen von Kindern wissen, welche Fragen sie beschäftigen. Jede Woche beantworten wir eine. Diese Frage kommt von Hans-Rémi, 6 Jahre. mehr…

    Weiterlesen

    Nicht verpassen

    Bundesregierung protegiert Gasheizungen: Verschiebung nach rechts

    • 5 views
    Bundesregierung protegiert Gasheizungen: Verschiebung nach rechts

    Kinder fragen, die taz antwortet: Könnte ein schwarzes Loch das Sonnenlicht verschlucken?

    • 7 views
    Kinder fragen, die taz antwortet: Könnte ein schwarzes Loch das Sonnenlicht verschlucken?

    Kinder- und Jugendbücher im Frühjahr: Lakikak heißt Ziegenmist

    • 5 views
    Kinder- und Jugendbücher im Frühjahr: Lakikak heißt Ziegenmist

    Youtube-Kanal Mike’s Mic: Die Popkulturmaschine

    • 7 views
    Youtube-Kanal Mike’s Mic: Die Popkulturmaschine

    Sexualisierte Gewalt: Machos auf dem Vormarsch

    • 10 views
    Sexualisierte Gewalt: Machos auf dem Vormarsch

    Verzwergung der SPD: Trugschluss „hart arbeitende Mitte“

    • 11 views
    Verzwergung der SPD: Trugschluss „hart arbeitende Mitte“