Gewalt bei Polizeikontrolle in Hannover: Reuiger Polizist muss zahlen

Der Abend, an dem der junge Polizist Daniel M. an den Falschen geriet, ist schon ein Weilchen her. Am 24. November 2024 fand in Hannovers Nordstadt ein Polizeieinsatz statt, der für M. in eine Anklage wegen Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung münden sollte.

Dieser Polizeieinsatz hat eine Vorgeschichte: Im Musikzentrum trat damals die österreichische Band Nachtmahr auf. Nachtmahr gehört zu jenen Bands, die sich im Genre Industrial-/Aggrotech verorten und sich im provokanten Spiel mit militaristischer, teils auch faschistischer Ästhetik gefallen – irgendwas mit Uniformen, Frakturschrift, Peitschen und „Kampf“-Geblöke also, so ähnlich wie Rammstein. Textlich betreiben sie zwar keine Nazipropaganda und weisen solche Unterstellungen auch regelmäßig weit von sich, optisch reicht es aber, um zumindest als umstritten zu gelten.

Jedenfalls reichte es für eine Gruppe mutmaßlich antifaschistischer Aktivisten in Hannover. Sie stürmten an jenem Abend die Bühne, warfen ein paar Sachen um und zündeten einen Rauchtopf. Das Publikum glaubte zunächst wohl, das sei Teil der Show, und stimmte in die „Nazis raus“-Rufe ein – spätestens als nicht nur der Rauchtopf, sondern auch der Bühnenvorhang brannte und Instrumente beschädigt wurden, war es damit aber aus.

Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt noch völlig unklaren Lage und der Gefährdung von rund 300 Konzertbesuchern rückten Polizei und Feuerwehr mit erheblichen Kräften an. Die Lage am Musikzentrum war relativ schnell unter Kontrolle, der Brand von der Crew schon praktisch gelöscht. Parallel machten sich die Polizisten im unmittelbaren Umfeld auf die Suche nach den – laut Zeugenaussagen bis zu 20 – Tatverdächtigen.

Ausweisfotos mit dem Privathandy

Dazu wurden auch in der Kopernikusstraße umfangreiche Personenkontrollen durchgeführt. Das ist an sich keine abwegige Idee, nicht nur weil die ganz in der Nähe liegt, sondern auch weil sich hier der Punkertreff „Kopi“ befindet. Hier gibt man sich dezidiert antifaschistisch und war selbst auch schon Opfer von Übergriffen aus dem rechten Spektrum.

Wie es der Zufall so will, fand an jenem Abend auch in der Kopi ein Konzert statt. Im Publikum: das Ehepaar B., dessen Sohn auf der Bühne stand. Nach dem Konzert halfen sie noch, das Equipment der Band in das Auto eines anderen Vaters zu laden. Dann wollten sie sich in einer kleinen Gruppe, bestehend aus dem Ehepaar, ihrem Sohn und weiteren drei Freunden, auf den Heimweg machen.

Dabei liefen sie in die Polizeikontrolle. Über das, was dann passierte, gibt es im Detail ein paar kleinere Differenzen. Herr B. schilderte die Geschehnisse der taz gegenüber so: Die Kontrolle sei zunächst ganz höflich und professionell vonstatten gegangen. Die Beamten hätten die Ausweise sehen wollen, die ihnen auch ausgehändigt wurden.

Eine Polizistin habe Fotos davon gemacht – mit einem Smartphone, das in einer blasslila Hülle steckte und aussah, als wäre es ihr privates. Das sei ihm komisch vorgekommen und er habe angefangen, Fragen zu stellen, ob das denn datenschutzrechtlich so korrekt sei und Ähnliches. Die Polizistin habe darauf nur knapp und ausweichend geantwortet.

Die Personenkontrolle eskaliert

Dann sollten auch noch Fotos von den Personen aus dieser Gruppe gemacht werden. B.s Frau wurde aufgefordert, sich dazu an die Hauswand zu stellen. B., dem diese Situation nach eigenen Aussagen immer seltsamer vorkam, meinte nun, dann könne er ja vielleicht seinerseits auch einmal ein paar Fotos machen, und zog sein Smartphone aus der Tasche.

Daraufhin habe ein männlicher Polizist neben ihm ihn barsch aufgefordert, das zu unterlassen. Er habe „okay“ gesagt und das Handy in die Hosentasche gleiten lassen. Trotzdem habe der Polizist ihn unvermittelt gepackt und – mit der Hilfe von zwei herbeigeeilten Kollegen – die Arme auf den Rücken gedreht, ihn mit dem Gesicht auf die Knie und mit dem Rücken gegen die Hauswand gedrückt. Dabei sei es auch zu einer Verletzung des Zeigefingers gekommen, einer Fraktur mit Gelenkbeteiligung, die ihm über ein Jahr Schmerzen bereitete.

Der Polizist nahm außerdem sein Handy an sich und forderte ihn auf, die PIN herauszugeben. B. weigerte sich zunächst, worauf der Polizist drohte, er könnte das Gerät auch beschlagnahmen, dann würde er das erst in einem Jahr wiederbekommen. Das ginge nicht, sagte B., darauf seien sensible Patientendaten. Er wollte die Fotos selbst löschen – vor den Augen des Polizeibeamten, doch dieser weigerte sich, das Gerät zurückzugeben.

Nach einigem Hin und Her und weiteren Drohungen entsperrte er das Handy schließlich doch, der Polizist löschte die Fotos und gab es ihm zurück. Die Schilderungen der beteiligten Polizisten weichen hier ein wenig ab: Da ist von mehrfachen Aufforderungen die Rede, auf die B. nicht reagiert habe, und von „unkooperativem Verhalten“. Außerdem soll B. direkt ins Gesicht fotografiert haben – er sagt hingegen, er habe das Handy hoch über seinem Kopf gehalten.

Ein Brief an die Polizeipräsidentin

Der – in seinen Augen – unvermittelte und nicht gerechtfertigte Angriff beschäftigt B. nachhaltig. Und er ist niemand, der das so einfach auf sich sitzen lässt. Als Psychotherapeut und Psychiater hat er mit dem Polizei- und Justizapparat schon einige berufliche Erfahrungen gesammelt. Er wendet sich mit einem Brief direkt an die Polizeipräsidentin.

Eloquent schildert er darin, wie heftig der Übergriff bei ihm selbst und seiner Frau nachwirkt – bei ihm die Erinnerungen an einen Überfall in Brasilien wieder wachruft und bei ihr die Erinnerungen daran, wie ihr Freund von Skinheads fast tot geprügelt wurde.

Sein Vertrauen in die Polizei als staatliche Institution sei nachhaltig erschüttert; von den verheerenden Auswirkungen auf das Bild, das die jungen Leute von Polizeibeamten haben, ganz zu schweigen. Und er fragt nebenbei auch, ob sie als älteres, unauffällig gekleidetes Ehepaar mit Rädern und Fahrradhelmen wohl wirklich so verdächtig gewirkt hätten.

Zu diesem Zeitpunkt habe ihm eher eine Art Täter-Opfer-Ausgleich vorgeschwebt, sagt er. Er wollte das Geschehen – ganz Therapeut – gesprächsweise aufarbeiten, dem Polizisten klarmachen, was er da angerichtet hatte.

Doch die Polizeipräsidentin reicht das Schreiben umgehend an die zuständige Abteilung weiter, die ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt einleitet. In dem wird der 27-jährige Daniel M. als „Haupttäter“ identifiziert.

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Sein Mandant habe irrigerweise angenommen, er sei dazu berechtigt, das Handy an sich zu nehmen und die Löschung durchzusetzen, so der Verteidiger des jungen Polizisten. Damit, deutet er an, sei er möglicherweise nicht der Einzige bei der Polizei

„Ich war von den internen Ermittlungen sehr angetan, das ist alles sauber gelaufen, die haben sehr sorgfältig und gründlich befragt“, sagt B. am Rande der Gerichtsverhandlung.

Tatsächlich hätte der junge Polizist in dieser Situation das Handy gar nicht einkassieren dürfen und B. auch nicht erpressen dürfen, es zu entsperren. Deshalb kam in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft neben der als fahrlässig eingestuften Körperverletzung noch die Nötigung im Amt hinzu.

Sein Mandant habe irrigerweise angenommen, er sei dazu berechtigt, das Handy an sich zu nehmen und die Löschung durchzusetzen, sagt Daniel Brunkhorst, der Verteidiger des jungen Polizisten. Damit, deutet er an, sei er möglicherweise nicht der Einzige bei der Polizei, auch wenn die Rechtslage eigentlich eindeutig ist.

Rechtslage und polizeiliche Praxis weichen voneinander ab

Tatsächlich ist dieses Problem ein Dauerbrenner vor deutschen Gerichten. In den vergangenen Jahren hat sich aber immer mehr die Rechtsauffassung durchgesetzt, dass das Dokumentieren von Polizeieinsätzen per Foto oder Video aber grundsätzlich zulässig ist – sofern der Einsatz dabei nicht behindert wird.

Grenzfälle oder abweichende Urteile gibt es nur da, wo Tonmitschnitte von an sich nicht öffentlichen Situationen angefertigt werden (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes), Nahaufnahmen oder Porträts von einzelnen Beamten gemacht werden (auch die haben ein Recht am eigenen Bild) oder die Veröffentlichung und Verbreitung ohne ein berechtigtes öffentliches Interesse geschieht.

Beschlagnahmen darf die Polizei das Handy grundsätzlich nur mit richterlicher Anordnung oder bei Gefahr im Verzug. Gefahr im Verzug meint hier: Es droht die Vernichtung von Beweismitteln. In diesem Fall kann die richterliche Anordnung nachträglich eingeholt werden. Nur: Herr B. war ja in diesem Fall nicht derjenige, der Beweismittel vernichten wollte.

Doch die Rechtslage ist das eine, die polizeiliche Praxis oft das andere. Auch der zuständige Staatsanwalt in Hannover sagt, er habe in letzter Zeit eine ganze Reihe ähnlich gelagerter Verfahren geführt.

Ein erschütterter Polizist

Deshalb ist nun also auch Daniel M. derjenige, der im Amtsgericht Hannover auf die Anklagebank muss. Der trägt sichtbar schwer daran. Im Gerichtssaal strahlt er kein bisschen Aggressivität aus, im Gegenteil: Er sitzt wie ein Häufchen Elend neben seinem Verteidiger. Er wirkt wie jemand, der nicht nur um seine gerade erst begonnene Karriere bangt, sondern ernsthaft in seinem Selbstbild erschüttert ist.

Er habe sich nach dem Vorfall in den Innendienst versetzen lassen, sagt er gleich zu Beginn. Seine Stimme bricht, als er sich im Gerichtssaal entschuldigt. Sonst reagieren viele Polizisten in seiner Situation erst einmal mit einer Gegenanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte – auch darauf hat er lieber verzichtet.

Am Ende kommt er mit einem blauen Auge davon: Das Verfahren wird nach einem Verständigungsgespräch zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklageanwalt eingestellt – gegen eine Geldauflage von 3.000 Euro. Dazu kommen dann noch Gerichts- und Anwaltskosten, auch für die Nebenklage. Und er wird sich noch einmal dem Gespräch mit Herrn B., seiner Frau und seinem Sohn stellen müssen. Der bekommt nämlich den angestrebten Täter-Opfer-Ausgleich.

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