
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will den Ausbau von Windkraft und Photovoltaik stärker am Ausbauzustand des örtlichen Netzes orientiert sehen. Speziell aus der Branche der erneuerbaren Energien und von den Grünen kommt Widerstand gegen dieses „Netzpaket“.
Der Hintergrund: Oft reichen die Stromnetze nicht aus, um in Stoßzeiten den gesamten Wind- und Sonnenstrom zu transportieren. Die Netzbetreiber lassen die Ökostrom-Anlagen dann temporär abschalten und entschädigen deren Betreiber dafür. Damit ist der schleppende Ausbau der Stromnetze bisher kein Hinderungsgrund für den Ausbau der Erneuerbaren. Der ist weiter notwendig, wenn Deutschland im Jahr 2030 sein Ziel erreichen will, dass 80 Prozent des Stroms erneuerbar gewonnen werden. Die Entschädigungen kommen die Netzbetreiber und letztlich die Stromkunden aber immer teurer zu stehen.
Reiche will sie deshalb nun teilweise abschaffen. Verteilnetzgebiete, in denen im Vorjahr mehr als 3 Prozent des erzeugbaren Stroms wegen Netzengpässen verloren gingen, sollen nach dem Willen des Wirtschaftsministeriums künftig als „kapazitätslimitiert“ ausgewiesen werden. In diesen Regionen soll es dann bis zu 10 Jahre lang für Neuanlagen keine Entschädigung mehr geben, wenn der Strom nicht abgeführt werden kann. Umgesetzt werden soll das im Rahmen der ohnehin anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Einen solchen Schritt hatte Leo Birnbaum, Chef des Energiekonzerns Eon, bereits im Frühjahr 2025 angemahnt. Es sei „an der Zeit, die Förderung erneuerbarer Energien zu überdenken und den Zubau auf die verfügbare Netzinfrastruktur auszurichten“, schrieb er damals.
Nun hat es die Forderung in einen Gesetzentwurf geschafft. Betroffen von einer solchen Regel dürften große Teile des Landes sein: Im vergangenen Jahr wurden bundesweit zwischen 3 und 4 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien wegen Netzengpässen abgeregelt.
Grüne und Branchenverbände protestieren
Als weitere Neuerung bringt das Ministerium auch Zahlungen der Anlagenbetreiber für den Netzausbau ins Spiel. Bisher steht im EEG noch der Satz: „Die Kosten der Optimierung, der Verstärkung und des Ausbaus des Netzes trägt der Netzbetreiber.“ Künftig hingegen sollen die Netzbetreiber von den Investoren der Erzeugungsanlagen Baukostenzuschüsse einfordern können.
Der Protest ließ nicht lange auf sich warten. Die Grünen bezeichnen den Gesetzentwurf als „Energiewende-Killerpaket“, als „Abwürgeprogramm“ und als einen „Frontalangriff auf die Energiewende“. Auch Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, kritisiert, dass der Erneuerbaren-Ausbau „einseitig“ mit den Netzen synchronisiert werde. So reduziere man „die marktlichen Anreize genau für solche Technologien, die zum systemischen Umstieg auf die erneuerbaren Energien benötigt werden“.
Die Branchenverbände zeigen sich ohnehin alarmiert: Das „Netzpaket“ gefährde „milliardenschwere Investitionen in den erforderlichen Zubau der Windenergie an Land“, heißt es beim Bundesverband Windenergie. Um die Herausforderungen im Netz zu bewältigen, müsse „die vorhandene Infrastruktur besser genutzt und zügiger ausgebaut werden“. Der Bundesverband Solarwirtschaft sieht unterdessen die „Energiewende am solaren Scheideweg“.
Auch aus dem genossenschaftlichen Sektor kommt Protest gegen die Pläne des BMWE: „Das ist ein toxischer Mix, der Investitionen abwürgt und gerade die bürgernahe Energiewende trifft“, erklärt die Energiegenossenschaft Green Planet Energy. Denn in der Praxis wären damit „Betreiber in fast allen Netzregionen Deutschlands gezwungen, auf Entschädigungen bei Abregelungen zu verzichten“.
Auch der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband fordert für die Bürgerenergiegenossenschaften verlässliche Rahmenbedingungen, also „klare Regelungen zur Refinanzierung und einen sicheren Netzzugang“. Ansonsten würden „die Teilhabe der Menschen und damit notwendige Investitionen und Akzeptanz der Energiewende ausgebremst“.







