
Zwei Wochen nach dem gewaltsamen Tod einer 18-Jährigen und dem Suizid eines 25-Jährigen in einem U-Bahnhof in Hamburg-Wandsbek debattiert die Hamburger Bürgerschaft am Mittwoch über den Vorfall – auf Antrag der AfD-Fraktion. Titel: „Die tödlichen Folgen verfehlter Migrationspolitik“.
Nicht nur die AfD behauptet, die junge Frau könnte noch leben, wenn der Täter Ariop A., der sie mit sich vor eine einfahrende U-Bahn gerissen hatte, gar nicht ins Land gelassen worden wäre. Als „politische Fehlentscheidung“ der Ampelkoalition hatte vergangene Woche der Hamburger CDU-Fraktionsvorsitzende Dennis Thering das mittlerweile ausgesetzte Resettlement-Programm des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) bezeichnet.
Mit diesem Programm, das besonders schutzbedürftigen ausgewählten Geflüchteten eine Perspektive in einem sicheren Land bieten soll, war der Täter 2024 aus Südsudan nach Deutschland gekommen. Als eine von nur 5.553 Personen. Diese Menschen waren zuvor aus ihrem Land in einen Nachbarstaat geflohen und hatten dort in einem Lager des UNHCR gelebt.
Die Hälfte von ihnen seien Frauen gewesen, heißt es in einer Auswertung des Bundesamts für Migration (Bamf). Das seien 13,1 Prozentpunkte mehr als in der Gruppe derjenigen, die auf eigene Faust nach Deutschland fliehen und hier Asyl beantragen. Und: 96,4 Prozent seien mit Familienangehörigen eingereist.
Als Zehnjähriger auf der Flucht
Ariop A. war eine Ausnahme. Er hatte sich mit zehn Jahren mit einem minderjährigen Cousin 700 Kilometer nach Kenia durchgeschlagen. Vater und Onkel waren ermordet worden, seine Mutter eines natürlichen Todes gestorben. So zitiert es der Spiegel aus der Ausländerakte des Mannes.
Was der Junge ohne erwachsene Beschützer:innen damals auf der Flucht und in dem Lager, in dem er zwölf Jahre lebte, erlebt hat: Das steht nach Angaben des Spiegels nicht in der Akte. Nach allem, was über solche Zeltstädte, in denen Hunderttausende nach eigenen Regeln zusammenleben, bekannt ist: Er wird viel Gewalt, auch sexuelle, erlebt haben, am eigenen Leib und als Augenzeuge.
In Deutschland musste er offenbar allein damit fertigwerden. Da er nach Kenntnis der Behörden vor der Tat weder sich noch andere aufgrund einer psychischen Erkrankung gefährdet hatte, hatte er keinen Kontakt etwa zum sozialpsychiatrischen Dienst, schreibt ein Sprecher von Sozial- und Integrationssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) der taz.
Um psychotherapeutische Hilfe oder Ähnliches hätte er sich also selbst kümmern müssen. Durch verschiedene Studien ist belegt, wie schwer der Zugang zu solchen Angeboten gerade für Geflüchtete ist.
Es spricht wenig dafür, dass es sich bei ihm um eine psychisch gesunde Person gehandelt hat
Allerdings lägen im Fall von Ariop A. „keine medizinischen Befunde für psychiatrische Auffälligkeiten vor“, schreibt der Sprecher der taz. „Auch die bei der Polizei bekannt gewordenen Sachverhalte lassen keinen Zusammenhang mit der Tat oder Hinweise auf eine psychische Beeinträchtigung erkennen.“
Tatsächlich lässt sich im Nachhinein ohne Gerichtsverhandlung und psychiatrisches Gutachten nicht aufklären, ob eine psychische Erkrankung ein Faktor war, der zum Suizid des jungen Mannes sowie der Tötung einer Unbeteiligten beitrug.
Nur spricht wenig dafür, dass es sich bei ihm um eine psychisch gesunde Person gehandelt hat. So schildern Medien Berichte von ehemaligen Mitbewohner:innen in Geflüchtetenheimen, nach denen er regelmäßig betrunken war. Alkoholismus fällt nach dem internationalen Code der Krankheiten unter die sogenannten F-Diagnosen, unter denen psychische und Verhaltensstörungen zusammengefasst sind. Belegt ist zudem, dass Suchterkrankungen sehr oft eine Traumafolgestörung zugrunde liegt.
Doch dieser Aspekt blieb in den vergangenen zwei Wochen seltsam unterbelichtet. Selbst die Fraktion der Linken sagte nichts dazu. Stattdessen betonte sie den frauenverachtenden Charakter der Tat. Erst auf Nachfrage der taz erneuerte die migrationspolitische Sprecherin der Linken, Carola Ensslen, ihre oft geäußerte Kritik an der unzureichenden psychosozialen Versorgung der Geflüchteten in Hamburg sowie an der Unterbringung in Massenunterkünften.
Der Täter – auch ein Opfer?
Ob sich jemand traut, in der aktuellen Stunde am Mittwoch danach zu fragen, inwiefern der Täter auch ein Opfer war? Die Regierungsfraktionen SPD und Grüne garantiert nicht. Sie wollen „mit den Angehörigen trauern“ und „der Instrumentalisierung durch AfD und CDU entgegentreten“. So heißt es in ihren Anträgen für die Bürgerschaft.
Dabei hatte der Erste Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) die Tat selbst für eigene Interessen genutzt. Vier Tage danach veröffentlichte die Deutsche Presse-Agentur (dpa) eine kurze Stellungnahme seines Sprechers. „Der Fall verdeutliche aus Sicht Tschentschers ‚die Dringlichkeit rechtlicher Regelungen zur Rückführung von Flüchtlingen, die zu einem Risiko für die Sicherheit werden‘“, heißt es in dem Bericht mit der Überschrift „Tschentscher für Abschiebung gefährlicher Flüchtlinge“.
Die taz fragte den Sprecher zweimal, was das mit Ariop A. zu tun habe, da dieser vor der Tötung der jungen Frau nicht als Sicherheitsrisiko aufgefallen war. Er hatte in Unterkünften randaliert und sich mit einem Mitbewohner geprügelt, wobei er selbst nach Auskunft der Staatsanwaltschaft erheblich verletzt worden ist. In drei Fällen hatte die Staatsanwaltschaft ermittelt, dreimal stellte sie die Verfahren ein.
Zwei Tage vor der Tat griff er Polizisten an, die ihn aus einem Bordell bringen wollten, das er nicht verlassen wollte. Nach Angaben der Polizei schlug er einem Polizisten ein Telefon gegen den Kopf und verletzte ihn leicht. – Ein „gefährlicher Flüchtling“? Es gab kein Urteil gegen Ariop A., keinen Strafbefehl. Soll es in Zukunft möglich sein, Geflüchtete aufgrund einer Anzeige bei der Polizei abzuschieben, will die taz vom Sprecher des Bürgermeisters wissen – und bekommt keine zur Veröffentlichung freigegebene Antwort.
In der Bürgerschaftsdebatte am Mittwoch werden AfD und CDU die fehlende Sicherheitsüberprüfung durch deutsche Behörden von Ariop A. anprangern. Richtig daran ist: In seinem Fall hat das Auswärtige Amt vor seiner Einreise ein Visum erteilt, ohne dass Bundespolizei oder Bundeskriminalamt damit wie üblich befasst waren. Das bestätigt eine an dem Verfahren beteiligte Behörde.
Nur: Diese Überprüfung soll laut Bamf potenzielle Terrorist:innen aufspüren oder Menschen, die aktenkundig schwere Straftaten begangen haben. Zumindest Letzteres hätte dem UNHCR auffallen müssen, das ihn im Lager in Kenia für das Programm ausgewählt hat. Und das Bamf hat ihm nach einer Befragung eine Integrationsbereitschaft bescheinigt.






