Lobbyismus am Europäischen Gerichtshof: Transparenz unterm Hammer

Im Frühjahr 2019 wurde der deutschen Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Juliane Kokott, ein zunächst unscheinbares Verfahren zugeteilt. Ein nahezu alltäglicher Fall: Der französische Pharmakonzern Servier stritt mit der Europäischen Kommission, im Mittelpunkt stand ein Blutdruckmittel des Konzerns, Perindopril. Als Generalanwältin sollte Kokott in dem Verfahren einen Schlussantrag verfassen, eine Empfehlung, der die Richter meist folgen.

Doch als Kokott diesen Schlussantrag im Sommer 2022 vorlegte, betraf der Fall eine Branche, in der sie ihr Geld angelegt hatte. Denn in der Zwischenzeit, so zeigen es Kokotts Transparenzberichte, erwarb die deutsche Generalanwältin Aktien mehrerer Pharmaunternehmen, darunter auch ein direkter Konkurrent Serviers, AstraZeneca. Damit habe sie, sagt Kokott heute, „in sehr begrenztem Umfang“ zur Entwicklung von Covid-19-Impsftoffen beitragen wollen.

Ob Kokotts Verhalten gegen den Verhaltenskodex des EuGH verstößt, kommentierte ein EuGH-Sprecher auf Nachfrage allgemein: Bisher sei bei keinem Richter und keiner Generalanwältin ein Interessenkonflikt festgestellt worden. Dort heißt es zwar, dass Richter und Generanwältinnen ihre Unparteilichkeit sowie die „Unabhängigkeit, Integrität und Würde ihres Amtes“ wahren sollen, was das genau bedeutet, erklärt der Gerichtshof nicht. Mehrere präzise Nachfragen dazu ließ der EuGH unbeantwortet.

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Das Gericht sieht kaum Kontrolle vor

Eine sechsmonatige Recherche von Investigate Europe, die nun gemeinsam mit Medienpartnern in mehreren europäischen Ländern erscheint, zeigt jedoch: Kokott ist kein Einzelfall. Am EuGH reichen die Geldanlagen einer ganzen Reihe führender Mitglieder nah an ihre Arbeit heran, und das Gericht sieht kaum Kontrolle vor.

Der Präsident des EU-Gerichts teilte Investigate Europe mit, dass ein interner Ausschuss die Rechercheergebnisse prüfen werde. Die Europäische Bürgerbeauftragte teilte zudem mit, eine Untersuchung einzuleiten, nachdem das Gericht sich geweigert hatte, Investigate Europe frühere Finanzerklärungen seiner Mitglieder vorzulegen.

Der EuGH ist das höchste Gericht der Europäischen Union. Seine knapp hundert Richterinnen, Richter und Generalanwälte können Regierungen zwingen, Gesetze zu ändern und Konzerne zu Strafzahlungen in Milliardenhöhe verurteilen. Was hier entschieden wird, prägt das Leben von einer halben Milliarde Menschen – von Portugal bis Polen.

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Mehr als 40 Prozent der amtierenden Richterinnen und Generalanwälte beim EuGH halten private Unternehmensanteile

Mehr als 40 Prozent der amtierenden Richterinnen und Generalanwälte beim EuGH halten private Unternehmensanteile. Das ergab eine systematische Auswertung der Transparenzberichte durch Investigate Europe. Insgesamt halten sie Anteile an mindestens 124 Unternehmen, darunter die Ölkonzerne Eni und Total, der Big-Tech-Konzern Amazon, die Flugzeugbauer Boeing und Airbus sowie Pharmaunternehmen wie Novo Nordisk oder AstraZeneca. Am häufigsten listeten die Richterinnen und Generalanwälte aber wirtschaftliche Interessen an Bankhäusern, darunter europäische wie die Erste Bank oder US-Holdings wie Berkshire Hathaway.

Die Frage nach möglichen Interessenkonflikten

In mehreren Fällen befassten sich Richter oder Generalanwältinnen sogar mit Verfahren, die Unternehmen oder deren Konkurrenten betrafen, an denen sie zuvor ein finanzielles Interesse, wie es im Gerichtsdeutsch heißt, erklärt hatten. Das wirft Fragen auf nach möglichen Interessenkonflikten und danach, wie gut das Gericht davor schützt.

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Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass Generalstaatsanwältin Kokott aus einem der Verfahren einen materiellen Vorteil zog

Die Maßstäbe, die der EuGH an sich selbst anlegt, sind hoch. Sein Verhaltenskodex verlangt, jede Situation zu meiden, „die zu einem Interessenkonflikt führen kann … oder als solcher wahrgenommen werden könnte“. Was aber ein solcher Konflikt genau ist, lässt das Gericht offen.

Die deutsche Generalanwältin Juliane Kokott betont, sie habe „strikt alle einschlägigen Regeln befolgt … insbesondere jene zur Unparteilichkeit und zu Interessenkonflikten“. Ihr Schlussantrag sei für Servier am Ende ungünstig ausgefallen: Sie habe dafür plädiert, dessen Vereinbarungen mit Generikaherstellern als Wettbewerbsbeschränkungen zu werten. Das nütze einem direkten Konkurrenten wie AstraZeneca „in keiner Weise“ und steigere dessen Aktienwert nicht. Billigere Generika von Perindopril setzten konkurrierende Blutdruckmittel unter Preisdruck, auch die von AstraZeneca. Sie halte ohnehin nur fünf Aktien des Unternehmens.

Aktienbesitz in einer Branche, zu der sie als Generalanwältin Schlussanträge vorlegt, wecke aus ihrer Sicht keine Zweifel; „diesen Eindruck“ teile sie nicht. Ob das Gericht einen möglichen Anschein von Befangenheit prüfte, ließ sie offen. Seit 2016 arbeitete Kokott in mindestens acht Verfahren mit Pharmabezug; in vier Fällen legte sie Schlussanträge vor. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass sie aus einem der Verfahren einen materiellen Vorteil zog.

„Es geht um die Wahrnehmung“

„Dass eine Juristin der Pharmabranche allgemein wohlgesonnen ist, ist problematisch, selbst wenn der Wert der Aktien eher symbolisch ist. Es geht um die Wahrnehmung, die solche Fälle erzeugen“, sagt ein hochrangiger Jurist mit Einblick in die Arbeit des Gerichtshofs, der anonym bleiben wollte.

Auch andernorts liegen Geldanlagen und Rechtsprechung oft nah beieinander. 2023 saß der belgische Richter Geert De Baere am erstinstanzlichen Gericht der EU in einer Kammer, die über eine Klage der französischen Großbank BNP Paribas entschied und das, obwohl er zuvor dem Gericht unter seinen wirtschaftlichen Interessen auch die belgischen Tochter der Bank gelistet hatte, BNP Paribas Fortis. Die Kammer, der De Baere angehörte, gab BNP Paribas schließlich teilweise recht: Die EU-Abwicklungsbehörde hatte eine Zahlungsaufforderung an die Bank aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend begründet und musste diese neu berechnen. Darüber, wie viel BNP Paribas letztlich zahlen muss, entschied das Gericht nicht.

Der Präsident des EU-Gerichts, Marc van der Woude, erklärte auf Anfrage, De Baere sei kein Aktionär von BNP. Er unterhalte dort ein Giro- und ein Sparkonto sowie ein für ihn verwaltetes „Wertpapierdepot mit Anteilen und Aktien Dritter“. Den Fall habe man ihm als Teil einer Gruppe von Verfahren zu mehr als 40 Banken zugewiesen; eine geordnete Rechtspflege verlange, dass dieselbe Kammer über die zusammenhängenden Rechtsfragen entscheide. Van der Woude räumte ein, dass er De Baeres finanzielle Interessen nicht geprüft habe, bevor ihm das Verfahren zugeteilt worden sein. Dessen Arbeit an dem Fall hätte er aber auch dann gebilligt.

De Baere halte zwar keine BNP-Aktien, unterhalte aber eine Geschäftsbeziehung zu der Bank, sagt der mit den Abläufen vertraute Jurist, „und das ist aus Sicht der Wahrnehmung problematisch“.

Was prüft das Gericht?

Einen tatsächlichen Interessenkonflikt belegt keiner dieser Fälle. Doch alle werfen dieselbe Frage auf: Was prüft das Gericht eigentlich, wenn es ein Verfahren verteilt? Ob die betroffenen Mitglieder ihren Fall bei der Zuteilung zur Überprüfung meldeten, ließ der EuGH auf Anfrage offen.

„Das System beruht fast vollständig auf Selbsteinschätzung“, sagt der Professor für EU-Recht an der HEC Paris und am Europakolleg in Brügge, Alberto Alemanno. Ein Mitglied erkenne einen möglichen Konflikt und melde ihn dem Gerichtspräsidenten, der die Erklärung bei der Fallverteilung „gebührend berücksichtige“. „Eine externe Überprüfung gibt es nicht, keine veröffentlichte Begründung.“ Beim Thema Transparenz bleibe der EuGH hinter dem zurück, was heute von obersten Gerichten erwartet werde.

Welche Richterin welchen Fall übernimmt, entscheiden Gerichts- und Kammerpräsidenten ohne Kontrolle von außen. Während der Recherche lehnte das Gericht mehrere Auskunftsersuchen zu Interessen und Fallverteilung ab und berief sich auf die Vertraulichkeit interner Beratungen. Auch ältere Fassungen der Interessenerklärungen rückte es nicht heraus, obwohl es öffentliche Dokumente sind.

Investigate Europe hat deshalb Beschwerde bei der Europäischen Bürgerbeauftragten, Teresa Anjinho, eingelegt. Die kündigte daraufhin an, dass sie die Entscheidung des Gerichts untersuchen werde, frühere Erklärungen nicht zu veröffentlichen. Die Bürgerbeauftragte kann das Gericht zwar nicht zwingen, die Erklärungen herauszugeben, aber sie kann einen Missstand feststellen und den Fall dem EU-Parlament vorlgen.

Eilige neue Transparenzerklärungen

Wie heikel das Thema ist, zeigte sich kurz vor der Veröffentlichung: Nachdem Investigate Europe den EuGH um Stellungnahme gebeten hatte, erschienen auf der Website des Gerichts binnen Tagen neue Fassungen der Transparenzerklärungen von mehr als 35 Richterinnen und Generalanwälten. Zwar verlangen die Gerichtsstatuten, dass die Erklärungen spätestens alle drei Jahre aktualisiert werden müssen. Doch die meisten Fassungen waren deutlich älter.

Für Silje Hermansen, die an der Universität Kopenhagen zur Justizpolitik forscht, sind Aktien in den Händen von Richtern ein unnötiges Risiko für das Ansehen des Gerichts. „Wenn ein börsennotiertes Unternehmen vor Gericht gewinnt, wirkt sich das oft sofort auf seinen Börsenwert aus“, sagt sie. Das Gericht solle erwägen, Richterinnen und Richter ihre Aktien vor Amtsantritt verkaufen zu lassen: „In den EU-Institutionen werden Sie niemanden finden, der besser bezahlt wird als diese Leute.“

Bevor Marc van der Woude Präsident des EU-Gerichts wurde, arbeitete er als Anwalt für eine Kanzlei. Damals, so sagte Investigate Europe, sei es ihm und seinen Kollegen untersagt gewesen, Anteile an Unternehmen zu halten: „Das stand außer Frage und war absolut klar.“

„Bürger mit Privatleben“

Ein Sprecher des EuGH erklärte, die Richterinnen, Richter und Generalanwälte des Gerichtshofs seien „Bürger, die ein Privatleben haben und daher selbst entscheiden, wie sie ihr Vermögen verwalten wollen“. Auf die Vielzahl der unterschiedlichen finanziellen Interessen angesprochen, teilte der Sprecher mit, es sei „nichts daran auszusetzen, Aktien oder Beteiligungen zu besitzen, solange dies die geordnete Rechtspflege nicht beeinträchtigt“. Bisher sei es nie nötig gewesen, dass sich ein Mitglied aus einem Verfahren zurückziehe, weil es befangen gewesen sei.

Wie hoch der eigene Anspruch ist, formulierte EuGH-Präsident Koen Lenaerts einmal in einem Interview mit der polnischen Tageszeitung Gazeta Wyborcza. Ein Richter dürfe „nicht das geringste persönliche Interesse“ daran haben, dass eine Partei gewinne oder verliere. „Dieser gleiche Abstand ist auch eine Frage der Wahrnehmung: Keine der Parteien soll vernünftige Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters hegen.“

Diese Recherche wurde von dem europäischen Journalistenteam Investigate Europe geleitet und koordiniert. Sie erscheint europaweit mit Medienpartnern wie EU Observer, Follow The Money, Le Monde, Publico.pt, Publico.es, Le Soir und taz veröffentlicht

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