Anschlag auf CSD in Berlin: „Kriegserklärung an unsere freiheitliche Demokratie“

CDU-Politiker fordern härteren Kurs gegen Gefährder

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag beim Berliner Christopher Street Day (CSD) haben CDU-Sicherheitspolitiker ein härteres Vorgehen gegen Gefährder und Islamisten gefordert. „Freiheitsrechte von gerichtsbekannten Extremisten und Islamisten dürfen spätestens dann nicht länger überhöht werden, wenn Leib und Leben von Menschen gefährdet sind“, sagte der Vorsitzende des Geheimdienst-Kontrollgremiums des Bundestags, Marc Henrichmann, dem Handelsblatt.

Die „Kriegserklärung an unsere freiheitliche Demokratie“ dürfe nicht „mit Samthandschuhen“ beantwortet werden, sagte Henrichmann. Bei einer konkreten und erheblichen Gefahr müsse der Schutz der Bevölkerung „allerhöchste Priorität“ haben. Großveranstaltungen stünden im Fokus islamistischer Gefährder. Henrichmann sagte weiter: „Die preußische Pickelhaube gehört abgelegt. Wir müssen vor die Welle kommen.“

Henrichmann forderte zudem einen reibungslosen Datenaustausch zwischen Sicherheitsbehörden, eine bessere Datenanalyse und eine „angemessene Datenbevorratung“. Erkenntnisse über terroristische Gefährder müssten länger ausgewertet werden, um Netzwerke erkennen zu können.

Auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), verlangte einen härteren Kurs. Bei Anhängern der islamistischen Ideologie dürfe es „keinerlei Nachsicht geben“, sagte er der Zeitung. Dies müsse sich bei Haft, Sicherungsverwahrung und Abschiebehaft widerspiegeln. „Es muss gelten: im Zweifel für die Sicherheit der Bevölkerung.“

Bei dem Angriff im Berliner Tiergarten war am Samstag eine Frau getötet worden, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Der 21-jährige Tatverdächtige wurde am Sonntag bei einem Polizeieinsatz erschossen. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen einer „mutmaßlichen islamistischen Tatbegehung“ und prüft mögliche Hintermänner oder Mitwisser. (afp)

Berlin trauert

Immer wieder nehmen sich die Menschen in der Kirche in den Arm, einige weinen. Viele sind in ihrem Outfit gekommen, das sie am Samstag auf dem Christopher Street Day (CSD) getragen haben. Andere kommen ganz schlicht in Schwarz. Alle sind willkommen, so hatte es in der Einladung zu der Trauerandacht geheißen.

Einen Tag nach dem Anschlag auf den CSD fand die Andacht in der evangelischen Marienkirche unweit des Brandenburger Tors statt. Das katholische Erzbistum beteiligte sich ebenso wie Vertreter muslimischer Gemeinden.

Mehrere hundert Menschen folgten der Einladung und kamen am späten Sonntagnachmittag in das Gotteshaus. Unter den Teilnehmern waren hochrangige politische Vertreter: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nahmen in den vorderen Reihen der Kirche Platz, ebenso wie Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und der Leiter des Katholischen Büros, Karl Jüsten, sowie Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa.

Bereits in der Nacht und am frühen Morgen hatten sich politische Spitzenvertreter entsetzt über den Anschlag gezeigt. Der Kanzler war zurück nach Berlin gekommen, um vor seiner Teilnahme am katholischen Liborifest in Paderborn am Gedenkgottesdienst teilzunehmen. Er sprach zunächst vor aufgebauten Mikrofonen vor der Marienkirche und richtete in der Andacht einige Worte an die queere Community. „Wir werden alles tun, um die Freiheit unseres Landes und unserer Gesellschaft zu schützen, alles!“, sagte er. Es solle alles getan werden, die Handlungs- und Bewegungsfreiheit der Menschen einzuschränken, die die Freiheit missbrauchten. (kna)

Warum war Abdul B. auf freiem Fuß?

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin und dem Tod des Tatverdächtigen mehren sich die Forderungen nach Aufklärung und rechtlichen Konsequenzen. Im Fokus steht dabei die Frage, weshalb der mutmaßliche Täter auf freiem Fuß war, obwohl er den Behörden bekannt und auch schon verurteilt worden war.

„Wir wissen ja, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, dass er mit dem Terror sympathisiert hat, dass es auch eine Verurteilung gab, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, und die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde erhoben hat“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt über den mutmaßlichen Täter in der ARD.

„Und in der Tat wird zurzeit sehr die Frage danach gestellt, wie kann eigentlich bei jemandem, den man als Gefährder identifiziert, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch dem wird detailliert nachgegangen“, betonte der CSU-Politiker. Dem Sender RTL sagte Dobrindt: „Dass man in diesem Maße der Gefährdung, die hier auch vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar“.

Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner äußerte sich verwundert über den früheren Umgang der Berliner Justiz mit Abdul B. „Er wurde verurteilt (…) nach Jugendstrafrecht“, sagte der CDU-Politiker am Sonntagabend im RBB. „Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte.“

Der 21-jährige Tatverdächtige war am Sonntagabend in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau bei einem Polizeieinsatz getötet worden, der eigentlich zu seiner Festnahme führen sollte. Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.

Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Deutsche mit libanesischen Wurzeln nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 nach Verbüßen einer dreimonatigen Haftstrafe im Libanon bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden.

Nach längerer Untersuchungshaft wurde er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt.

Noch Anfang dieses Monats gab es nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Durchsuchungsmaßnahmen an seiner Adresse in Berlin-Schöneberg. Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Der Bild zufolge sollte Abdul B. am heutigen Montag zu einem Deradikalisierungskurs erscheinen. (dpa)

Terrorismus-Experte: Strafrecht zu milde

Terrorismus-Experte Peter Neumann vom King’s College in London forderte eine Überprüfung des Strafrechts. „Insgesamt ist unser Terrorstrafrecht zu milde“, sagte er im ZDF-„heute journal“. Die Strafen in Deutschland seien im europäischen Vergleich zu kurz. „Und was bei uns noch dazu kommt, ist, dass wir ein Jugendstrafrecht haben, unter das fiel ja auch der mutmaßliche Attentäter.“ Das stelle den erzieherischen Gedanken voran und stelle bei der Abwägung oftmals den Schutz der Öffentlichkeit hintan. Darüber müsse man „auch noch mal nachdenken“.

Deradikalisierungsprogramme könnten funktionieren, wenn sie richtig eingesetzt werden. „In diesem Fall war es ja so, dass das falsch eingesetzt wurde, aber sie können wirksam sein, besonders wenn Leute sich noch auf dem Weg in die Radikalisierung befinden, und deswegen darf man auch da nicht sparen“, sagte Neumann.

Auch der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, forderte eine Verschärfung des Strafrechts. „Die Politik darf nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem Fall die Konsequenzen ziehen“, sagte der CDU-Politiker dem Magazin Stern. „Ein Punkt muss dabei sein, die Möglichkeit zu versagen, im Falle von Gefährdern nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.“ (dpa)

Abdul B. versuchte, sich dem IS anzuschließen

Am Morgen hatte die Polizei ein Foto veröffentlicht, mit dem sie nach dem 21 Jahre alten Abdul B. fahndete. Der Tatverdächtige hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an. Nach Angaben der Behörden ist er in Berlin geboren, aufgewachsen und deutscher Staatsbürger. Er habe einen libanesischen Hintergrund, seine Mutter sei 2002 in Deutschland eingebürgert worden, sagte Dobrindt.

Im vergangenen Jahr versuchte Abdul B. laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft mehrfach, sich im Ausland der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Im Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und saß dort drei Monate in Haft. Nach seiner Entlassung sei Abdul B. am 17. November nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden.

Er war dann monatelang in Untersuchungshaft in Deutschland, bevor er im Mai 2026 laut Generalstaatsanwaltschaft von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt wurde. Das Gericht hob demnach einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.

Die Verurteilung ist nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. Sie hatte demnach eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe und die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt. In der Verhandlung hatte sich Abdul B. laut Mitteilung „überwiegend geständig“ gezeigt und vom IS distanziert.

Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) schilderte in einem Interview seinen Eindruck von Abdul B. Die Sozialarbeiter hätten „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ von ihm gehabt, sagte Mücke, der VPN-Geschäftsführer ist, im ARD-„Brennpunkt“. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“ Das VPN ist eine deutsche gemeinnützige Organisation, die Menschen, die sich islamistischen oder rechtsextremistischen Ideologien zugewandt haben, bei der Distanzierung und Deradikalisierung begleitet. (dpa)

Experten: Angriffe dieser Art kaum zu verhindern

Berlins Regierender Bürgermeister Wegner verteidigte die Sicherheitsmaßnahmen beim CSD als sehr gut. „Wir haben beim CSD eine hohe Sicherheit gehabt“, sagte Wegner am Nachmittag in der Nähe des Tatorts. „Die Strecke des CSD wurde nicht getroffen.“ Dort sei der Täter nicht draufgekommen, weil die Polizei, die Sicherheitsbehörden den CSD abgesichert hätten. Dobrindt rief gleichwohl die Veranstalter von Großveranstaltungen und CSDs auf, ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen.

Taten wie der Angriff auf den Berliner CSD lassen sich nach Einschätzung von Experten praktisch nicht verhindern. „Ich glaube, dass ein Staat oder auch die Europäische Union, eine Staatengemeinschaft, sehr viele Maßnahmen ergreifen kann, damit die Menschen in Deutschland sicher sind“, sagte der Terrorismus-Experte der Konrad-Adenauer-Stiftung, Felix Neumann. Eine hundertprozentige Sicherheit sei aber nicht möglich. (dpa)

Brandenburger Tor leuchtet in Regenbogenfarben

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Terroranschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin ist das Brandenburger Tor in den Regenbogenfarben angeleuchtet worden. Die Farben gelten als Symbol der queeren Szene und stehen für Vielfalt und Toleranz. Sie sind seit Sonnenuntergang an das Wahrzeichen in Berlins Mitte projiziert.

Bei dem Angriff am Samstagabend mit dem Auto sowie anschließend mit einer Stichwaffe, mutmaßlich eine Machete, wurde laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Frau getötet, 29 Menschen wurden verletzt. Sie befanden sich laut Polizei am Nachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.

Inzwischen hat die Polizei einen 21-jährigen Tatverdächtigen, der zum islamistischen Spektrum gehören soll, bei einem Einsatz in Spandau erschossen. (dpa)

Radikalisierung über das Internet

Abdul B. wurde nach Angaben von Dobrindt 2005 als deutscher Staatsbürger in Berlin geboren, nachdem seine Mutter libanesischer Herkunft 2002 eingebürgert worden war. Ein Deutscher, ein Berliner – wo und wie radikalisiert sich so jemand?

Felix Neumann, Terrorismus-Experte bei der Konrad-Adenauer-Stiftung, sagte der Deutschen Presse-Agentur, Radikalisierung finde zunehmend über das Internet statt. „Grundsätzlich würde ich sagen, sehen wir vor allem beim Islamismus als auch beim Rechtsextremismus, dass die digitale Komponente immer weiter zugenommen hat“, sagte der Experte. Eine wichtige Rolle spielten die sozialen Netzwerke. Junge Leute sähen immer dieselben Inhalte und seien in ihrer von Algorithmen beeinflussten Bubble.

Abdul B. veröffentlichte laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft im Jahr 2024 verbotene Propaganda der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) auf seinem Instagram-Account. 2025 versuchte er demnach mehrfach, sich im Ausland dem IS anzuschließen.

Im Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und saß dort drei Monate in Haft. Nach seiner Entlassung kehrte er am 17. November nach Deutschland zurück und wurde noch am Flughafen BER erneut festgenommen. Im Mai 2026 wurde er dann zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt – unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Das Gericht hob einen bestehenden Haftbefehl aber auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“. Die Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung ein.

Noch Anfang dieses Monats durchsuchten Ermittler nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft seine Wohnung in Berlin-Schöneberg wegen eines Anfangsverdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz – sie fanden aber nur eine Spielzeugwaffe. (dpa)

Dobrindt: Keine akute Gefahr nach Tod von CSD-Verdächtigem

Nach dem Tod des Tatverdächtigen des mutmaßlich islamistischen Terroranschlag in Berlin geht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt aktuell von keiner weiteren Gefahr aus. „Es gibt weitere Maßnahmen, aber wir gehen jetzt aktuell von keiner weiteren Gefährdung aus. Aber das ist alles immer eher eine Momentaufnahme“, sagte der CSU-Politiker im ARD-„Brennpunkt“.

In der Vergangenheit sei immer auch nach weiteren Verdächtigen gesucht worden. „Es gibt eine weitere Person, die dort in Betrachtung ist. Das hat sich bisher aber nicht erhärtet, ist aber auch noch nicht abgeschlossen.“ Diese Anschläge würden typischerweise von Einzeltätern begangen.

Auf die Aussage, dass vermutlich viele Bürger dächten, es sei naiv gewesen, den mutmaßlichen Täter Abdul B. an einer Deradikalisierungsmaßnahme teilnehmen zu lassen, sagte Dobrindt: „Ja, absolut, und auch in der Politik werden viele so denken.“ Deradikalisierungsmaßnahmen seien ein Mittel, Haft sei ein Mittel, Abschiebung sei bei Ausländern ein Mittel. „Aber allein auf Deradikalisierung zu setzen, das wäre sicherlich naiv.“ Im Einzelfall funktioniere das, in vielen Fällen aber nicht. „Deswegen ist es ja umso unverständlicher, dass bei diesem Register an Straftaten, das wir hier sehen, eine Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird.“

Ähnlich äußerte sich Dobrindt im Sender RTL. Er glaube, dass es allen gleich gehe. „Dass man nicht nachvollziehen kann, dass jemand mit so einem Strafregister wie dem hier vorliegenden, mit so einem Maß an Radikalisierung, wie man das hier auch erkennen kann, dass der dann vor Gericht eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung bekommt.“ Er kündigte eine genaue Prüfung an, warum es zu dieser Situation gekommen sei. (dpa)

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