Kontokündigung linker Organisation: Rote Hilfe erzielt Etappensieg im Streit mit der Sparkasse

Die Sparkasse Göttingen hat bei dem Versuch, das Konto des linken Solidaritätsvereins Rote Hilfe zu kündigen, eine weitere Schlappe erlitten. Das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) wies jetzt die Berufung der Sparkasse gegen ein Urteil des Landgerichts Göttingen zurück.

Damit bleibt die im Januar vom Landgericht erlassene einstweilige Verfügung bestehen. Danach muss die Sparkasse das Geschäftsgirokonto des Vereins bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache weiterführen. Die am Donnerstag bekannt gemachte Entscheidung des OLG ist unanfechtbar.Die in Göttingen ansässige Rote Hilfe hat rund 18.500 Mitglieder. Sie unterstützt vor allem Menschen aus linken Organisationen und Bewegungen, die von Kriminalisierung und Strafverfolgung betroffen sind – etwa durch Rechtsberatung, Vermittlung von Anwälten oder Übernahme von Prozesskosten. Seit 2012 wird der Verein vom Verfassungsschutz beobachtet, er ist aber nicht verboten oder anderweitig sanktioniert.Im vergangenen Dezember hatten die Sparkasse Göttingen sowie auch die GLS Genossenschaftsbank die Konten der Roten Hilfe gekündigt. Die Sparkasse verwies auf einen Spendenaufruf des Vereins zur Unterstützung von Angeklagten in „Antifa-Ost-Verfahren“ sowie von in Ungarn inhaftierten Antifaschist:innen.

Zuvor hatte das US-Außenministerium die Gruppierung namens „Antifa Ost“ als terroristische Organisation eingestuft – eine Einschätzung, der sich weder die Europäische Union noch die Bundesregierung anschlossen.

Die Sparkasse bewertete das Risiko der Geschäftsbeziehung mit der Roten Hilfe neu und ging von einem Verdacht der Terrorismusfinanzierung aus. Sie begann, die Kontobewegungen werktäglich zu prüfen, und erklärte den damit verbundenen personellen Aufwand für nicht mehr zumutbar. Deshalb kündigte sie das Geschäftsgirokonto, über das Mitgliederbeiträge und Spenden liefen.

Gerichte sehen keinen Sachgrund für Kündigung

Die Rote Hilfe klagte gegen die Maßnahme. Der Verein unterstütze nicht die „Antifa Ost“, sondern setze sich satzungsgemäß dafür ein, dass Angeklagte im sogenannten Antifa-Ost-Komplex ein faires Verfahren erhielten. Sowohl das Landgericht als nun auch das OLG teilten diese Argumentation. Den Gerichten zufolge ist es der Sparkasse nicht gelungen, einen sachgerechten Grund für die Kündigung darzulegen. Als Anstalt des öffentlichen Rechts unterliege die Sparkasse dem Willkürverbot – der Zugang zu ihren Einrichtungen dürfe nur aus sachlichem Grund verweigert werden.Auch inhaltlich überzeugte die Argumentation der Bank die OLG-Richter nicht: Die Einstufung der „Antifa Ost“ durch die USA entfalte keine unmittelbare Wirkung in Deutschland – das habe die Sparkasse selbst eingeräumt. Für die Behauptung, der Verein trete als Unterstützer der Gruppierung auf, fehle es an einer tatsächlichen Grundlage. Der Spendenaufruf habe sich vielmehr eindeutig auf die Unterstützung Angeschuldigter und Inhaftierter bezogen, nicht auf die Antifa-Bewegung als solche.„Mit seinem Beschluss schafft das Oberlandesgericht Braunschweig Rechtssicherheit, auch wenn das Verfahren nur vorläufig ist“, sagte Rechtsanwalt Jasper Prigge, der die Rote Hilfe in dem Verfahren vertritt. „Damit setzt das Gericht willkürlichen Kontenkündigungen eine klare Grenze.“

Rote-Hilfe-Vorstandssprecher Hartmut Brückner wertet die OLG-Entscheidung als „ein Zeichen der Justiz gegen versteckte Angriffe auf die Zivilgesellschaft, die von der US-Regierung ausgehen. Aufsichtsbehörden wie auch Banken dürfen nicht der Trump-Regierung vorauseilend Gehorsam leisten.“ Die Sparkasse solle die Entscheidung akzeptieren und den Rechtsstreit auf diesem Weg endlich beenden.

Bereits im Februar hatte sich die Rote Hilfe mit der GLS Bank außergerichtlich geeinigt, dass diese die zehn Konten des Vereins weiterführt.

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