Pelicot-Verfahren in Niedersachsen: Zwölf Jahre Haft für den weinenden Vergewaltiger

Die Hand, mit der sich der Angeklagte Grzegorz C. wie so oft in diesem Prozess in Hannover den Aktenordner vors Gesicht hält, zittert. Sie tut das schon vor der Urteilsverkündung. Grzegorz C. ist der Mann, der seine Lebensgefährtin über viereinhalb Jahre hinweg in ihrer gemeinsamen Wohnung im Ortsteil Ronnenberg immer wieder betäubt, vergewaltigt und gefilmt hat, um diese Videos mit anderen Männern zu teilen. Er weiß, dass ihm eine hohe Haftstrafe droht.

Zwölf Jahre verkündet das Gericht schließlich. Zwölf Jahre für 33 schwere Vergewaltigungen und sieben Fälle von schwerer sexueller Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch das Fertigen von Bildaufnahmen.

Zwölf Jahre – das ist das höhere Ende des Strafrahmens, der hier maximal 15 Jahre erlaubt hätte. Das Strafmaß fällt damit ähnlich aus wie im Fall Frank S. aus Berlin, bei dem allerdings außerdem noch eine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde – was bedeutet, dass für ihn unklar ist, ob und wann er überhaupt wieder rauskommt.

Darauf hat das Landgericht Hannover verzichtet. Denn im Gegensatz zu Frank S., der sich über Jahre hinweg immer neue Opfer auf Datingplattformen suchte, ist Grzegorz C. kein Serientäter. Der psychiatrische Gutachter hatte betont, welche Wirkung die Verhaftung, das Verfahren und die drohende Haftstrafe bei C. von Anfang an zeigten.

Liebste Ausrede: Die Drogen waren schuld

Bei einem Mann, der doch bis vor kurzem noch tadellos funktioniert hatte, wie der Gutachter betont: Verheiratet, zwei Kinder, immer ordentlich gearbeitet, nicht vorbestraft. Auch sein Verteidiger Marcin Raminski sagt: „Das ist kein abgebrühter Typ, der das hier auf einer Pobacke lächelnd absitzt.“

Seine liebste Ausrede nahm ihm der Sachverständige (und ihm folgend dann auch das Gericht) allerdings auch nicht ab: Die Drogen und der Alkohol seien schuld, hatte der Angeklagte behauptet. Immer mehr habe er konsumiert und sich in diese perversen Sexspielchen hineingesteigert.

Dass dieser Konsum möglicherweise enthemmend gewirkt habe, hielt der Sachverständige sehr wohl für möglich. Aber eine Beeinträchtigung seiner Steuerungsfähigkeit oder eine eingeschränkte Schuldfähigkeit vermochte hier niemand zu erkennen. Dazu, führte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung noch einmal aus, waren die Handlungen einfach zu komplex, dazu nahm die Vor- und Nachbereitung zu lange Zeiträume in Anspruch.

Grzegorz C. besorgte sich das Schlafmittel vom Hausarzt, mischte es seiner Lebensgefährtin in den Tee oder andere Getränke, vergewaltigte und filmte zum Teil über Stunden wie er sie fesselte, schlug und anspuckte, sie oral, vaginal und anal mit seinem Penis, Sexspielzeugen, einem Holzstab, Flaschen oder Gemüse penetrierte.

Danach schnitt er die Videos und lud sie auf Plattformen wie Motherless und Telegram hoch, brüstete sich mit seinen Taten, freute sich über Lob und Zuspruch, erteilte Ratschläge wie viel Miligram Zolpidem man ungefähr brauche, um eine Frau mit dieser Statur so auszuknocken.

Der Angeklagte behauptet, er liebe sie immer noch

In seinen Einlassungen vor Gericht behauptet er trotzdem, er liebe die Frau, die er in den Chats nur Hure, Schlampe oder schlafende Hündin nennt, immer noch und weinte. Wie das zusammen geht, sagt der Richter mit hörbarem Kopfschütteln, gehöre wohl zu den Fragen, die in diesem Prozess nicht befriedigend zu beantworten waren.

Die gezeigte Reue, das umfassende Geständnis, die Bereitschaft Fragen zu beantworten und an weiteren Ermittlungen mitzuwirken, hat das Gericht dem Angeklagten trotzdem zu Gute gehalten. Dazu gehört auch ein weiteres, bizarres Detail: So nimmt die Kammer es als erwiesen an, dass C. zumindest ein paar Mal versucht habe, so etwas wie eine kleine Beichte einzuleiten.

Am Frühstückstisch habe er der Lebensgefährtin gegenüber Andeutungen gemacht, dass er im Schlaf sexuelle Handlungen an ihr vollzogen habe. Doch die hat das abgetan. Weil sie dachte, dass sie davon ja sicher aufgewacht wäre. Er hat diese Annahme nicht korrigiert.

Mit dem Geständnis habe er aber immerhin auch das Beweisprogramm und das Verfahren insgesamt abgekürzt. So blieb es auch dem Gericht erspart, sich noch weitere Tage mit dem „maximal verstörenden“ Videomaterial, wie der Richter sagte, befassen zu müssen.

Für das Opfer, das macht ihre Anwältin Christina Rust nach der Verhandlung noch einmal deutlich, ist das nicht so leicht abgetan. Die Vorstellung, dass dieses Videomaterial immer noch irgendwo da draußen herumgeistert und jederzeit wieder auftauchen kann, setzt ihr zu. Auch der Prozess und die umfangreiche Medienberichterstattung hätten sie stark belastet. Aber sie habe die Hoffnung, dass nun so etwas wie Ruhe einkehre. Und dann vielleicht so langsam eine Art Verarbeitung stattfinden könne.

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