AfDlerin klagt gegen Kündigung: Gottes Brandmauer

G eplant ist, dass kommenden Freitag vorm Arbeitsgericht Braunschweig eine Güteverhandlung zur fristlosen Kündigung der Kita-Erzieherin Kerstin Zimmermann stattfindet. Oft werden solche Termine allerdings noch verschoben. So oder so „wird da nicht viel passieren“, vermutet Zimmermanns Anwalt Dirk Schmitz M.A., der dafür trotzdem eigens aus dem 300 Kilometer entfernten Iserlohn anreisen müsste.

Seine Mandantin habe nämlich, verrät er der taz, „jetzt auch eine ordentliche Kündigung erhalten“. Und zwar „wie vermutet, nur mit der einen Begründung“, so Schmitz, „dass sie für die AfD bei der Kommunalwahl kandidiert hat“. Das Mandat im Ortsrat von Salzgitter-West hat Zimmermann auch errungen, was diverse Af­Dflu­en­ce­r*in­nen und alle möglichen rechten Newsportale als Riesenerfolg feiern, während sie die Entlassung als komplett unfair beklagen.

Das ist sie offenkundig nicht. Rechtlich fragwürdig, vielleicht. Aber unfair, das wäre sie ja nur, wenn die Caritas Salzgitter die Bodybuildingweltmeisterin aus einer bloßen Laune heraus, aufgrund ihres sportlichen Erfolgs oder unter Berufung auf nachträglich festgelegte Regeln gefeuert hätte.

Hat sie aber nicht: Die Caritas ist das katholische Sozialwerk. Und weil Kirchen den Anspruch haben, sich in allen ihren Erscheinungsformen ganz aus ihrem Glauben abzuleiten, dürfen sie besonders klare Anforderungen auch an den Lebenswandel ihrer Mitarbeitenden stellen. Dritter Weg heißt das im Arbeitsrecht. Früher hatten Einrichtungen in religiöser Trägerschaft unter Berufung darauf sogar ihren Raumpflegekräften das passende Bekenntnis abverlangt.

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Das hat sich etwas gelockert. Aber Kirchen nehmen weiterhin nicht hin, wenn mit der Verkündigung betraute Mit­ar­bei­te­r*in­nen im Privatleben „kirchenfeindlichen Tätigkeiten“ nachgehen. Laut den 2024 vorgelegten Erläuterungen der deutschen Bischofskonferenz „zum Umgang mit extremistischen Positionen“ betrifft das neben Seel­sor­ge­r*in­nen auch Angestellte im pädagogischen und erzieherischen Bereich. Und als Beispiele für „kirchenfeindliche Tätigkeiten“ nennt das Dokument sowohl die Kandidatur als auch die Wahlwerbung für „rechtsextreme Parteien und solche, die am Rande dieser Ideologie wuchern“ – namentlich die AfD. Also fast wirkt es, als wäre die Bodybuilderin mit voller Absicht gegen diese Brandmauer angerannt.

Jedenfalls wird diese von Zimmermanns Kandidatur auf wirklich allerunterster Ebene der kommunalen Selbstverwaltung einem Stresstest unterzogen. Denn ob diese Regeln zulässig sind, ob die Caritas eine Kandidatur als persönliches Verhalten werten und genauso wie menschenfeindliche Äußerungen bestrafen kann, oder sie hinnehmen muss, wie eine passive Parteimitgliedschaft, ist juristisch noch nicht geklärt. „Das geht bestimmt bis zum Bundesverfassungsgericht“, sagt Anwalt Schmitz M.A., der auf die Frage, wie wohl seine Mandantin zu ihm gekommen sei, im fernen Iserlohn, darauf verweist, dass er ja „viel zum Thema veröffentlicht“ habe.

Das ist nicht unwahr. Wissenschaftliche Publikationen sind aber wohl nicht damit gemeint: Der Mann firmiert in erster Linie als Gastkommentator rechter Onlinegazetten, als Betreiber hasserfüllter Social-Media-Seiten und als Klinikgeschäftsführer. Als Anwalt praktiziert er selten, meist aber in Baden-Württemberg, wo er höckenahe AfDler vor Gericht vertritt. Und sich selbst, wenn auch erfolglos: Am 20. Mai hat ihn das Landgericht Offenburg wegen des Verbreitens verfassungswidriger Propaganda in zweiter Instanz verurteilt. Noch ist das nicht rechtskräftig. Aber für manche reicht das ja schon als Empfehlung.

  • informationsspiegel

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