Ausbeutung in der Lieferbranche: Senat will Subunternehmern an den Kragen

Es geht voran im Kampf gegen Ausbeutung in der Lieferbranche. Bei einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales am Donnerstagvormittag teilte Staatssekretärin Micha Klapp (SPD) mit, die Arbeitssenatsverwaltung prüfe aktuell eine Bundesratsinitiative Berlins für ein Direktanstellungsgebot.

Die Anhörung erfolgte infolge der immer offensichtlicher werdenden Missstände bei Essenlieferdiensten wie Lieferando, Wolt und Uber Eats. Gewerkschaften und Fah­re­r:in­nen kritisieren, dass die Unternehmen zunehmend auf Subunternehmen setzten, um rechtliche Mindeststandards zu unterwandern.

Max W. vom Lieferando Workers Collective berichtet während der Anhörung von einem „kriminogenen Milieu“, das sich in der Lieferbranche gebildet hätte. „Flotten“ von jeweils rund 250 Kurieren würden über Whatsapp-Gruppen organisiert. Die Fah­re­r:in­nen bekämen keinen Arbeitsvertrag und ihren Lohn, wenn überhaupt, Cash auf die Hand. Um überhaupt arbeiten zu dürfen, sei eine Provision von 500 Euro nicht unüblich. Wer sich krankmeldet, werde einfach wieder deaktiviert, berichtet W. „Ich kenne keine Flotte, die gesetzliche Mindeststandards einhält“, sagt der Lieferando-Fahrer.

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Der Vorteil von Subunternehmerketten liegt in dem Unterlaufen gesetzlicher Mindeststandards

Veit Groß, Gewerkschaft NGG

Besonders häufig betroffen von diesen illegalen Geschäftspraktiken sind internationale Studierende aus Südindien, die nur schlechte Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt haben. Einige Ku­rie­r:in­nen waren auch bei der Anhörung als Gast anwesend.

Kontrolle kaum möglich

„Es ist ein großes Problem, dass Subunternehmerketten so verschachtelt und fluide sind, dass eine effektive Kontrolle nicht möglich ist“, sagt Veit Groß, Sekretär der Gastrogewerkschaft NGG während der Anhörung. „Wenn ich als Gewerkschaft keinen klaren Ansprechpartner habe, dann sind Arbeitnehmerrechte nur theoretisch vorhanden.“ Mindestlohn, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und Mitbestimmung gäbe es bei den Subunternehmen vielfach nicht. „Der Vorteil von Subunternehmerketten liegt in dem Unterlaufen gesetzlicher Mindeststandards“, sagt der Gewerkschafter.

Wolt-Vertreter Laurin Sepoetron bestreitet, dass es ein strukturelles Problem in der Branche gebe. „Der Grund, Kosten zu senken, ist nicht unser Ansinnen, es geht darum, flexibel auf die Nachfrage zu reagieren“, sagt er. Man habe einen „sehr kleinen Kreis“ von Partnerunternehmen und diese würden auch intensiv und regelmäßig geprüft.

Bereits im Dezember hatte ein Vorstoß von Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder für ein Direktanstellungsgebot Erfolg. Das Gremium forderte die Bundesregierung in einem Beschluss auf, ein Direktanstellungsgebot umzusetzen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kündigte daraufhin eine rechtliche Prüfung an.

Eine vergleichbare Regelung gibt es bereits seit 2021 in der Fleischbranche. Dort führte die Bundesregierung nach wiederholten Berichten über systematische Missachtung von Arbeitsrechten die gesetzliche Regelung ein. Wie der Name schon sagt, verbietet ein Direktanstellungsgebot die Auslagerung an Subunternehmen. Sämtliche Beschäftigte müssen sozialversicherungspflichtig beim Mutterkonzern angestellt sein.

Grundsätzlich befürwortet die Senatsverwaltung eine Bundesratsinitiative, sagt Staatssekretärin Kapp. Allerdings wolle die Senatsverwaltung noch die Umsetzung der EU-Plattformrichtlinie durch den Bund abwarten, um Dopplungen zu vermeiden. „Ein Gesetzesentwurf soll noch vor dem Winter vom Bundesministerium kommen“, sagt Kapp, über Details wisse man noch nichts.

Die 2024 in Kraft getretene EU-Plattformrichtlinie fordert die Mitgliedsstaaten auf, bis Ende 2026 unter anderem wirksame Maßnahmen gegen Scheinselbstständigkeit und -beschäftigung zu ergreifen.

Hoffnung auf EU-Recht

Johannes Specht von der Hans-Böckler-Stiftung, der als Experte geladen war, hält eine strikte Umsetzung der Plattformrichtlinie für vielversprechend. Eine Vorgabe besagt, Plattformunternehmen müssen die ungehinderte Kommunikation der Beschäftigten untereinander ermöglichen – besonders auch für Betriebsräte. „Die Möglichkeit des Austausches ist enorm wichtig.“

Damiano Valgolio, arbeitspolitischer Sprecher der Linken, forderte zusätzlich bestehende Vorgaben auf Landesebene stärker durchzusetzen. Zu wenig genutzt sei das Nachweisgesetz. Demnach hat ein Arbeitnehmer recht auf einen Arbeitsvertrag, der Arbeitgeber muss diesen auch nachweisen. „Wenn Unternehmen dagegen verstoßen, kann das Land das kontrollieren. Da ist noch Luft nach oben“, sagt Valgolio.

Alexandra Brinkmann, Abteilungsleiterin in der Arbeitssenatsverwaltung, wiegelte ab: Man könne nur tätig werden, wenn sich die Beschäftigten aktiv an das Land wandten. „Wir können nicht in die Unternehmen reingehen, das liegt in der Natur des Gesetzes.“ Allerdings arbeite die Senatsverwaltung daran, die Beschwerdestelle zugänglicher und breiter bekannt zu machen.

Doch die vielversprechendste Maßnahme, das wird in der Diskussion deutlich, bleibt das Direktanstellungsgebot. Fraglich bleibt, ob und wann der Bund die Regelung umsetzt. Berlins Regierungskoalition gibt sich entschlossen. „Bei uns rennen Sie offene Türen ein. Wir unterstützen das ganz ausdrücklich“, so SPD-Arbeitspolitiker Sven Meyer in Richtung Opposition.

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