
Es war vor drei Jahren das ehrgeizige Ziel der SPD in der Ampelregierung gewesen, mit der Einführung des „Bürgergeldes“ Arme zu entstigmatisieren und den Begriff „Hartz IV“ aus der eigenen Geschichte zu streichen. Am Donnerstag wurde das „Bürgergeld“ von der schwarz-roten Regierungskoalition endgültig rückabgewickelt.
Der Bundestag stimmte nach einer kontroversen Debatte in namentlicher Abstimmung dem neuen „Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung“ (SGB II) zu. Für die Vorlage stimmten 321 Abgeordnete, es gab 268 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen. Das alte Bürgergeld heißt demnächst „neues Grundsicherungsgeld“ und soll am 1. Juli kommen. Die Leistung betrifft rund 5,5 Millionen Leistungsbezieher:innen, in jedem dritten der Haushalte leben Kinder.
Kernpunkt der Reform ist die Verschärfung von Sanktionen, wenn Leistungsbezieher:innen einer Einladung des Jobcenters nicht nachkommen, eine Maßnahme abbrechen oder die Aufnahme einer Arbeit verweigern. Zudem werden die Wohnkosten, die das Jobcenter übernimmt, schon im ersten Jahr gedeckelt. Auch die Grenzen für Schonvermögen der Grundsicherungsbezieher:innen werden mit der neuen Regelung schon im ersten Jahr Leistungsempfang deutlich abgesenkt.
Neue Maßnahme „Totalsanktion“
Die Debatte im Bundestag drehte sich vor allem um die Verschärfung der Sanktionen. Wer zwei Termine in Folge beim Jobcenter ohne triftigen Grund verpasst, dem soll der Regelsatz direkt um 30 Prozent gekürzt werden können – das sind mehr als 150 Euro im Monat. Wer auch bei der dritten Einladung nicht erscheint, kann die Geldleistung komplett verlieren. In Folge kann sogar die Mietkostenübernahme verloren gehen. Diese „Totalsanktion“ bei sogenannter Nichterreichbarkeit ist neu.
Zum „Schutz von psychisch Erkrankten“ vor „Notlagen durch Leistungsminderungen“ wird geregelt, dass in solchen Fällen die Anhörungen persönlich erfolgen sollen und „eine psychische Erkrankung als besonders schutzwürdiger Umstand zu berücksichtigen“ sei, heißt es im neuen Gesetz.
Wer eine Maßnahme verlässt oder die Aufnahme eines Jobs nachweisbar verweigert, dem kann der Regelsatz komplett für drei Monate gestrichen werden. In der Praxis trifft das etwa auf Leute zu, die einen Ein-Euro-Job abbrechen.
Mit dem neuen „Grundsicherungsgeld“ solle es gerechter zugehen im Sozialsystem, sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann im Bundestag. „Wir machen Fördern und Fordern wieder zum Prinzip. Wer wiederholt zu Terminen nicht erscheint oder zumutbare Arbeit ablehnt, bekommt in Zukunft keine Leistung mehr.“ „Unser Sozialstaat funktioniert nur auf Gegenseitigkeit“, betonte die SPD-Abgeordnete Daniela Rump, „deshalb verschärfen wir die Regeln bei Leistungsmissbrauch“.
Protest kam von den Grünen und der Linken. Sylvia Rietenberg von den Grünen warf der Regierung vor, durch die verschärften Sanktionen landeten Menschen nur „in kurzfristigen Beschäftigungen und stehen wenige Monate später wieder vor den Toren des Jobcenters“. Sören Pellmann (Linke) erklärte, „Sanktionen bringen keine stabile Beschäftigung“.
Die Kontrahenten beriefen sich jeweils auf Untersuchungen, etwa des IAB-Forums vom Juli 2025. Darin kamen die Forscher:innen einerseits zu dem Schluss, dass die Angst vor Sanktionen dazu führt, dass Arbeitslose fürs Erste eher einen Job annehmen. Andererseits aber finden sich ehemals Sanktionierte einige Jahre später oft nicht mehr in Beschäftigung, weil sie die Jobs schneller wieder aufgeben.
Deckelung für Wohnkosten
Im neuen Gesetz wird auch die Übernahme von Wohnkosten für Bezieher:innen von Grundsicherung gedeckelt, wobei Haushalte mit Kindern davon ausgenommen werden können. Der Schutz der Familien wurde erst spät noch durch einen Änderungsantrag eingefügt.
Die Deckelung der Wohnkosten bedeutet, dass „Aufwendungen für die Unterkunft, die über dem Anderthalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze liegen“, künftig „nicht mehr als Bedarf anerkannt“, also vom Jobcenter nicht mehr übernommen werden, so das Gesetz. Im Bürgergeld galt bisher die Regelung, dass die Wohnkosten im ersten Jahr nach dem Antrag in voller Höhe übernommen werden, gleich, wie hoch sie sind.
Die örtliche Angemessenheitsgrenze liegt in Berlin etwa für eine Person bei 450 Euro im Monat, für von Wohnungslosigkeit Bedrohte gibt es Zuschläge zum Richtwert. Rietenberg von den Grünen warf der Bundesregierung vor, „Druck aufzubauen, indem sie die Menschen aus ihren Wohnungen herauswerfen“ wollte.
Bei rund einem Drittel der Neuzugänge in die Grundsicherung liegen die Wohnkosten zu Beginn des Leistungsbezugs über dem örtlichen Richtwert, hatte das Nürnberger IAB-Institut festgestellt. Von der neuen Deckelung auf das Anderthalbfache wären laut IAB künftig 7 Prozent der Neuantragssteller betroffen.
Der SPD-Politiker Jens Peick erklärte, für die Menschen in Grundsicherung, „die mitmachen“ und daher nicht von Sanktionen betroffen seien, ändere sich durch die Gesetzesänderung „nichts“. Das stimmt also so nicht.






