Fotofahndung im Internet: Finde das Gesicht!

Die Bundesregierung will die biometrische Fotofahndung für die Strafverfolgung und für die präventive Bekämpfung des internationalen Terrorismus erlauben. Ein Fahndungsfoto soll dann mit allen frei verfügbaren Fotos im Internet abgeglichen werden. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) haben an diesem Donnerstag entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt.

Bekannt wurde die Methode, nachdem es zwei Journalisten 2023 gelungen war, die untergetauchte RAF-Terroristin Daniela Klette in Berlin aufzuspüren, wo sie schon lange als Claudia Ivone lebte. Fotos im Internet zeigten sie beim Capoeira-Tanzen in Neukölln. Die Journalisten nutzten einen kommerziellen Anbieter. Die Polizei darf diese Methode bisher jedoch nicht nutzen.

Die Fotofahndung beruht darauf, dass jedes Gesicht charakteristische Merkmale hat, etwa das Verhältnis der Augen zu anderen Gesichtsteilen. Diese Merkmale können biometrisch vermessen und in digitale Daten (ein sogenanntes Template/Muster) übersetzt werden. Bei der biometrischen Gesichtserkennung werden also nicht die Fotos, sondern zwei Templates miteinander verglichen.

Justizministerin Hubig will der Polizei die Fotofahndung immer dann erlauben, wenn es um die Aufklärung erheblicher Straftaten geht, etwa eines Raubs oder einer Vergewaltigung. Wenn die Staatsanwaltschaft die Maßnahme anordnet, soll sich die örtliche Kripo an das Bundeskriminalamt als Zentralstelle wenden. Das BKA beauftragt dann eine staatliche oder eine private Stelle in Deutschland oder der EU mit der Fotofahndung.

Dabei sollen für jede einzelne Fahndung bis zu einer Billion frei verfügbare Fotos aus dem Internet heruntergeladen, in Templates umgerechnet und mit dem Template des Fahndungsfotos verglichen werden. Das kann pro Vorgang einige Monate dauern. Wenn sich der Auftrag auf kleinere Fotomengen (etwa nur aus Mitteleuropa) beschränkt, könnte die Dauer auf einige Tage verkürzt werden.

Nach dem Abgleich müssen alle Fotos und alle Templates wieder gelöscht werden. Nur die Treffer soll die Polizei behalten dürfen. Es soll also keine gigantische Superdatenbank aller verfügbaren Fotos aus dem Internet aufgebaut werden, denn das wäre eine unzulässige Fotovorratsdatenspeicherung von überwiegend völlig unschuldigen Personen. Auch die KI-Verordnung der EU verbietet die Schaffung von Datenbanken zur Gesichtserkennung ausdrücklich. Das heißt: Der Riesenaufwand müsste für jede Fotofahndung neu beginnen.

Nur wenn die nationale Sicherheit bedroht ist, soll das BKA auch private Anbieter außerhalb der EU beauftragen dürfen. Solche Anbieter haben oft Milliarden Fotos dauerhaft gespeichert. Am bekanntesten ist Pim Eyes, eine ursprünglich polnische Firma, die aus Datenschutzgründen ihren Sitz auf die Seychellen verlegte. Auch Daniela Klette war mithilfe von Pim Eyes gefunden worden. Ob die Polizei mit solchen in Europa eigentlich illegalen Anbietern zusammenarbeiten darf, wird in den Gesetzentwürfen nicht thematisiert.

Nachdem ein erster Versuch, die Fotofahndung einzuführen, in der letzten Wahlperiode im Bundesrat scheiterte, könnte es diesmal klappen. Justiz- und Innenministerium haben jedenfalls lange über die Methoden diskutiert und sind nun zu einem Kompromiss gekommen. Möglicherweise wird es aber längere Zeit dauern, bis die Technik für die Strafverfolger dann wirklich einsetzbar ist.

Auch die automatisierte Datenauswertung soll kommen

Als zweite wichtige Maßnahme sehen die Gesetzentwürfe vor, dass die Polizei Daten, die bei ihr bereits vorhanden sind, mithilfe von KI-Software automatisiert auswerten darf. Dabei sollen Daten aber nur zusammengeführt werden, und anschließend von menschlichen Er­mitt­le­r:in­nen bewertet werden. Einige Landesgesetze, etwa in Baden-Württemberg, Bayern und Berlin sehen die automatisierte Datenauswertung bereits zur Gefahrenabwehr vor. Oft kommt dabei die umstrittene Software Palantir zum Einsatz.

Nun soll die automatisierte Datenauswertung bundesweit auch für die Strafverfolgung eingeführt werden. Eine bestimmte Software wird in den Gesetzentwürfen aber weder empfohlen noch ausgeschlossen.

  • informationsspiegel

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