Geflüchtete aus der Ukraine: Söder fordert Bürgergeld-Streichung

Berlin taz | CSU-Chef Markus Söder will ukrainischen Geflüchteten das Bürgergeld streichen. Im ZDF-Sommerinterview forderte er am Sonntag, ihnen stattdessen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu zahlen.

Zur Begründung erklärte er: „Es gibt kein Land der Welt, das beim Bürgergeld so verfährt wie Deutschland.“ Seiner Ansicht nach trägt die aktuelle Regelung dazu bei, dass viele Ukrainerinnen und Ukrainer trotz guter Ausbildung keiner Arbeit nachgehen.

Söders Vorstoß geht über das hinaus, was die Bundesregierung beschlossen hat. Im Koalitionsvertrag vereinbarten CDU/CSU und SPD, dass neu ankommende Ukrainerinnen und Ukrainer wie andere Geflüchtete Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen sollen. Söder dagegen will die Streichung auch für Geflüchtete, die schon Bürgergeld beziehen.

Innerhalb der Union stößt Söder damit auf Widerspruch. Dennis Radtke, Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, warnte im Focus vor „marktschreierischen Forderungen“ beim Thema Flucht und Asyl. „Das Denken in Überschriften hat sich leider zum Arschgeweih der deutschen Politik entwickelt.“ Zwar unterstützt Radtke den geplanten Systemwechsel für neu ankommende Geflüchtete. Wie aber eine rückwirkende Umstellung für alle Ukrainerinnen und Ukrainer funktionieren soll, bleibt für ihn offen.

Kaum Einsparungen aber massive Bürokratie

Experten heben die Bedeutung der Arbeitsmarktintegration hervor. Ukrainer erhalten bislang ohne Asylverfahren einen regulären Aufenthaltstitel und so Zugang zu Jobcenter-Leistungen. Enzo Weber, Wirtschaftswissenschaftler am Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg, warnte gegenüber der dpa: Wer sie in das Asylleistungssystem zurückschickt, bremst genau diesen Fortschritt aus.

Unsicher ist auch, ob der bürokratische Aufwand überhaupt den von Söder gewünschten Effekt hätte. Denn die Asylbewerberleistungen gelten nur für 36 Monate, danach greifen die sogenannten Analogleistungen, die sich am Bürgergeld orien­tieren. Peter von Auer, rechtspolitischer Referent bei Pro Asyl, rechnet damit, dass viele Ukrainerinnen und Ukrainer in dieses System wechseln würden und somit am Ende fast genauso viel erhalten wie bisher. „Diese Umstellung bringt kaum Einsparung, dafür aber massive Bürokratie“, warnt von Auer. Das Geld ließe sich aus seiner Sicht sinnvoller investieren.

Statt Geflüchteten die Leistungen zu kürzen, sollte man versuchen, besser zu verstehen, warum viele nicht arbeiten. „Es sind überwiegend Frauen mit Kindern. Die Männer bleiben im Kriegsgebiet. Die Frauen stehen mit der Kinderbetreuung allein da“, so von Auer. Statt Verwaltungsaufwand schlägt er Investitionen in Betreuung, Sprachkurse und Integrationshilfen vor. „Wir können bereits sehen, dass Sprachkurse wirken.“ Waren 2023 nur 18 Prozent der ukrainischen Geflüchteten erwerbstätig, waren es 2024 schon ein Drittel.

Ein alleinstehender Asylbewerber erhält maximal 441 Euro monatlich. Das Bürgergeld liegt bei 563 Euro. Aktuell fordern Vertreterinnen und Vertreter aus CDU und SPD, dass die Ausgaben für das Bürgergeld wieder sinken müssen. Im vergangenen Jahr zahlte der Staat rund 46,9 Milliarden Euro, 9 Prozent mehr als im Vorjahr. Gründe dafür sind unter anderem die inflationsbedingten Erhöhungen der Regelsätze. Etwa 5,5 Millionen Menschen bezogen Bürgergeld, darunter auch Kinder und Jugendliche. Fast die Hälfte der Beziehenden besitzt keinen deutschen Pass.

  • informationsspiegel

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