taz: Wie viele Menschen in Deutschland sind betroffen von digitaler, sexualisierter Gewalt?
Judith Strieder: Genaue Zahlen gibt es nicht. Wir wissen aber, dass das Dunkelfeld sehr, sehr groß ist. Ich kann aus der Beratung schildern, dass wir tagtäglich mit Fällen zu tun haben. Eine bezeichnende Zahl gibt es: Eine Studie ergab, dass Nutzer mit Elon Musks KI Grok innerhalb von 11 Tagen über drei Millionen sexualisierende Deepfakes vor allem von Kindern und Frauen erstellt haben.
taz: Welche Gruppen sind besonders betroffen?
Strieder: 90 Prozent aller Deepfakes sind sexualisierte Deepfakes. Und 99 Prozent der abgebildeten Personen sind Frauen. Wenn man im binären Geschlechtersystem denkt, werden Männer immer auf eine andere Art angegriffen als Frauen. Beide können bedroht und beleidigt werden, bei Frauen sind die Drohungen und Beleidigungen aber viel eher sexualisiert. Luisa Neubauer hat das sehr eindrücklich in einem Interview gesagt: Bevor sie Klimaaktivistin sei, sei sie eine Frau und werde auf ihr Äußeres, ihre sexuelle Identität reduziert.
taz: Und außerhalb des Binären?
Strieder: Beim Erstgespräch mit Betroffenen erfragen wir zwar weder Geschlecht noch Geschlechtsidentität, wir wissen aber, dass Personen, die speziell von sexualisierter Gewalt oder sexualisierten Deepfakes betroffen sind, vor allem weiblich gelesene Personen und Körper sind. KIs können teilweise auch nur Bilder weiblich gelesener Körper erstellen, denn sie spucken das aus, womit sie gefüttert werden. Menschen abseits der binären Geschlechter sind aber ebenso betroffen von digitaler Gewalt, die ja auch über Deepfakes hinausgehen kann.
taz: Welche anderen Formen der digitalen sexualisierten Gewalt gibt es neben Deepfakes?
Strieder: Es gibt zum Beispiel Vergewaltigungsandrohungen oder sexistische Kommentare. Aber auch den Identitätsklau oder Identitätsmissbrauch, so wie im Fall von Collien Fernandes. Täter erstellen Fakeaccounts auf Dating- oder Erotikportalen und schreiben im Namen der Frau Männer an.
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Ich berate auch Personen, deren Privatadresse verbreitet wurde, um Männer zu ihnen nach Hause einzuladen. Auch Handynummern werden oft veröffentlicht. Oder Täter verbreiten intimes Bildmaterial zusammen mit dem Klarnamen. Allerspätestens da schlägt die digitale Gewalt ins analoge Leben über.
taz: Wo überschneidet sich digitale Gewalt mit analoger?
Strieder: Gerade, wenn Menschen partnerschaftliche Gewalt erleben, wird sie manchmal mittels digitaler Tools wie Airtags, also Standortrackern, fortgesetzt. So werden die Betroffenen überwacht oder gestalkt. Digitale Gewalt kann aber auch in die analoge Welt übergehen, wenn beispielsweise ihr berufliches Umfeld involviert ist. Dann kann es passieren, dass sich Personen nicht mehr auf die Straße trauen, weil sie nicht wissen, wer das Material gesehen haben könnte.
taz: Wie gehen Betroffene damit um, wenn sie Deepfakes von sich entdecken?
Strieder: Die Reaktion auf eine Gewalterfahrung ist individuell. Parallelen, die ich erkenne, sind, dass Personen oft belastet zu uns kommen. Sie fühlen sich schuldig oder schämen sich. Sich selbst die Schuld zu geben, ist ein destruktiver, unbewusster Mechanismus der Psyche, um wieder Kontrolle zu bekommen. Weil ihnen unangenehm ist, was ihnen passiert ist, versuchen Betroffene oft, alleine durchzukommen, bevor sie Beratungsstellen wie unsere aufsuchen.
taz: Wie helfen Sie?
Strieder: Der erste Schritt ist immer, der betroffenen Person zuzuhören und Glauben zu schenken. So kann man sie auffangen und dafür sorgen, dass sie wieder Boden unter den Füßen bekommt. Betroffene verspüren oft Ohnmacht und Machtlosigkeit. Im nächsten Schritt schafft man es vielleicht, wieder in die Handlungsfähigkeit zu kommen.
taz: Wie sieht das aus?
Strieder: Es ist immer hilfreich, die Vorfälle zu dokumentieren. Das heißt, rechtssichere Screenshots zu erstellen, die als Beweismittel bei den Strafverfolgungsbehörden gelten. Dazu gibt es Anleitungen auf unserer Webseite. Die Screenshots sollten möglichst viele Informationen enthalten: Kontext, Absender*in, Empfänger*in, vollständige Uhrzeit und Datum.
Außerdem müssen die Inhalte auf den Plattformen und in Suchmaschinen wie Google gemeldet werden, damit sie nicht mehr auftauchen, gerade wenn Inhalte mit dem Klarnamen verbreitet wurden. Danach kann sich die betroffene Person in Ruhe überlegen, ob sie rechtliche Schritte gegen den Täter einleiten möchte. Ich sage keiner betroffenen Person, was sie tun soll.
taz: Schützt die derzeitige Rechtslage Betroffene?
Stieder: Die Rechtslage zu sexualisierten Deepfakes ist prekär. Das Erstellen von sexualisierten Deepfakes ist nicht strafbar, obwohl der Schaden bei der betroffenen Person groß ist. Bisher wirkt nur die Verletzung des Rechts am eigenen Bild, wenn Fakes verbreitet werden. Das genügt aber bei Weitem nicht.
taz: Warum?
Strieder: Es ist etwas anderes, ob man ein Bild klaut oder eine Person in hardcore-pornografisches Material reingeneriert. Dafür sind die Strafen, die verhängt werden, relativ milde.
Staatlicher Schutz vor digitaler sexualisierter geht besser. Drei Länder machen es vor
Das deutsche Rechtssystem schützt kaum vor digitaler sexualisierter Gewalt. Betroffenen bietet es zudem nur unzureichende Möglichkeiten, gegen Täter:innen vorzugehen. Dabei gäbe es durchaus Wege, das zu ändern. Mexiko, Spanien und Australien zeigen, wie.
Mexiko
In Mexiko bestimmt das nach Olimpia Coral Melo Cruz benannte „Ley Olimpia“ das juristische Vorgehen gegen digitale sexualisierte Gewalt. Die Aktivistin war selbst Opfer des Verbrechens geworden: 2013 stellte ihr damaliger Freund ein intimes Video von ihr ohne ihre Zustimmung ins Netz. Sie begann daraufhin, öffentlich dafür zu kämpfen, dass digitale Gewalt in Mexiko zum Straftatbestand wird.
Das „Gesetz Olimpia“ besteht aus mehreren Reformen, die seit 2018 in bereits existierende Gesetze wie das allgemeine föderale Strafrecht und das Recht von Frauen auf ein Leben ohne Gewalt eingeflossen sind. Das digitale Verbreiten sexueller Inhalte ohne Zustimmung der Beteiligten wird demnach als geschlechtsbedingte Gewalt definiert, digitale sexualisierte Belästigung oder Verführung Minderjähriger strafrechtlich genauso verfolgt wie im analogen Leben. Die Taten können mit Gefängnisstrafen von bis zu sechs Jahren und hohen Geldbußen bis umgerechnet etwa 40.000 Euro geahndet werden. (Wolf-Dieter Vogel)
Spanien
Die spanische Regierung will das Recht auf Ehre, das auf Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild stärken und die Gesetzgebung an die Herausforderungen des Internets und der künstlichen Intelligenz anpassen. Dazu arbeitete die Linkskoalition unter Ministerpräsident Pedro Sánchez zwei Gesetzesinitiativen aus – die eine straf-, die andere zivilrechtlich.
Das Strafrecht zum Recht am eigenen Bild soll verschärft werden. Wer „Situationen sexueller oder schwerwiegend erniedrigender Natur“ per KI simuliert, soll künftig mit Freiheitsentzug von ein bis zwei Jahren bestraft werden.
Zivilrechtlich sollen Betroffene künftig besser gegen die Verletzung ihrer Privatsphäre vorgehen können. Dafür soll gelten: Wer ohne Zustimmung der betroffenen Person, deren „Bilder oder Stimme mithilfe von KI oder ähnlichen Technologien erstellt, simuliert oder manipuliert“ kann zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt werden.
Unter 16-Jährige können diese Zustimmung zur Verwendung des eigenen Bilds oder der Stimme nicht erteilen. Diese Regelung soll Kinder und Jugendliche besonders schützen. Damit reagiert die spanische Regierung auf einen Vorfall, bei dem eine Gruppe Jugendlicher Mitschülerinnen per KI „auszog“, in sexuell eindeutigen Posen darstellte und diese Bilder über Messenger-Gruppen verbreitete.
Der Eingriff in die Privatsphäre von Personen über 16 Jahren kann trotz Einwilligung rechtswidrig sein, wenn dadurch ihre Würde oder ihr Ruf geschädigt wird. Jeder kann zudem testamentarisch die Verwendung seines Bilds oder seiner Stimme für kommerzielle oder ähnliche Zwecke über den Tod hinaus untersagen. (Reiner Wandler)
Australien
Australien bekämpft digitale sexualisierte Gewalt mit einem mehrschichtigen Ansatz. Einerseits stellen neue Gesetze die Erstellung und Verbreitung nicht einvernehmlicher intimer Inhalte, darunter Deepfakes, unter Strafe. Mehrjährige Haft ist möglich. Der eSafety-Commissioner, ein Beauftragter der australischen Regierung, kann Inhalte entfernen lassen und Plattformen sanktionieren. Der Online Safety Act verpflichtet Unternehmen zudem zu aktiver Prävention. Gleichzeitig erhalten Betroffene Unterstützung beim Melden und Löschen sowie Beratung. Ziel ist, sowohl Täter abzuschrecken als auch Schäden schnell zu begrenzen und Opfer wirksam zu schützen.
Seit Dezember 2025 gelten zudem Gesetze, die unter 16-Jährigen die Nutzung sozialer Medien wie Facebook, X und Snapchat verbieten. Diese sollen nicht zuletzt auch Kinder und Jugendliche vor digitaler sexualisierter Gewalt schützen. Expert:innen sind sich allerdings uneinig, ob und in welchem Umfang diese Maßnahme bereits wirkt – oder wirken wird. Viele Teenager melden zudem, dass sie weiterhin Zugang zu sozialen Medien haben, obwohl Anbieter verpflichtet sind, ihnen diese zu sperren. (Urs Wälterlin)
taz: Die SPD-Justizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der Haftstrafen von bis zu zwei Jahren für die Erstellung und Verbreitung von Deepfakes vorsieht. Täter-Accounts würden gesperrt. Auch heimliche, voyeuristische Aufnahmen in der Öffentlichkeit würden unter Strafe gestellt. Was erhoffen Sie sich davon?
Strieder: Das ist ein richtiger Vorstoß. Täter sollten zumindest Konsequenzen fürchten. Abgesehen davon wäre es gut, wenn ihnen erschwert werden würde, diese Inhalte zu erstellen. Es ist kinderleicht, diese Apps und diese Software zu nutzen. Sie sind frei zugänglich und ohne Altersbegrenzung.
taz: Auch Minderjährige erstellen solche Bilder?
Strieder: Ja, auf Schulhöfen kursieren schon viele sexualisierte Deepfakes. Wenn minderjährige Personen abgebildet sind, ist das dazu noch Missbrauchsmaterial von Minderjährigen, also deutlich schwerwiegender. Noch ein Grund, warum es Personen gar nicht erst ermöglicht werden sollte, das so leicht erstellen zu können.
taz: Müssten Kinder und Jugendliche nicht auch besser aufgeklärt werden?
Strieder: Ja, Medienpädagogik wird immer wichtiger. Zu Themen wie Social Media, aber auch zu den Folgen digitaler Gewalt. Viele Betroffene haben mir geschildert, dass die Tatperson, gerade wenn sie aus dem eigenen Umfeld kam, nicht verstehen konnte, warum ihre Tat schlimm war.
Das merkt man auch im Fall Collien Fernandes. Im Internet wird jetzt diskutiert, ob ihr wirklich Gewalt angetan wurde. Ihr wird das abgesprochen, weil es ja nicht wirklich passiert ist, sondern nur digital. Das ist falsch. Wir müssen als Gesellschaft digitale Gewalt als Gewalt anerkennen.
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Dieser Text erschien zuerst in der wochentaz, unserer Wochenzeitung von links!
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taz: Wirkt digitale Gewalt wie analoge Gewalt?
Strieder: Die Symptome, die Betroffene haben, sind vergleichbar, sowohl psychisch als auch körperlich. Dazu gehören Schlafstörungen, Depressionen, Ängste bis hin zu Suizidgedanken. Die Psyche kann nicht eindeutig unterscheiden zwischen der analogen und der digitalen Welt.
taz: Wie kann man Betroffene unterstützen?
Strieder: Das Wichtigste ist, betroffenen Personen zu glauben. Und gerade Männer sollten sich besser zum Thema informieren. Meist müssen Flinta*-Personen über sexualisierte Gewalt sprechen, weil Männer sie nicht so oft erleben und nicht wissen, wie sie sich anfühlt. Wenn die Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit nicht nur bei den betroffenen oder potenziell betroffenen Personen läge, dann wäre schon viel gewonnen.






