P istolen sind auf den Kopf des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach gerichtet. Unter der Fotomontage steht: „Zeit, die 9mm-Impfungen zu verordnen!“
Dieses Bild fand Fabian F. 2023 in dem öffentlichen Konto eines Baden-Württembergers im russischen sozialen Netzwerk vk.com, das es auch auf Deutsch gibt. Neben Hakenkreuzen, einem Aufruf zur Erschießung dreier Verfassungsrichter „nach Befreiung“ Europas und einer Gleichsetzung der Judenverfolgung im Nationalsozialismus und diskutierten Zugangsbeschränkungen für Menschen ohne Coronaimpfung.
„Es war so viel, dass ich den Mann angezeigt habe, zum Beispiel wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“, sagt F. Mit Erfolg: Am Ende wurde gegen den Täter laut Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 5.600 Euro verhängt.
Ohne F. wären die Behörden wohl nie auf die Posts aufmerksam geworden. Und auch nicht auf die rund 300 anderen Fälle, in denen F. seit 2019 wegen Delikten wie Volksverhetzung, Billigung von Straftaten und Beleidigung Anzeigen erstattet hat. Dafür bezahlt ihn niemand, er arbeitet weder bei einer privaten noch einer staatlichen Meldestelle für solche Delikte; der 25-Jährige verdient sein Geld überwiegend als Naturschutzexperte.
F. ist ein engagierter Zeitgenosse
Die taz trifft ihn im Februar, es geht mit dem Auto vom Bahnhof in sein Dorf in Baden-Württemberg. Auf der Rückbank liegen ein Sanitäter-Rucksack und eine Feuerwehrjacke. „Ich bin auch bei der Freiwilligen Feuerwehr und Sanitäter beim Deutschen Roten Kreuz“, sagt F. In einer Tasche seiner Jeans trägt er einen Funkmelder, mit dem ihn die Leitstelle als Ersthelfer zu Notfällen in der Umgebung schicken kann. Auch das macht er ehrenamtlich. F. ist nicht nur im Internet ein sehr engagierter Zeitgenosse.
„Für mich ist das Zivilcourage, wenn man im Internet nicht wegsieht, sondern Verantwortung übernimmt“, sagt F. Ist er ein Vorbild für andere Menschen, die sich für den Erhalt der liberalen Demokratie einsetzen wollen?
Auf jeden Fall ist die Menschenwürde im Internet zunehmend bedroht: 34 Prozent der Internetnutzenden in Deutschland haben nach eigener Einschätzung im 1. Quartal 2025 auf Webseiten oder in den sozialen Medien Beiträge im Zusammenhang mit Hassrede wahrgenommen, wie das Statistische Bundesamt schreibt. Zwei Jahre vorher waren es 6 Prozentpunkte weniger gewesen. Als Hassrede oder „Hatespeech“ gelten Informationen oder Kommentare, die feindselig oder erniedrigend gegenüber Personengruppen oder Einzelpersonen sind.
Solche Äußerungen gefährden die Meinungsfreiheit: Mehr als die Hälfte der Internetnutzer bekennt sich einer repräsentativen Befragung zufolge aus Angst vor Hass im Netz seltener zur eigenen politischen Meinung und beteiligt sich weniger an Diskussionen.
Besonders für junge Frauen seien sexualisierte Übergriffe in den sozialen Netzwerken Alltag, heißt es in der Studie im Auftrag des Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz, dem Organisationen wie HateAid angehören. Auch Personen mit Migrationshintergrund und queere Menschen sähen sich vermehrt Gewaltandrohungen und Beleidigungen ausgesetzt – also Gruppen, die vor allem im Visier von Rechtsradikalen sind.
Foto: Miriam Stanke
F. zeigt nur Wiederholungstäter an
Hauptsächlich rechtsextremistische Äußerungen landen auch auf F.s sehr breitem Bildschirm im Haus seiner Familie. Neben der Tastatur stehen fünf Aktenordner auf dem Tisch. Sie enthalten zum Beispiel die Eingangsbestätigungen, die die Staatsanwaltschaften dem Hassanzeiger nach einer Anzeige schicken. Daneben dicke Gesetzesbücher mit Kürzeln wie STGB (Strafgesetzbuch) und STPO (Strafprozessordnung) auf dem Rücken.
Hier geht F. auf die Jagd. Er öffnet die Seiten sozialer Netzwerke, oft Profile, die mit Personen verbunden sind, die er schon einmal bei einschlägigen Straftaten erwischt hat. Er scrollt durch die Bilder, schaut, ob er Hakenkreuze oder ähnliches entdeckt. In die Stichwortsuche gibt er Begriffe wie „Galgen“, „gehängt“, „an die Wand gestellt“ oder „erschießen“ ein. „Und es kommt immer was“, sagt F.
Er zeige die Leute grundsätzlich nur an, wenn sie mehrere Straftaten begehen, erzählt der Baden-Württemberger. „Ich will niemand was Schlechtes, der einmal einen Fehler gemacht hat.“ Manche Menschen wüssten einfach nicht, dass bestimmte Posts strafbar sind.
Wenn er nicht nur einen einzelnen, sondern mehrere problematische Einträge findet, schnappt F. zu: Er speichert Screenshots, er kopiert die Links in ein Anzeigenformular auf der Internetseite einer Staatsanwaltschaft, er schreibt dazu, welche Straftatbestände sie erfüllen könnten, manchmal weist er sogar auf Gerichtsurteile zu ähnlichen Vorfällen hin. „Ich suche auch, wie kann man die dingfest machen.“ Also zum Beispiel Hinweise auf Klarnamen oder Adressen, die die Beschuldigten selbst veröffentlicht haben.
„Es ist immer das gleiche Klientel“, sagt F., „viele „Reichsbürger, die die Bundesrepublik nicht anerkennen und sich im Deutschen Reich wähnen.“ Er hatte auch schon mal AfD-Politiker am Wickel oder einen reichweitenstarken Influencer.
Kommt es zu Gerichtsprozessen, tritt F. manchmal sogar als Zeuge auf. Rund 20 Mal habe er das schon getan, sagt er. Zum Teil sogar so weit von seinem Wohnort entfernt wie Niedersachsen. „Manche Richter wollen, dass ich vor Gericht bestätige, dass ich die Screenshots gemacht habe, dass sie echt sind und so weiter.“
Meistens ist eine Aussage vor Gericht aber nicht nötig. Das Gros der Verfahren erledigt die Staatsanwaltschaft sowieso ohne Prozess: Sie stellt das Verfahren ein, wenn der Beschuldigte eine Geldauflage zahlt, einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe akzeptiert oder keine Verurteilung zu erwarten ist.
Coronamaßnahmengegner nutzten Nazi-Symbolik
F. öffnet jetzt eine Bilddatei. Auf dem Monitor erscheint eine Fotomontage aus der Hälfte eines Farbfotos eines schleswig-holsteinischen Polizisten und eines Schwarz-Weiß-Fotos eines Mannes in einer Uniform der SS, inklusive deren Totenkopfsymbol an der Mütze und der doppelten Sigrune am Kragen. Darunter stehen die Worte „Ich führe nur Befehle aus“.
Gegner der Maßnahmen gegen die Coronapandemie teilten diese Bild unzählige Male. Sie wollten damit offenbar suggerieren, dass sie heute von genauso schlimmen Einsatzkräften verfolgt werden wie damals die Gegner des Nazi-Regimes durch die SS.
„Als ich das Bild früher bei Google gesucht habe, kamen seitenlang Treffer“, erzählt F. Doch dann habe er konsequent alle angezeigt, denen er nachweisen konnte, dass sie das Bild verbreiteten. Hier wich er auch von seinem Grundsatz ab, nur notorische Wiederholungstäter ins Visier zu nehmen.
„Dieses Bild war für mich eine Ausnahme. Das ist für mich so schwerwiegend.“ Es habe dazu beigetragen, dass nationalsozialistische Symbole wieder normal werden und NS-Verbrechen verharmlost werden. An die 40 Beschuldigten hätten einen Strafbefehl wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung erhalten. Jetzt kopiert er die Fotomontage wieder in die Google-Bildersuche – es erscheinen nur noch drei Treffer.
„Ich denke schon, dass ich erfolgreich bin“, sagt F. Die meisten seiner Anzeigen führten tatsächlich zu einer Sanktion.
Er gebe immer seinen Namen und seine Adresse an, verrät F. Eben auch, damit er als Zeuge geladen werden kann. Die Daten erfahren die Angezeigten spätestens dann, wenn ihr Anwalt Akteneinsicht bekommt. Hat er nicht Angst vor Rache? „Ich hab’s die ganze Zeit befürchtet“, sagt F. Aber bisher sei seine Adresse nirgendwo veröffentlicht worden.
Ein Influencer mit großer Reichweite hat ihn zwar beschimpft, aber selbst der nannte nicht seinen Namen oder Wohnort. Bislang „ist niemand hier aufgetaucht oder so was“, sagt F. Damit das so bleibt, hat er die taz gebeten, nicht seinen vollen Nachnamen und andere Details offenzulegen.
Ist F. ein Denunziant?
Immer wieder höre er den Vorwurf, er sei ein Denunziant, räumt F. ein. „Denunzieren“ definiert das Wörterbuch Duden als „aus persönlichen niedrigen Beweggründen anzeigen“. „Das sehe ich überhaupt nicht so“, sagt der Hassanzeiger. Er reklamiert für sich keine niedrigen, sondern edle Motive: Sein Ziel sei, „dass man halt so gut weiter leben kann in diesem Land, wo nicht auf einmal der Hitlergruß gezeigt wird und es heißt: Ja, das ist halt ein Spinner, lasst den in Ruhe.“
Denn: „Irgendwann werden aus Worten Taten.“ Das zeige zum Beispiel der Fall des Rechtsterroristen Stephan Ernst, der 2019 den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) erschoss. Auch Ernst soll zuvor im Internet Hasskommentare veröffentlicht haben.
Nicht alle Anzeigen und Strafverfahren könnten Radikalisierungen stoppen, aber vielleicht manche, hofft F. Er wolle, dass die Leute beispielsweise bei Volksverhetzung im Internet sagen: „Das ist strafbar. Das darf man nicht.“ Dass die Leute sich mit den Opfern von Beleidigungen im Internet solidarisieren statt zu schweigen oder gar zuzustimmen.
Also keine Denunziation. Aber was ist mit dem Vorwurf – vor allem, jedoch nicht nur aus dem AfD-Milieu und der Trump-Bewegung –, die juristische Verfolgung von Hassrede in Deutschland gefährde die Meinungsfreiheit?
„Wenn man einfach so unterwegs ist und niemanden beleidigt, oder nicht gegen Gruppen hetzt oder sonst was, dann passiert einem in diesem Land überhaupt nichts“, antwortet F. Er habe mal einen Mann angezeigt, der auf dem Würzburger Bahnhofplatz den Hitlergruß gezeigt hatte – also in der analogen Welt. „Da würde auch niemand sagen, das beschneidet die Meinungsfreiheit.“ Warum solle das dann im Internet anders sein, fragt F.
Auch Frank-Michael Laue, der die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet der Staatsanwaltschaft Göttingen leitet, kennt die Kritik, dass die Verfolgung von strafbarer Hassrede Meinungspolizei und Zensur sei. Umgekehrt werde ein Schuh draus, argumentiert der Oberstaatsanwalt.
Viele Menschen würden sich nicht mehr äußern, manche Kommunalpolitiker ihr Ehrenamt aufgeben, weil sie „nur noch mit Hass und Hetze überzogen“ würden, sagt der Jurist. Und unter Bezug auf den US-Vizepräsidenten ergänzt er: „Die Meinungsfreiheit endet da, wo Straftaten beginnen. Das hat der Gesetzgeber nun mal so vorgesehen. J. D. Vance sieht das anders, aber das ist nun mal so.“
Frank-Michael Laue, Staatsanwalt
USA in puncto Pressefreiheit nur auf Platz 57
Tatsächlich gibt es außer den USA kaum ein anderes Land, in dem selbst die meisten Beleidigungen straffrei sind. Dennoch scheint es um die Meinungsfreiheit dort eher schlecht bestellt zu sein: 2025 standen die USA nur auf Platz 57 in der Rangliste der Organisation Reporter ohne Grenzen zum Zustand der Pressefreiheit weltweit.
Ungezügelte, menschenverachtende Hetze gegen Gegner und Minderheiten dürfte dazu beigetragen haben, dass ein autoritärer Politiker wie Donald Trump ins Präsidentenamt gewählt worden ist. Übrigens haben auch AfD-Politiker wie Parteichefin Alice Weidel t-online zufolge zahlreiche Strafanträge wegen Beleidigung im Netz gestellt.
Aber muss man die Leute gleich anzeigen? Erst habe er die strafbaren Posts bei den Plattformen gemeldet, damit sie sie entfernen, sagt F. „Irgendwann kam ich auf die Idee: Was soll’s bringen, das zu löschen, wenn in der Zeit, wo ich das eine melde, zehn andere wieder was veröffentlichen. Dann bin ich darauf gekommen: Das kann nur durch eine Anzeige gehen.“ Es müsse Konsequenzen für die Täter geben, damit sich das herumspricht.
Zur Wahrheit gehört ebenfalls, dass die Plattformen viel durchgehen lassen. Die russische Plattform vk.com sowieso. Aber auch andere: Ein Beispiel: Nachdem ein Influencer in mehreren Youtube-Videos den Autor dieses Artikels als „Arsch“, „Blödmann“, „Spacken“ und „Idiot“ geschmäht und ihm den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt hatte, konnte die Plattform nach eigenen Angaben „gemäß unseren Richtlinien keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten feststellen“. Obwohl sogar die zuständige Staatsanwaltschaft dem Youtuber mit einer Anklage wegen Beleidigung gedroht hatte, wenn er nicht eine Geldauflage zahlt.
Die Richtlinien der Plattformen sind oft so weich formuliert, dass sie großen Ermessensspielraum lassen. Seit die großen Anbieter die Nähe zu Trump suchen, scheint es bis auf Weiteres aussichtslos zu sein, sie zu einem konsequenteren Durchgreifen etwa gegen Schmähungen von rechts zu drängen.
„Ich hab auch mal probiert, den Leuten zu schreiben: Hey, hört zu, das verstößt gegen das und das Gesetz, löscht das, erzählt F. Das habe er vielleicht zehnmal getan. „Entweder wurde ich beleidigt oder es hieß: Was mit mir los wäre. Oder, dass es der größte Witz ist, so was soll strafbar sein, das ist ihm scheißegal.“ Nur einer habe den betreffenden Post dann gelöscht.
Zum Mittel der Anzeige greift F. auch, weil er damit früh gute Erfahrung gemacht hat: „Ich mochte schon immer das Strafgesetzbuch“, sagt er. Bereits als Jugendlicher habe er jemanden angezeigt, der ihn geschlagen habe. Der Beschuldigte sei tatsächlich bestraft worden.
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Dieser Text stammt aus der wochentaz. Unserer Wochenzeitung von links! In der wochentaz geht es jede Woche um die Welt, wie sie ist – und wie sie sein könnte. Eine linke Wochenzeitung mit Stimme, Haltung und dem besonderen taz-Blick auf die Welt. Jeden Samstag neu am Kiosk und natürlich im Abo.
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Setzt die Polizei ihre Prioritäten richtig?
Wäre es nicht Aufgabe der Polizei, solche Hassstraftaten im Internet zu finden? Das wäre natürlich wünschenswert, entgegnet F. „Aber anscheinend schaffen sie es nicht. Die Polizei hat dafür gar keine Zeit.“ Die Ermittler gingen „nicht selbst auf Streife im Internet“, sagt auch Staatsanwalt Laue. „Die weit überwiegende Anzahl dieser Verfahren gehen zurück auf Anzeigen von Betroffenen oder Zeugen.“
Ob die Polizei ihre Prioritäten richtig setzt und proaktiver nach Hassdelikten im Internet suchen sollte – darüber ließe sich streiten. Aber so lange sie so passiv ist wie derzeit, setzt sich F. nach eigener Schätzung zwei Stunden pro Woche vor den Computer und schreibt Anzeigen. Früher, als er beruflich noch nicht so eingespannt war, sei es eine halbe Stunde täglich gewesen.
Er kopiert die Anzeigen in die Webformulare vor allem der Göttinger Staatsanwaltschaft, die seiner Meinung nach solche Delikte besonders effizient ermittelt. Manchmal nutzt er auch die Seite des hessischen Innenministeriums. F. hat außerdem schon private Meldestellen wie REspect! im Netz eingeschaltet, die Hinweise erst einmal selbst juristisch prüfen und nur erfolgversprechende an die Behörden weiterleiten. „Aber meine Erfahrung ist, dass das eher wenig passiert.“
In Verruf geraten sind solche Anzeigen insbesondere, weil die Polizei 2024 bei einem Rentner in Unterfranken mit einem Durchsuchungsbefehl anrückte. Der Mann hatte auf X ein Bild geteilt, das den damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck als „Schwachkopf“ darstellte.
Zwar wurde der Beschuldigte nie wegen dieses Memes verurteilt, doch zum Beispiel weil er ein Bild verbreitet hatte, das Bayerns Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze in Nazi-Pose mit erhobenem Arm auf einem fiktiven Spiegel-Cover zeigt. Aber der Durchsuchungsbefehl wegen der „Schwachkopf“-Äußerung wurde von vielen als übertrieben kritisiert.
Das sieht auch F. so. „Dieses Meme hätte ich nicht angezeigt. Darüber kann man sich streiten. Das müsste etwas Eindeutiges sein.“ Es gebe viel bedenklichere Bilder, zum Beispiel der Mordaufruf gegen Karl Lauterbach. Staatsanwalt Laue sagt: „Man sollte sich fragen, ob man wegen ‚Schwachkopf‘ Durchsuchungsmaßnahmen durchführt oder ob es vielleicht gar nicht strafbar ist.“ Seine Behörde stelle „wahrscheinlich fast die Hälfte der Verfahren ein, weil wir sagen: Da ist nichts dran.“
Wenn F. den Computer ausschaltet, ist das Internet noch immer voll von krassen Beleidigungen, eindeutigen Drohungen und NS-Symbolen. Am nächsten Tag werden neue dazukommen. Aber irgendwann sitzt F. dann wieder vor dem Bildschirm, macht Screenshots, öffnet ein Anzeigenformular und beginnt zu schreiben.







