Kritik am Haber-Verfahren: Mit freundlicher Hilfe des Verfassungsschutzes

Tobias Burdukat bemerkte früh, das was nicht stimmte. Seit mehr als 20 Jahren macht der 43-Jährige Sozialarbeit im sächsischen Grimma, heute mit dem Yope Projekt, das aus dem „Dorf der Jugend“ entstanden ist, einquartiert in einer alten Spitzenfabrik. 2017 aber wurde seinem damaligen Verein die Anerkennung als freier Träger versagt, der Vorwurf: Linksextremismus. „Da hab ich das erste Mal alles abgefragt, was von mir beim Verfassungsschutz gespeichert ist“, erzählt Burdukat. Und siehe da: Er war als Linksextremist abgespeichert.

Vermerkt gewesen sei etwa, dass er bei den Protesten 2007 gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm dabei gewesen sei, erinnert sich Burdukat. Später wurde aufgeführt, welche Vorträge er wo hielt. „Mit extremistisch hatte das alles gar nichts zu tun.“ Aber er habe die Konsequenz gezogen: Er halte sich bei Bewerbungen für staatliche Fördermittel zurück, wenn dann der Verfassungsschutz involviert sei. „Das muss ich mir nicht mehr antun.“ Burdukat setzt seitdem lieber auf Crowdfunding, Spenden und Dienstleistungen in der Jugendhilfe, um seine Sozialarbeit zu finanzieren.

Die Verbitterung von Burdukat teilen inzwischen auch andere. Umso mehr, seit publik wurde, dass inzwischen auch drei linke Buchläden – The Golden Shop in Bremen, Rote Straße in Göttingen und Schwankende Weltkugel in Berlin – im Auftrag des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer vom Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft und darauf von der Preisträgerliste des Buchhandelspreises gestrichen wurden. Seitdem: kollektive Empörung in der Kulturszene – und breite Solidarität mit den Buchläden. Bei der Eröffnung der Leipziger Buchmesse am Mittwoch wurde Weimer ausgebuht. Die Verleihung des Buchhandelspreises sagte er ganz ab, einen Rundgang auf der Messe ebenso.

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Aber: Weimer ist nicht der einzige in der Bundesregierung, der den Verfassungsschutz nutzt, um Initiativen und Einzelpersonen einer Extremismusprüfung zu unterziehen – mittels eines Verfahrens, das bis dahin nur wenigen bekannt war: das sogenannten Haber-Verfahren. Und das nun ins Scheinwerferlicht und in die Kritik gerät.

Haber appellierte, das Verfahren „ausgiebig“ zu nutzen

Der Erlass stammt bereits aus dem Jahr 2017, verfasst von Emily Haber, damals Staatssekretärin unter Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU), später deutsche US-Botschafterin. Mit dem Erlass verschärfte sie eine Regelung von 2004 – um die Vergabe von staatlichen Fördergeldern an Extremisten zu verhindern. Allen Ministerien schrieb Haber, vor Fördervergaben zunächst die Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern auszuschöpfen. Im zweiten Schritt könne dann, unkompliziert per Email, mit Kopie ans Innenministerium, beim Bundesamt für Verfassungsschutz nachgefragt werden, ob weitere „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ in deren Datenbank „Nadis“ vorliegen. Haber appellierte, davon „ausgiebig“ Gebrauch zu machen.

Tatsächlich folgten dem die Ministerien – wenn auch sehr unterschiedlich. Weit vorne lag das Bundesinnenministerium, dass laut Antwort auf eine Linken-Anfrage zwischen 2020 und 2024 – unter den Regierungen von Schwarz-Rot und der Ampel – insgesamt 670 Initiativen und 713 Personen mit dem Haber-Verfahren überprüfte. Beim unterstellten Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) waren es nochmal 107 Projekte und 53 Personen. Auch das Kanzleramt prüfte 453 Projekte und 523 Personen.

Das Familienministerium fragte in der Zeit dagegen nur 10 Projekte und eine Person ab, das Forschungsministerium 8, das Verteidigungsministerium sowie Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) jeweils ein Projekt. In letzterem Fall ging es um ein rechtes Buchprojekt.

In insgesamt 210 Fällen übermittelte der Geheimdienst tatsächlich „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ zurück – was in der Regel ein Ausschluss aus der Förderung bedeutet. Alle anderen Ministerien meldeten keine Anwendungsfälle.

Innenministerium und Kanzleramt lagen zuletzt vorn

Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz scheint indes weit stärker auf das Verfahren setzen zu wollen. Schon vergangenes Jahr schrieb Familienministerin Karin Prien (CDU) an die Unions-Fraktion, dass man – in Absprache mit dem Innenministerium und „nach wochenlanger Arbeit“ – bei geförderten Demokratieprojekten eine „breit angelegte Verfassungsschutzprüfung im sogenannten Haber-Verfahren eingeleitet“ habe. Sie reagierte damit vor allem auf Antisemitismusvorwürfe gegen einzelne Projekte. Die Süddeutsche berichtete zuletzt, dass auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zuletzt bei anderen Ministerien warb, das Haber-Verfahren viel häufiger anzuwenden als bisher. Nach taz-Informationen soll das Ministerium das Verfahren zumindest in Erinnerung gerufen haben. Ein Sprecher sagte dazu, es gebe keinen Plan zur „flächendeckenden Anwendung“. Das Verfahren stehe aber „regulär“ allen Ministerien zu Verfügung.

Wie oft das Verfahren aktuell angewendet wird, legen nicht alle Ministerien offen. Dobrindts Innenministerium ließ dazu wiederholte taz-Anfragen unbeantwortet, ebenso das Kanzleramt. Das Bamf erklärte, man solle beim Verfassungsschutz nachfragen. Eine taz-Anfrage auch an alle weiteren Ministerien ergab, dass die meisten weiterhin nicht auf das Haber-Verfahren zurückgreifen – anders als Weimer zuletzt insinuierte, als er von einem ganz normalen Vorgang sprach.

Das Forschungsministerium von Dorothee Bär (CSU) spricht von „seltenen Fällen“ in den vergangenen Jahren – mangels zentraler Dokumentation und wegen des Geheimschutzes könne man das nicht genauer benennen. Im Familienministerium von Prien und im Entwicklungsministerium von Reem Alabali Radovan (SPD) heißt es, geförderte Projekte seien zuletzt in der erste Stufe geprüft worden, über das Gegenchecken der Verfassungsschutzberichte.

Und auch das Haus von Weimer beteuert, neben den drei Buchläden nur noch in einem weiteren Fall zuletzt das Haber-Verfahren angewandt zu haben – über den man wegen Geheimschutzes nichts sagen könne. Wie man auf die drei Buchläden kam, bei 118 Geschäften, die auf der Preisträgerliste standen? Fachbeamte seines Hauses, die sich gut auskennen, hätten von sich aus „Zweifel an der Preiswürdigkeit“ der drei Läden gehabt, sagte Weimer der Zeit. Darauf habe man beim Verfassungsschutz angefragt – und erfahren, dass dort tatsächlich „etwas Ernsthaftes“ vorliege.

Was das ist, lassen bisher sowohl Weimer als auch der Verfassungsschutz offen. In Sicherheitskreisen heißt es, dass bei solchen Fällen extremistische Publikationen, ausgelegtes Infomaterial oder Postfächer eingestufter Gruppen in Betracht kämen. Die Buchläden selbst sehen sich dagegen diffamiert und riefen dazu auf, die „Freiheit der Kultur und die Grundrechte zu verteidigen“. Das Haber-Verfahren öffne „der politischen Instrumentalisierung Tür und Tor“.

Unruhe unter Demokratieprojekten

Und die Unruhe ist nicht nur in der Kultur groß, sondern auch unter Demokratieprojekten – nach der Ankündigung von Prien zum Haber-Verfahren. Zudem müssen schon seit der aktuellen Förderperiode die Projekte mit einer neuen Auflage sicherstellen, dass ihre Fördermittel keine extremistischen Strukturen unterstützen, auch nicht durch „immaterielle Leistungen“, etwa aktive Teilnahmen von Extremisten an Veranstaltungen. Als „völlig unbestimmt“ wird das in den Projekten kritisiert. Mit dieser neuen „Extremismusklausel“ liefen Demokratieprojekte nun jederzeit Gefahr, gegen die Auflagen zu verstoßen und ihre Mittel zu verlieren, sagte Andrea Hübler der taz, Geschäftsführererin von Support, der Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt in Sachsen.

Inzwischen berät das Projekt „Gegenrechtsschutz“ von Frag Den Staat und der Gesellschaft für Freiheitsrechte einige Demokratieprojekte. „Der Versuch der Einflussnahmen auf die Projekte über die Förderung ist momentan massiv“, sagt dort Koordinator Jannik Jaschinski. „Wir haben im Wochentakt neue Fälle und Beschwerden.“ Das Projekt bietet nun Musteranträge für Auskunftsanfragen beim Verfassungsschutz, Innenministerium und anderen Behörden an, mit denen Betroffene erfragen können, ob und wie sie beim Haber-Verfahren überprüft wurden.

Denn: Bisher erfahren die Projekte gar nicht, dass sie geprüft wurden und mit welchem Ergebnis. „Eine Information der Projektträger mit Gelegenheit zur Stellungnahme findet nicht statt“, heißt es von der Bundesregierung. Damit gibt es auch keine Möglichkeit, sich rechtlich zu wehren. Die Projekte erhalten schlicht eine Ablehnung, dass sie nicht gefördert werden – so wie die drei Buchläden. In ihrem Fall ist es nur einem Hinweisgeber zu verdanken, der sich an die Süddeutsche wandte, dass der wahre Hintergrund bekannt wurde.

Kritik der Datenschutzbeauftragten

An dem Haber-Verfahren wurde denn auch früh rechtliche Kritik laut. Schon 2020 bemängelte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber das Fehlen einer Rechtsgrundlage für die Datenweitergabe des Verfassungsschutz an die Ministerien. Später wurde mit einer Gesetzesänderung nachgebessert. Nun ist die Datenweitergabe zur „Vorbereitung, Durchführung oder Überprüfung einer begünstigenden Maßnahme“ erlaubt. Doch auch das kritisiert die amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider. Der Begriff „begünstigende Maßnahme“ sei zu weit zu verstehen, eine engere Formulierung zu begrüßen, so ein Sprecher.

Und Kritik kommt auch aus der Opposition. „Natürlich ist es wichtig, dass mit öffentlichem Geld kein Extremismus gefördert wird“, sagt der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz der taz, der auch Vizevorsitzender des Kontrollgremiums der Nachrichtendienste im Bundestag ist. „In einem Rechtsstaat braucht es dafür aber ein transparentes, verhältnismäßiges und rechtsstaatliches Verfahren.“ Genau das sei das Haber-Verfahren aber, so wie es derzeit angewendet werde, nicht. „Die bewusste Ausweitung des Verfahrens ist viel mehr in seiner autokratischen und willkürlichen Anmutung dazu geeignet, die Nadis-Datei und das Bundesamt für Verfassungsschutz in Misskredit zu bringen“, so von Notz. „Das kann in diesen Zeiten niemand gebrauchen.“ Er fordert das Innenministerium auf, „eine ordnungsgemäße Rechtsgrundlage vorzulegen, die das verständliche Ziel rechtsstaatlich und transparent gewährleistet“. Die Grünen würden sich daran „konstruktiv begleiten“.

Die Linken-Fraktionsvize Clara Bünger geht noch weiter. „Das Haber-Verfahren muss beendet werden“, sagte sie der taz. „Es darf nicht dazu dienen, kritische Projekte, die politisch gerade nicht passen, ins Visier zu nehmen.“ Dass zivilgesellschaftliche Initiativen heimlich vom Verfassungsschutz überprüft werden, sei „Ausdruck staatlichen Misstrauens gegenüber genau denjenigen, die unsere demokratische Kultur in ihrer Pluralität und Diversität tagtäglich verteidigen“.

Buchläden mahnen Weimer ab

Die drei linken Buchläden klagen inzwischen gegen Weimers Ministerium und den Verfassungsschutz. Das könnte das ganze Haber-Verfahren auf den Prüfstand stellen: Denn die Richter dürften sich genau anschauen, auf welcher Grundlage hier Daten weitergegeben werden – und was der Verfassungsschutz so alles speichert. Weimer schickten die Anwälte der Buchläden inzwischen auch eine Abmahnung, weil dieser den Läden in der Zeit vorwarf, „politische Extremisten“ zu sein. Das, so Anwalt Jasper Prigge, bleibe eine unbelegte Diffamierung. Nehme Weimer das nicht zurück, werde er vor Gericht darlegen müssen, was denn nun gegen die Buchläden vorliege.

Sozialarbeiter Tobias Burdukat kommt all das nur allzu bekannt vor. „Die Sache mit den Buchläden zeigt doch, wie schräg diese Verfassungsschutzprüfungen laufen“, sagt der Sachse. „Ich glaub zwar nicht daran, aber es wäre überfällig, dass sich hieran etwas ändert.“

Burdukat ist derweil bis heute beim Verfassungsschutz abgespeichert. „Was genau da noch über mich steht, weiß ich gar nicht – aber der Eintrag wird einfach nicht gelöscht. Da hab ich keine Chance.“ Und es hat Folgen für Burdukat bis heute. Erst am Mittwoch verhinderte in seiner Heimat der Kreistag seine Wahl in den Jugendhilfeausschuss – obwohl Burdukat Vorsitzender des Kinder- und Jugendrings im Landkreis ist. Die Begründung: Er sei Linksextremist.

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