

Die Rechtspopulistin darf nicht bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten und muss eine Fußfessel tragen. Sie und ihre Partei hatten EU-Gelder unterschlagen.
Außerdem verurteilte das Gericht die 56-Jährige zu zwei Jahren Haft per Fußfessel. Zwei weitere Jahre Haft wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt.
Noch bevor die Vorsitzende Richterin das komplette Urteil und die vollständige Strafe gegen Le Pen verkündete, verließ die Politikerin den Gerichtssaal.
Das Urteil kann angefochten werden. Es gilt gemeinhin aber als unwahrscheinlich, dass ein Berufungsprozess zu einem schnellen Ergebnis kommen würde.
Der 56-Jährigen, ihrer Partei und weiteren Angeklagten wurde eine Veruntreuung öffentlicher Gelder angelastet. Zentraler Vorwurf war, dass Le Pens Partei Rassemblement National vom Europäischen Parlament Geld für parlamentarische Assistenten bekommen hat, die aber teilweise oder ganz für die Partei gearbeitet hätten. Insgesamt soll es um knapp sieben Millionen Euro gegangen sein.
In Umfragen zur Präsidentschaftswahl lag Le Pen zuletzt vorne. Die Verhängung der befristeten Unwählbarkeit für politische Ämter gilt mit sofortiger Wirkung. Diese Strafe ist in Frankreich gebräuchlich bei einer Verurteilung von Politikern wegen Korruption oder Untreue.
Verurteilung kann Kandidatur blockieren
Die Anklage hatte verlangt, die Strafe vorläufig sofort nach dem Urteilsspruch in Kraft zu setzen, und nicht erst nach einem rechtskräftigen Entscheid in höherer Instanz. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Die Affäre hatte Le Pen und ihre Partei seit Jahren belastet.
Le Pens rechtsnationale Partei ist in Frankreich auf dem Vormarsch und im Parlament inzwischen so stark vertreten wie noch nie. Die von ihrem kürzlich gestorbenen Vater Jean-Marie gegründete rechtsextremistische Front National benannte Marine Le Pen 2018 in Rassemblement National um und verzichtete auf allzu radikale Positionen, um sie auch in breiteren Schichten wählbar zu machen.
In der Affäre um eine mögliche Scheinbeschäftigung von EU-Mitarbeitern hatte Le Pen die Vorwürfe stets zurückgewiesen. „Ich habe nicht das Gefühl, die geringste Regelwidrigkeit, die geringste Rechtswidrigkeit begangen zu haben“, sagte sie im Prozess.
Anm. der Redaktion: Der Text wurde im Laufe des Tages mehrfach aktualisiert.
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