Neue Zahlen der Bundesregierung: Ukrai­ne­r*in­nen das Bürgergeld streichen: unbezahlbar

Eieiei, das wird teuer: Länder und Kommunen müssen voraussichtlich deutlich mehr draufzahlen als bisher bekannt, wenn Flüchtlingen aus der Ukraine tatsächlich das Bürgergeld gestrichen wird. Die Zustimmung des Bundesrats zu den Plänen der schwarz-roten Koalition, die ohnehin schon infrage steht, wird damit noch unwahrscheinlicher.

Das Bundeskabinett hatte im November seinen Gesetzesentwurf zum sogenannten Rechtskreiswechsel für Ukrai­ne­r*in­nen beschlossen. Personen, die nach März 2025 in Deutschland angekommen sind, sollen demnach nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Für die Betroffenen bedeutet das: weniger Geld. Für eine alleinstehende Person nur noch etwa 450 Euro im Monat statt 560 Euro wie beim Bürgergeld. Für die öffentlichen Haushalte bedeutet es: Nicht mehr der Bund ist zuständig, sondern eben Länder und Kommunen.

Mehrausgaben im Milliardenbereich wurden ihnen schon im Gesetzesentwurf der Regierung prognostiziert. Das basierte allerdings noch auf der Annahme, dass ab dem 1. April 2025 bis Inkrafttreten des Gesetzes pro Monat rund 12.000 Personen kommen. Tatsächlich liegt die Zahl um ein Drittel höher: Bis Ende Januar kamen insgesamt 182.613 Menschen, im Schnitt also mehr als 18.000 pro Monat. Das geht aus der Antwort des Sozialministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor, die der taz exklusiv vorliegt.

Als „Schnapsidee“ bezeichnet der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus angesichts der Zahlen den Rechtskreiswechsel. „Keine einzige Landesregierung wird die Kostenexplosion, die mit diesem Gesetz verbunden ist, mittragen. Die Bundesregierung muss ihre unsinnigen Pläne endgültig stoppen“, sagte er der taz. Das Vorhaben ziehe den Kommunen das Geld aus der Tasche, bringe weniger Menschen in Arbeit und raube „Menschen aus der Ukraine die Chance auf eine nachhaltige Integration“.

Länder fordern verbindliche Kostenübernahme

Im Gesetzesentwurf hatte der Bund zwar in Aussicht gestellt, Mehrausgaben der Länder und Kommunen zu übernehmen. Von einer „pauschalisierten Kostenentlastung“ ist darin die Rede. Konkrete Angaben fehlen aber.

Der Bundesrat äußerte daher schon im Januar in einer Stellungnahme „erhebliche Zweifel, dass die avisierte Kostenentlastung zu einer vollständigen und dauerhaften Kompensation der Mehrkosten“ führen werde. Er forderte eine „verbindliche Regelung für eine vollständige und dauerhafte Kompensation der tatsächlichen Mehrkosten“.

Auch der Deutsche Städtetag beklagte sich. „Die Finanzlage der meisten Städte wird sich durch die Rechtsveränderung deutlich verschlechtern“, schrieb er in einer Stellungnahme für eine Anhörung im Bundestag.

Nicht die einzige Verschärfung

Dass sich der Bund bislang ziert, die Mehrkosten voll zu übernehmen, hat allerdings einen Grund: Er müsste dann mehr zahlen, als er durch die Streichung des Bürgergelds einspart. Laut dem Gesetzesentwurf würden die staatlichen Ausgaben durch die Reform insgesamt steigen, obwohl bei den Betroffenen weniger Geld ankäme. Das liegt unter anderem an zunächst höheren Verwaltungskosten.

Dass Ukrai­ne­r*in­nen bisher Bürgergeld bekommen, liegt daran, dass sie nicht das normale Asylverfahren durchlaufen müssen. Stattdessen bekommen sie seit der russischen Vollinvasion im Februar 2022 in Deutschland und anderen EU-Staaten pauschal Schutz: kein Asylantrag, kein Prüfverfahren. Damit erhalten sie auch – anders als reguläre Asyl­be­wer­be­r*in­nen – sofort vollen Zugang zum Arbeitsmarkt und auch zu Sozialleistungen wie eben dem Bürgergeld.

Der Rechtskreiswechsel ist nicht die einzige Verschärfung der Bedingungen für Ukrai­ne­r*in­nen in Deutschland. Das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) strich im Februar die sogenannten Integrationskurse massiv zusammen. In diesen Kursen sollen Zugewanderte Deutsch lernen und Grundwissen über die deutsche Gesellschaft vermittelt bekommen.

Kritik von allen Seiten

Bisher finanzierte die Bundesregierung die freiwillige Teilnahme vieler Asyl­be­wer­be­r*in­nen und Geflüchteter aus der Ukraine. Seit der Kürzung ist damit Schluss: Anspruch hat nur noch, wer zu einer Teilnahme verpflichtet ist. Und eine solche Verpflichtung sprechen die Ämter fast nur für Menschen aus, die Bürgergeld beziehen. Ukrai­ne­r*in­nen fallen nach dem Rechtskreiswechsel also raus, genauso wie alle Asylbewerber*innen.

Ar­beits­markt­ex­per­t*in­nen kritisieren die Kürzungen bei den Integrationskursen scharf. Viele Studien zeigen, das Sprachkenntnisse mit zu den wichtigsten Qualifikationen zählen, um einen Job zu finden. Auch SPD, Grüne und Linke übten harte Kritik. Und selbst CDU- und CSU-Politiker*innen sind wenig begeistert. Der Präsident des Städtetages, Christian Schuchardt (CSU), sagte im Februar, die Kürzungen seien „ein schlechtes Signal“.

Tatsächlich dürfte nicht nur der Rechtskreiswechsel die Länder und Kommunen viel Geld kosten, sondern indirekt auch die Streichung der Integrationskurse. Wenn Ukrai­ne­r*in­nen kaum noch Deutsch lernen können und deshalb weniger von ihnen einen Job finden, bedeutet das umgekehrt, dass noch mehr von ihnen im Leistungsbezug enden dürften als bisher.

  • informationsspiegel

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