
Die Autovermietung Sixt hat drei Mitarbeitende entlassen, die im Begriff waren, einen Betriebsrat zu gründen. Die drei hatten einen Aufruf zu einer Wahlversammlung verfasst, ihn in der Flensburger Filiale ausgehängt und an die weiteren drei Filialen in Schleswig-Holstein verschickt. Dann hatten sie die Geschäftsführung gebeten, die für eine Wahl notwendigen Unterlagen über die Mitarbeiterschaft bereitzustellen.
Doch die zitierte die drei zu Einzelgesprächen. In denen sei ihnen deutlich gemacht worden, dass die Gründung eines Betriebsrats ein „Fehler“ sei und Konsequenzen nach sich ziehen werde, heißt es in einer Pressemitteilung der Gewerkschaft Verdi, der die drei Mitarbeitenden angehören. Demnach sei ihnen gedroht worden, allen Beschäftigten, die sich an der Betriebsratswahl beteiligen, werde gekündigt.
Drei Tage vor dem Termin für die Wahlversammlung wurden alle drei zu einem weiteren Personalgespräch einbestellt. Danach wurden sie freigestellt und mussten den Betrieb verlassen.
Am 20. Februar, einen Tag vor der geplanten Versammlung, erhielten alle drei die Kündigung. Das Arbeitsverhältnis werde „außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund“ per sofort beendet, heißt es in den Schreiben. Worin dieser Grund bestehen soll, wird nicht näher ausgeführt.
Betriebsratswahl ist ausgefallen
Die Gründung eines Betriebsrats ist damit bis auf Weiteres verhindert, denn die drei Mitarbeitenden sind nach der Kündigung nicht mehr wahlberechtigt und konnten daher auch nicht als Wahlvorstände kandidieren. Andere Kandidat:innen fanden sich nicht.
Die drei Entlassenen wollen nun vor dem Arbeitsgericht gegen ihre Kündigung klagen. Sie verlangen, wieder eingestellt zu werden. Darüber hinaus hat Verdi bei der Staatsanwaltschaft Flensburg Strafanzeige gegen den regionalen Geschäftsführer in Schleswig-Holstein, die betreffenden Filialleiter und die Gesellschafter von Sixt gestellt – wegen Behinderung von Betriebsratsarbeit sowie der Verhinderung demokratischer Betriebsratswahlen.
„Wir werden all die Möglichkeiten einer Gewerkschaft gegen dieses Vorgehen einsetzen“, sagt Verdi-Sekretär Sirko Hartmann. Dazu gehöre auch, gezielt gegen diejenigen vorzugehen, „die unsere Mitglieder mutmaßlich unter Druck gesetzt und bedroht haben“. Den Verantwortlichen müsse klar sein, „dass hier keine Bagatellen vorliegen, sondern Straftaten, die mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet werden können“.
Auch die SPD springt ihm bei: „Was bei Sixt in Schleswig-Holstein passiert sein soll, ist kein rein betriebsinternes Problem. Es ist ein Frontalangriff auf betriebliche Mitbestimmung!“, teilt der Flensburger Landtagsabgeordnete Kianusch Stender mit. Er will das Thema in die nächste Sitzung des Wirtschaftsausschusses einbringen.
Sixt-Pressestelle
Die Sixt-Pressestelle teilte auf taz-Anfrage mit: „Die von Verdi erhobenen Vorwürfe weisen wir als nichtzutreffend zurück.“ Laufende Rechtsstreitigkeiten wolle man „derzeit nicht weiter kommentieren“. Und dann wird es doch noch grundsätzlich: „Es ist allein die Entscheidung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ob sie einen Betriebsrat möchten. In geheimen Wahlen haben sie sich stets dagegen entschieden.“
Doch man darf nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre fragen, wie frei sie in ihrer Entscheidung waren. Denn es ist nicht das erste Mal, dass Sixt gegen die Gründung eines Betriebsrats rabiat vorgeht.
Das familiengeführte, börsennotierte Unternehmen mit Hauptsitz im bayrischen Pullach hat bislang alle Versuche in diese Richtung unterbunden. Auch in Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart hagelte es in den vergangenen Jahren fristlose Kündigungen gegen Mitarbeiter:innen, die ein Mitbestimmungsgremium gründen wollten – mit konstruiert wirkenden Begründungen wie der, sie hätten eine Automiete zulasten der Firma falsch gebucht oder seien zu spät zur Arbeit gekommen.
Das Düsseldorf Landesarbeitsgericht überzeugten sie nicht: Es verurteilte Sixt letztinstanzlich, drei Frauen nach ebenfalls fristloser Kündigung wieder einzustellen. Sie hatten eine vom Gericht angebotene Abfindung in Höhe von je 90.000 Euro ausgeschlagen.
Juristischer Sieg, aber trotzdem kein Betriebsrat
Einen Betriebsrat gibt es in der Düsseldorfer Filiale dennoch bis heute nicht. Denn nur kurz nach ihrem Sieg vor Gericht haben die drei das Unternehmen verlassen, freiwillig, wie es heißt. „Die Vermutung liegt nahe, dass Sixt dafür tief in die Tasche gegriffen hat“, sagt Gewerkschaftssekretär Tarim Özay, der den Fall damals betreut hatte. „Ich bekam plötzlich Post von einem Anwalt, nach der sie keine Kontaktaufnahme mehr wünschten.“ Sein Ziel habe Sixt auf jeden Fall erreicht.
In Frankfurt sei im Zusammenhang mit einem zweiten Versuch, einen Betriebsrat zu gründen, zuletzt sieben Mitarbeiter:innen an einem Tag fristlos gekündigt worden, sagt Özay. Klagen dagegen würden derzeit vor dem Arbeitsgericht verhandelt.
Auch in Düsseldorf hatte Özay Strafanzeige gegen das Unternehmen gestellt, die jedoch eingestellt wurde. „Der ehemalige Arbeitsminister Hubertus Heil hatte einst angekündigt, man werde Unternehmen, die das Recht auf Mitbestimmung missachten, mit der Staatsanwaltschaft bekannt machen“, sagt Özay. Er habe solche Vergehen vom Antrags- zum Offizialdelikt hochstufen wollen, sodass die Staatsanwaltschaften vor sich aus tätig werden müssten. Dazu sei es wegen des Ampel-Aus nicht mehr gekommen.
Özay bleibt trotzdem kämpferisch: „Wir können doch den Leuten nicht sagen, dass sie sich für die Demokratie engagieren sollen – und wenn sie im Betrieb ihr Recht wahrnehmen wollen, werden sie unter Druck gesetzt.“ Er hat ein Beispiel dafür, dass es in der Branche auch anders geht: „Der viel kleinere Konkurrent Europcar hat sogar eine Gesamtbetriebsrats-Struktur“, also praktisch den Goldstandard unter den Mitarbeitervertretungen. „Und das funktioniert wunderbar.“






