I srael will die Todesstrafe ausweiten – allerdings nur für Palästinenser. Der Gesetzentwurf, der voraussichtlich am Montag in der Knesset zur Abstimmung kommen wird, sagt das zwar nicht wortwörtlich. De facto meint er aber genau das. Die Todesstrafe soll für Straftaten zur Anwendung kommen, die als terroristisch eingestuft werden und bei denen vorsätzlich ein Mensch getötet wurde. Die Strafe könnte verhängt werden, wenn ein Mord mit dem Ziel begangen wurde, die Existenz des Staates Israel anzugreifen, ein Tatbestandselement also, welches israelische Gerichte bei jüdischen Tätern kaum vermuten werden.
Im Westjordanland schließt der Gesetzentwurf israelische Staatsbürger, seien es Soldaten oder Siedler, die der zivilen Rechtssprechung Israels unterstehen, von der Todesstrafe aus. Diese Diskriminierung im Hinblick auf die Identität des Täters stellt im Vergleich mit Staaten, in denen die Todesstrafe Praxis ist, einen schwerwiegenden Verstoß gegen verfassungsrechtliche Grundprinzipien dar. Zudem ist die Möglichkeit einer Strafminderung oder Begnadigung aufgehoben, da der Staatspräsident keine Befugnis zur Umwandlung von Urteilen hat, die von Militärgerichten im besetzten Gebiet erlassen wurden.
Israel bewegt sich damit genau gegensätzlich zum globalen Trend, die Todesstrafe abzuschaffen. Zwar existierte die Todesstrafe in Israel bereits grundsätzlich bei extrem schweren Verbrechen, wie Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Sie wurde allerdings in der Praxis gegen einen Zivilisten nur ein einziges Mal – 1962 gegen den Naziverbrecher Adolf Eichmann – angewendet.
Die geplante Gesetzgebung verstößt gegen grundlegende Normen des Völkerrechts – darunter der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die UN-Antifolterkonvention und die Genfer Konventionen, die in besetzten Gebieten Anwendung finden. In Bezug auf das Westjordanland könnte die Umsetzung des Gesetzes zudem den Tatbestand des Kriegsverbrechens erfüllen.
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Keine abschreckende Wirkung
Der israelische Gesetzgeber scheint sich über diese Problematik bewusst zu sein, denn der Entwurf sieht weitreichende Vorkehrungen vor, nach denen alle Aspekte der Hinrichtung, die durch Erhängen erfolgen soll, darunter Verfahren, Ort und Identität der Henker, geheimgehalten werden können. Doch die Todesstrafe verletzt nicht nur internationales Recht. Sie ist vor allem ein Angriff auf die Menschenwürde und negiert das Recht auf Leben an sich.
Zahlreiche Studien belegen, dass die Todesstrafe weder abschreckend wirkt noch Kriminalität reduziert. Selbst israelische Sicherheitsbehörden erklärten, dass das Abschreckungsargument ambivalent und kontextabhängig sei. Das Gesetz verfolgt aber noch ein weiteres erklärtes Ziel: Vergeltung. Ob die Gräueltaten des 7. Oktober mit der Tötung der Verurteilten vergolten werden können?
Mit dem ausdrücklichen Ziel der Vergeltung ist das Gesetz Gestalt gewordener Ausdruck der Politik, die seit dem 7. Oktober 2023 in israelischen Haftanstalten – Gefängnisse und Militärlagern – vorherrscht, hauptsächlich vorangetrieben durch den rechtsextremen Minister für Nationale Sicherheit, Itamar Ben Gvir. Seit diesem Tag ist die Situation für palästinensische Häftlinge von systematischer Misshandlung und Folter geprägt.
Brutales Vorgehen in den Gefängnissen
Über 15.000 Häftlinge aus der Westbank und Gaza – darunter Kinder und Frauen – wurden und werden bis heute unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten: in überfüllten Zellen, unhygienischen Zuständen, unzureichender beziehungsweise fehlender medizinischer Versorgung, bewusster Mangelernährung sowie massiver physischer und sexueller Gewalt. Mindestens 100 palästinensische Gefangene sind seitdem in israelischer Haft zu Tode gekommen.
Dem Internationalen Roten Kreuz sowie Angehörigen der Gefangenen bleibt bis heute der Zutritt verwehrt. Rechtsstaatliche Abhilfe gibt es nicht, da diese Taten so gut wie nie strafrechtlich verfolgt werden. Bislang ist kein Angehöriger des israelischen Sicherheitsapparates wegen einer der vielen Todesfälle seit dem 7. Oktober 2023 verurteilt worden.
Es gab nur eine Verurteilung eines Soldaten, der gefesselte Gefangene bei deren Transport nach Israel misshandelt hatte. Er wurde zu lediglich sieben Monaten Haft verurteilt. Die Anklage gegen fünf Soldaten, die, so per Videoaufnahme festgehalten, schwere sexuelle Misshandlungen an einem Gefangenen begangen haben, wurde gerade vom israelischen Militärstaatsanwalt zurückgenommen.
Die Todesstrafe bildet eine extreme Fortführung dieser staatlich legitimierten Politik der Einschüchterung und Vergeltung gegen palästinensische Gefangene. Ihre Folgen sind jedoch verheerend. Das Urteil ist endgültig und irreversibel – Justizirrtümer können nicht rückgängig gemacht werden.
Immer mehr Gewalt
Und Irrtümer passieren – besonders in einem System, das palästinensischen Gefangenen grundlegende rechtsstaatliche Garantien verweigert: Richter gehören der feindlichen Besatzungsmacht an, Übersetzungen in Arabisch sind oft unzureichend, Geständnisse werden häufig durch Folter erzwungen und den Angeklagten werden wesentliche Beweismaterialien vorenthalten – alles unter dem Vorwand der Sicherheit.
Das Gesetz hätte nicht nur dramatische Folgen für palästinensische Gefangene, sondern auch für die israelische Gesellschaft selbst. Sie zementiert die Botschaft, dass palästinensisches Leben einen untergeordneten Wert hat, und verursacht nur noch mehr Tod und Gewalt, Diskriminierung und Isolation. Eine Gesellschaft, in der Rache zum täglichen Brot wird, ist eine Gesellschaft, die ihre Menschlichkeit aufgibt.
Die Ausweitung der Todesstrafe in Israel ist keine ferne Dystopie, sondern unmittelbar drohende Realität, unterstützt von Teilen der Regierungskoalition sowie der Opposition. Sie kann und muss gestoppt werden. Deutschland und Europa stehen in der Pflicht, alles dafür zu tun, dass dieses Gesetz nicht eingeführt wird. Zum Schutz des internationalen Rechts, zum Schutz von Menschenrechten und zum Schutz des Lebens an sich.






