
Die Abgabe kann Diabetes verhindern und Übergewicht bremsen. Dafür braucht es keinen Streit über Süßstoffe, sondern endlich einen Gesetzentwurf.
D ie Zuckersteuer auf gesüßte Erfrischungsgetränke muss kommen. Daran hat auch das Chaos nichts geändert, das SPD-Chef Lars Klingbeils Finanzministerium kürzlich produziert hat: Erst forderte es, die Abgabe auch auf Getränke mit künstlichem Süßstoff zu erheben, dann kassierte Klingbeil das wieder. Zu Recht: Dieser Vorschlag ging über den Grundsatzbeschluss des Kabinetts zu der Steuer hinaus, und er lässt sich wissenschaftlich nicht so gut begründen.
Es gibt aber hinreichend Modellrechnungen, dass eine Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke zum Beispiel mehrere tausend neue Fälle von Typ-2-Diabetes pro Jahr verhindern könnte. Cola und Co stehen im Fokus, weil sie viel Zucker und Energie, aber kaum essenzielle Nährstoffe liefern. Anders als etwa Milch oder Fruchtsäfte haben sie ernährungsphysiologisch wenig zu bieten.
Von zugesetztem Zucker nehmen die Menschen im Schnitt mehr zu sich, als es der Gesundheit guttut. Gerade Minderjährige konsumieren über Erfrischungsgetränke aber leicht große Mengen Zucker. Limonaden werden oft als unproblematischer „Durstlöscher“ wahrgenommen, obwohl schon eine Flasche ein Vielfaches der empfohlenen Tageshöchstmenge Zucker enthalten kann. So nehmen viele Menschen unbewusst zu viel des sehr kalorienreichen Stoffes auf. Solche Produkte sättigen schlecht, und sie sind schnell zu konsumieren.
Höhere Preise, niedrigere Nachfrage
Immer mehr Studien zeigen, dass solche Steuern den Anstieg von Übergewicht in der Bevölkerung bremsen. Mehr als 100 Länder haben diesen Weg bereits eingeschlagen.
Wenn mit Zucker gesüßte Limonaden teurer werden, dann werden sie auch weniger gekauft. Wenn der Staat wie in Großbritannien von den Herstellern auf höhere Zuckergehalte höhere Steuern verlangt, dann senkt die Industrie den Zuckeranteil. Die Konsumenten müssen dann auch kaum mehr bezahlen.
Aus diesen Gründen sollte die schwarz-rote Koalition endlich einen gemeinsamen Entwurf für eine Zuckersteuer auf Erfrischungsgetränke vorlegen.
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