Türkische Justiz: Überraschender Freispruch für Istanbuler Anwaltskammer

Nach einem knapp einjährigen Prozess ist der Vorstand der Istanbuler Anwaltskammer freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem elfköpfigen Gremium „Terrorpropaganda“ vorgeworfen. Es hatte Aufklärung über den Tod zweier türkischer Journalisten im kurdischen Teil in Syrien verlangt. Außerdem hatten die Kammer gegen die Festnahmen etlicher JournalistInnen während der Demonstrationen gegen die Verhaftung des Istanbuler Bürgermeisters Imamoğlu protestiert.

Der Prozess hatte im Mai 2025 begonnen und war immer wieder vertagt worden. Die Beschuldigten, ihre Anwälte und die Prozessbeobachter mussten jedes Mal für eine Verhandlung nach Silivri anreisen, dem berüchtigten Gefängnis fürpolitische Gefangene, wo das Gericht tagte.

Die Istanbuler Anwaltskammer – die größte der Türkei – ist der Regierung von Präsident Recep Tayyip Erdoğan schon lange ein Dorn im Auge. Nachdem es trotz mehrmaliger Versuche der Regierung nicht gelungen war, den Vorstand der Anwaltsvereinigung gegen konservative Anhänger auszutauschen, ließen sie vor mehreren Jahren eine alternative Anwaltskammer gründen, die den „Linken“ das Wasser abgraben sollte. Doch auch dieser Versuch misslang. Dann kam die Anklage.

Bei den in Nordostsyrien getöteten Journalisten wurde vermutet, dass sie von Milizen, die der türkischen Regierung nahestehen, ermordet wurden. Erdoğan will die unabhängige kritische Berichterstattung aus den Kurdengebieten in Syrien verhindern und erlaubt Journalisten nur geführte Touren im Schlepptaudes Militärs.

Auch ausländischen Korrespondenten, die in der Türkei akkreditiert sind, droht die Ausweisung, wenn sie über den Irak nachNordostsyrien reisten. Seit die türkisch-kurdische Guerilla PKK, die mit den kurdischen Milizen in Syrien verbunden ist, angekündigt hat, ihre Waffen niederzulegen, hat sich die Situation entspannt.

Freispruch wohl auch Ergebnis von internationaler Unterstützung

Dass die elf Vorstandsmitglieder des Anwaltsvereins, der mehrere tausend Mitglieder hat, jetzt freigesprochen wurden, hat sicher auch mit der großen Unterstützung von Anwaltsvereinen und Berufskammern aus ganz Europa zu tun. In einer Presseerklärung des Republikanischen Anwaltsvereins, des Deutschen Anwaltsvereins, der Bundesrechtsanwaltskammer und anderen Organisationen begrüßen diese den Freispruch. Sie kritisieren gleichzeitig, dass das ganze Verfahren illegitim war und nie hätte stattfinden dürfen. Sie zollen dem Mut der türkischen Anwälte großen Respekt.

Der Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Christian Lemke, sagte vor Ort nach dem Urteil: „Ein harter Kampf mit großem und unerwarteten Erfolg für die Anwaltschaft in der Türkei. Respekt vor dem Gericht für diese mutige, aber auch einzig richtige Entscheidung. Die Solidarität der internationalen Anwaltsorganisationen mit dem türkischen Kammervorstand hat sich ausgezahlt.“

RAV-Mitglied und Prozessbeobachterin Anne-Kathrin Duncker warnte: „Es bleibt besorgniserregend, dass derartige Verfahren überhaupt angestrengt werden. Während An­wäl­t*in­nen in der Türkei bereits seit Jahrzehnten Repressionen ausgesetzt sind, erreichte dieses Verfahren gegen den Vorstand einer Berufsorganisation mit Zehntausenden Mitgliedern eine neue Stufe der Eskalation. Die internationale Gemeinschaft muss deshalb wachsam und solidarisch bleiben.“

  • informationsspiegel

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