
Die Reue hat sie ihm nicht abgekauft. Das macht die Vorsitzende Richterin Jana Bader in ihrer mündlichen Urteilsbegründung deutlich. Zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt sie den heute 40-jährigen Staatsanwalt Yashar G. – wegen schwerer Bestechlichkeit und des Verrats von Dienstgeheimnissen in neun Fällen.
Damit geht vor dem Landgericht Hannover ein Prozess zu Ende, der mit einem der größten Justizskandale des Landes in Verbindung steht. Die Aufarbeitung dieses Skandals ist damit nicht abgeschlossen: Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss soll sich bald damit befassen, wie der Maulwurf so lange unentdeckt bleiben konnte – und warum er auch nach ersten Hinweisen lange nicht abgezogen wurde.
Aber, sagt Richterin Bader, mit den politischen Konsequenzen hatte sich diese Hauptverhandlung nicht zu befassen. Hier ging es um die individuelle Schuld der beiden Angeklagten. Neben dem Staatsanwalt war das sein Boxtrainer Amir F., der als Mittelsmann zu den Drogenhändlern fungiert hatte. Er wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Ergebnisse aus einem großen Ermittlungskomplex aus dem Bereich des organisierten Drogenhandels, den Yashar G. als Staatsanwalt selbst bearbeitete, immer wieder an die Beschuldigten weitergereicht hatten.
Die Champions League der Drogenhändler
Und das waren nicht irgendwelche Drogenhändler, sagt die Richterin. Das waren die „größten Drogenhändler Hannovers“, Menschen, die sich selbst schon in der „Champions League der Drogenhändler“ verorteten, wie es in einem ihrer Chats hieß.
Yashar G. steckte ihnen, wer gegen sie ausgesagt hatte, welche ihrer chiffrierten Chats schon entschlüsselt worden waren und welche nicht, welche Chatteilnehmer identifiziert wurden, bei wem Überwachungsmaßnahmen oder Haftbefehle beantragt wurden. Damit ermöglichte er den Köpfen des Kartells nicht nur die Flucht, er sorgte auch dafür, dass sie ihre Geschäfte fortführen, sich reorganisieren, den Ermittlern immer einen Schritt voraus sein konnten.
Bis zu jenem Großeinsatz im März 2022, nach dem den LKA-Ermittlern dämmerte, das es ein gewaltiges Leak geben musste: 1.100 Einsatzkräfte waren ausgerückt um 60 Objekte zu durchsuchen und 30 Haftbefehle zu vollstrecken. Sie trafen auf vollständig angekleidete Menschen, die mit ihrer Familie am Frühstückstisch saßen und entscheidende Beweise längst beiseite geschafft hatten. Die Köpfe der Bande hatten sich ins Ausland abgesetzt. Die Ermittler, die den Einsatz monatelang vorbereitet hatten, waren fassungslos.
Das, so die Richterin, merkte man dem Ermittlungsführer auch immer noch an, als er im Gerichtssaal aussagte. Niemals sagte er, hätte er sich einen solchen Verrat vorstellen können. Nicht von dem Staatsanwalt, der ihm da – genau dann, als in der Einsatzzentrale unentwegt die Telefone klingelten – unmittelbar gegenüber gesessen hatte. Und die Reaktion des Angeklagten? Kalt, unbewegt – wie so oft in diesem Prozess.
Reue sieht anders aus, findet das Gericht
Das war nur einer der Gründe, warum das Gericht ihm seine salbungsvollen Schlussworte – er habe viele Menschen enttäuscht und bereue das zutiefst – nicht so ganz abgenommen hat. Auch die Art und Weise, wie er im Laufe des Prozesses immer wieder mit dem Finger auf andere gezeigt habe oder seine Ex-Freundin als Zeugin angegangen sei, habe dazu beigetragen, erklärt die Richterin.
Er hatte die Ex-Freundin nicht nur aus der Haft heraus, mit einem eingeschmuggelten Telefon, zu beeinflussen versucht. Sondern sie auch mit intimen Fragen bloßgestellt, von denen er selbst aber dringend verschont werden wollte, und zu diskreditieren versucht.
Tatsächliche, umfängliche Reue sehe anders aus, fand die Richterin. Und sie hoffe, dass er die Haft auch nutze, um einmal die gesamtgesellschaftlichen Folgen in den Blick zu nehmen, den Schaden, den er der Glaubwürdigkeit der Justiz zugefügt habe – und nicht bloß die Folgen für sich selbst und seine Familie, die er immer wieder beklagt hat.
Als Jurist, so viel steht fest, wird er auch nach der Haft so schnell kein Bein mehr auf den Boden kriegen. Auch eine Zulassung als Anwalt bekommt er mit einer solchen Vorstrafe auf Jahre hin nicht.
Offen bleibt aber, wie es überhaupt dazu kommen konnte. Über seine Motive hat der Angeklagte keine Auskunft gegeben, sein überraschendes Geständnis, das er im Januar durch seine Anwälte verlesen ließ, blieb dürftig und beschränkte sich auf das, was ohnehin zu beweisen war.
Motive unklar, Geld verschwunden
Im Prozess deutete sich immer wieder an, dass es möglicherweise noch mehr Taten und auch noch andere Kunden gab – so klingt es jedenfalls in den Chats der Kriminellen. Überhaupt war es in erster Linie deren Geschwätzigkeit, die dem Staatsanwalt zum Verhängnis wurde. Er selbst hat wenig Spuren hinterlassen, immer darauf bestanden, dass nichts schriftlich festgehalten wird.
Auch das Geld, das er mutmaßlich damit verdient hat, ist nicht gefunden worden, wie Staatsanwalt Nils Leimbrock in seinem Plädoyer noch einmal ausgeführt hat. Nur eine verdächtige Bareinzahlung auf sein Konto hat man ausfindig gemacht. Das Gericht konnte dann auch „nur“ 45.000 Euro zur Einziehung anordnen – das sind die 5.000 Euro pro nachgewiesener Tat, die man aus den Chats rekonstruieren konnte.
Und selbst diese Summe hatten seine Anwälte noch kleiner erscheinen lassen wollen: In Wirklichkeit habe er doch bloß die Hälfte bekommen, die andere Hälfte habe der Boxtrainer eingesteckt. Das Gericht hielt dies für eine Schutzbehauptung.
Das politische Nachbeben kommt noch
Dem Boxtrainer glaubte man dagegen, dass er hier bloß als Mittelsmann zwischen lauter alten Freunden fungiert hatte, dem die meiste Zeit das Ausmaß seiner Botschaften nicht einmal bewusst gewesen sei. Als „menschlichen Briefkasten“ hatte der Staatsanwalt ihn bezeichnet. Trotzdem muss auch er sich nun vier Jahre lang mit Bewährungsauflagen herumplagen und eine Geldauflage von immerhin 15.000 Euro an die Staatskasse bezahlen.
Um die politischen Nachbeben dieses Prozesses wird sich ab April ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss kümmern. Dann wird es unter anderem darum gehen, ob den frühen Hinweisen auf diesen Maulwurf energisch genug nachgegangen wurde, ob der Staatsanwalt nicht früher aus der Abteilung für Betäubungsmittelkriminalität hätte abgezogen werden müssen – und ob Vorgesetzte und politisch Verantwortliche das wahre Ausmaß dieses Skandals vielleicht nicht wahrhaben wollten oder gar zu vertuschen versuchten.






