Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Jetzt erst recht – keine Auslieferungen nach Ungarn

Dass Maja T. nach Ungarn übergeben wurde, war rechtswidrig. Deutschland sollte sich nicht zum Komplizen des menschenverachtenden Orbán-Regimes machen.

E s ist ein schwerwiegender Justizskandal, den das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat: Die Auslieferung der Thüringer An­ti­fa­schis­t:in Maja T. im Juni vergangenen Jahres war unzulässig. Der damalige Beschluss des Berliner Kammergerichts stelle einen „tiefgreifenden Grundrechtseingriff dar, der weiterhin fortwirkt“, so das höchste Gericht am Donnerstag. Eine Verletzung von Maja T.s Grundrechten nach Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sei begründet. Artikel 4 verbietet Folter und unmenschliche oder erniedrigende Strafen.

Natürlich waren die gravierenden Missstände in der Justiz des rechten Orbán-Regimes bekannt. Dieser Tatsache zum Trotz arbeitete im Juni 2024 eine Vielzahl an Behörden zusammen, um Maja T. so schnell außer Landes zu schaffen, dass das Verfassungsgericht die Auslieferung nicht mehr stoppen konnte. Maja T. werden Angriffe auf Neonazis am Rande eines SS-Gedenkmarsches in Budapest im Februar 2023 zur Last gelegt. Dafür drohen T. in Ungarn bis zu 24 Jahre Haft. Seit Monaten sitzt T. dort in Isolationshaft.

Nun konstatiert das Verfassungsgericht, dass das Berliner Kammergericht Berichte über schwerwiegende Missstände in ungarischen Haftanstalten ignoriert und die dortigen Haftbedingungen nicht ausreichend geprüft habe – auch hinsichtlich der Gefahren, die T. in Ungarn aufgrund T.s nonbinärer Identität drohen. Explizit wird vor einer Diskriminierungsgefahr gewarnt, „die sich verbal oder in Form von körperlichen Belästigungen durch andere Insassen oder durch Bedienstete der Justizvollzugsanstalt äußern“ könne.

Unmittelbare Auswirkungen hat der Beschluss nicht. Ungarn muss sich nicht an deutsche Urteile halten. Die Achtung der Menschenrechte gebietet aber dennoch, dass das Auswärtige Amt und Außenministerin Annalena Baerbock jetzt alle diplomatischen Hebel in Gang setzen, um Maja T. zurückzuholen. Wie es überhaupt zu der Auslieferung kommen konnte, muss zudem politisch aufgearbeitet werden.

Weitere Auslieferungen drohen

Vor allem aber muss klar sein, dass es kei­ne einzige weitere Auslieferung von Antifas nach Ungarn geben darf. Dieses Szenario steht auch für alle anderen im sogenannten Budapest-Komplex Beschuldigten im Raum.

Besonders bedroht ist Zaid A., der syrischer Herkunft ist und gegen den ein europäischer Haftbefehl vorliegt. Doch auch ihm droht in Ungarn Haft unter unmenschlichen Bedingungen. Will sich Deutschland nicht weiter zum Erfüllungsgehilfen der Orbán-Justiz machen, muss ihm hier ein rechtsstaatlicher Prozess gemacht werden.

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