Urteil des Europäischen Gerichtshofs: EuGH kippt zentrale Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie

Die Rich­te­r:in­nen gaben einer Klage Dänemarks gegen die Richtlinie teilweise statt. Diese sollte Ar­beit­neh­me­r:in­nen vor Armut schützen.

afp/dpa | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat an diesem Dienstagmorgen über die Mindestlohnrichtlinie entschieden. Sie ist größtenteils gültig und kann entstehen bleiben.

Der EuGH erklärte in seinem Urteil lediglich zwei Bestimmungen der Richtlinie für nichtig. Dabei geht es erstens um die Kriterien, die EU-Länder mit Mindestlöhnen bei der Festlegung berücksichtigen mussten – etwa die Kaufkraft. Zweitens kippte der EuGH das Verbot einer Senkung des gesetzlichen Mindestlohns, wenn es einen automatischen Anpassungsmechanismus gibt.

Dänemark hatte bezweifelt, dass die Europäische Union zuständig war. Der EuGH gab Dänemark nun allerdings nur teilweise Recht. Der Ausschluss der Zuständigkeit der EU erstrecke sich nicht auf alle Fragen, die mit Arbeitsentgelt in Zusammenhang stünden, erklärte er.

Die 2022 beschlossene Richtlinie soll Arbeitnehmer vor Armut schützen sowie angemessene Mindestlöhne und Tarifverhandlungen fördern. Sie setzt keine Mindestlöhne fest, sieht aber unter anderem Referenzwerte wie 60 Prozent des Medianlohns vor, an denen sich die Mitgliedsstaaten orientieren sollen.

Schweden hatte die Klage Dänemarks unterstützt, Deutschland und sechs weitere EU-Staaten sowie die EU-Kommission traten dagegen als Streithelfer des EU-Gesetzgebers auf. Der zuständige Generalanwalt schlug in seinem Gutachten vor, die Richtlinie für nichtig zu erklären. Die Richterinnen und Richter müssen dem aber nicht folgen.

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