
Eine Gruppe Frauen drängt an einem Wintermorgen im Dezember in einen Berliner Gerichtssaal. Es geht laut und vertraut zu. Einige haben sich monatelang nicht gesehen. Zimtschnecken werden verteilt. Für das gemeinsame Wohlergehen ist gesorgt an diesem schwierigen Tag. Denn sie sind als Angeklagte vor dem Berliner Landgericht vorgeladen worden. Kläger ist der ehemalige Basketballtrainer der Männermannschaft ihres Vereins.
Mehrere Basketballerinnen werfen dem früheren Klubtrainer grenzüberschreitendes Verhalten vor, weshalb sie im Verein darauf aufmerksam machten. Nun sitzen die Frauen hier. Das sei der Kern des Problems, sagt ihre Anwältin Ludmilla Kuhlen, dass Betroffene sich vor Gericht rechtfertigen müssen, weil sie sich vor zwei Jahren Hilfe gesucht haben.
Im Zentrum der Auseinandersetzung steht ein Trainer, der auf eine Spielerkarriere als Profi zurückblicken kann, und der die hier Angeklagten nach deren Schilderungen wiederholt und teils zu später Stunde über soziale Medien anschrieb, Partyeinladungen aussprach und übergriffige Fragen stellte. So soll er eine Frau, die auf seine Nachfrage schrieb, dass sie Frauen liebe, erklärt haben, sie habe vielleicht noch nicht den richtigen Mann gefunden.
„Das war einfach unangemessen“, erklärt Anna (alle Namen der Betroffenen hat die Redaktion anonymisiert), die selbst betroffen, aber nicht Beteiligte des Verfahrens ist. „Als wir uns in der Umkleide zufällig austauschten, wurde klar, dass mehrere von uns ähnliche Nachrichten bekommen hatten. Er hat uns unseren Safe Space genommen“, erklärt sie. Warum sie nicht vor Gericht steht? Sie gehe davon aus, erklärt Anna, dass nur Spielerinnen, die an dem vereinsinternen Meeting zum Trainerverhalten teilgenommen haben, auf der Anklagebank sitzen.
Trainer weist Vorwürfe zurück
Der Trainer, der von seinem Anwalt etwas hochtrabend als „Legende in Basketballkreisen“ beschrieben wird, sieht sein Persönlichkeitsrecht durch eine „Verleumdungskampagne“ verletzt und fürchtet um seine Karriere. Er weist die Vorwürfe der Frauen zurück. Nach seiner Darstellung seien seine Äußerungen und Nachrichten missverstanden worden. Er wünscht sich einen Schrieb, aus dem hervorgeht, dass er niemanden belästigt habe. Sein Anwalt beschreibt die Vorwürfe als „Cancel-Kampagne“ und „hanebüchen“.
Damals folgte zwischen den Beteiligten des Konflikts ein Gespräch in der Umkleidekabine, das dem Trainer die Möglichkeit der Entschuldigung bot. Doch dies verlief für die Spielerinnen enttäuschend. „Er hat sich verteidigt, alles relativiert und schlimmer gemacht“, berichtet Emily. „Er meinte, er habe ja fünf Schwestern, würde niemals Frauen belästigen.
Er hat den Absprung vom Spielerdasein nicht geschafft. Das hier ist ein anderes Machtgefälle“, erklärt sie die Nachrichten, die er an ihre Teamkolleginnen versendet hat und in denen sie ein Nähe-Distanz-Problem sieht. Unter Spielern und Spielerinnen seien Kontaktaufnahmen und Austausch über Privates üblich. Geht diese Ansprache jedoch von Trainern aus, bekäme es ihr zufolge eine andere Bedeutung.
Der Basketballverein, um den es hier geht, gibt sich nach außen offen, bunt, progressiv. Doch hinter den Kulissen zeigt sich: Zwischen Leitbild und Alltag klafft eine Lücke. „Practice what you preach“, tadelt Spielerin Emily. Mittlerweile gibt sie selbst Training in dem Verein.
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe tagte der damalige Vorstand, bestehend aus drei Männern und einer Frau. Letztere plädierte für eine Entlassung des Trainers, um den Verein für die betroffenen Frauen zu einem sicheren Ort zu machen. Sie wird jedoch überstimmt. Der ehemalige Geschäftsführer erklärt im Nachhinein, es sei um subjektive Wahrnehmungen gegangen. Es wäre viel Emotionalität im Spiel gewesen. „Es war für uns nicht ausreichend, um eine Kündigung zu vollziehen.“ Der Vorstand beschließt folgende Maßnahmen: Kontaktverbot zu den Spielerinnen, ein verpflichtender Sensibilisierungs-Workshop, die Spende eines Monatsgehalts des Trainers.
Fatale Entscheidung
Immerhin, könnte man sagen. Doch eine Entscheidung des Vorstands wird den Frauen zum Verhängnis. Das interne Protokoll des Treffens, in dem sich die Spielerinnen über ihre intimsten Erfahrungen mit Grenzüberschreitungen austauschten, wird an den Trainer herausgegeben – samt Adressen der Spielerinnen. Diese erfuhren von der Weitergabe erst, als sie Abmahnungen und zwei Jahre später dann Klageschriften in ihren Briefkästen vorfanden. Seit Mai 2024 ist der Trainer nicht mehr für den Verein tätig. Seine Kündigung begründete der Verein damals mit „notwendigen finanziellen Einschnitten“.
Die Spielerinnen fühlen sich vom Verein verraten. „Vereinsvorstände können halt nicht nur aus Bros bestehen“, kritisiert Maira, die im Verein auch als Trainerin arbeitet.
Der Landessportbund Berlin (LSB) macht auf die Grenzen vereinsinterner Lösungen aufmerksam, „sobald Unabhängigkeit, Schutz oder Fachlichkeit nicht mehr gewährleistet sind“. Dann sei externe Unterstützung nicht nur sinnvoll, sondern notwendig. Dabei gibt es allerdings ein Problem. Unabhängige Beschwerdestellen, die selbst ermitteln können, fehlen, räumt Gerd Graus, Sprecher des LSB, ein. „Wir empfehlen, dass Privatkontakte zwischen Trainerinnen und Spielerinnen möglichst vermieden werden. Kommunikation sollte über offizielle Vereinskanäle laufen, keine privaten, nicht trainingsbezogenen Themen, insbesondere zu später Stunde.“
Aus einem vereinsinternen Protokoll, das der taz vorliegt, geht hervor, dass ein damaliges Vorstandsmitglied des Basketballvereins „das Thema“ bei der damaligen Gleichstellungsbeauftragten des Landessportbunds eingereicht und diese die „getroffenen Maßnahmen“ als „angebracht“ befunden habe. Diese Kontaktaufnahme seitens des Vereins konnte durch den Landessportbund wegen eines Personalwechsels an dieser Stelle nicht bestätigt werden.
Auch finanziell bedrohlich
Laut Landessportbund brauche es verbindlichere und bekanntere Strukturen wie unabhängige Anlaufstellen, eindeutige Zuständigkeiten sowie transparente Melde- und Beratungswege. Es brauche zudem, so die Forderungen der Spielerinnen, klare Regeln für den Kontakt zwischen Trainerinnen und Spielerinnen, Whistleblower-Mail-Adressen und interne Gleichstellungsbeauftragte.
Aufklärung sowie das Implementieren von Verhaltensrichtlinien und unabhängigen Anlaufstellen findet Emily ebenfalls wichtig. Mit den Maßnahmen des Vereins ist sie bis heute unzufrieden. Ihr Weg nun vor das Berliner Landgericht schrecke andere Betroffene ab. „Nach dem Motto: Sag lieber nichts, sonst stehst du selbst vor Gericht. Aber wir sprechen Fakten aus.“ Es ginge doch um Folgendes: „Hat er uns geschrieben? Ja. Wollten wir das nicht? Ja. Und das muss erzählt werden, egal, was dagegen unternommen wird.“
Der Preis dafür ist hoch. Der Streitwert der Klage wird mit 70.000 Euro bemessen. Diese Prozesstage seien nicht nur finanziell bedrohlich, sondern auch emotional belastend, sagen die Spielerinnen. „Das glaubt mir immer keiner, wenn ich das erzähle“, sagt Emily, deren Verhandlung noch aussteht. Im Gerichtssaal sitzt der Kläger mit hängenden Schultern, sein Gesicht hat er auf die Hand gestützt. Den Beklagten wiederum stehen im Publikum Freunde und Familie bei. „Ich musste fast weinen“, sagt Anna, die von der Solidarität ergriffen ist. Der Prozess habe auch die Beklagten zusammengeschweißt.
„Recht kann nicht alles lösen“
Ludmilla Kuhlen hebt die große Relevanz des Verfahrens hervor. Die Anwältin sagt: „Es ist ein Frauenthema. Ich möchte gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, und weiß, was es heißt, mit Dingen konfrontiert zu sein, die die Absender solcher Botschaften als nicht gravierend empfinden.“
Für sie ist klar: „Es gibt Lebensbereiche, die nicht der juristischen Wertung zugänglich sind. Das Recht kann nicht alles lösen. Es geht um Gerechtigkeit, aber auch um Befriedung.“ Ihr Fazit: „Es bleibt verbrannte Erde zurück.“ Wie das der ehemalige Trainer der Männermannschaft sieht, ist unklar. Auf eine Anfrage der taz hat er sich bis Redaktionsschluss nicht geäußert.
Das Landgericht Berlin hat an diesem Tag die Klage des Trainers zurückgewiesen. Wegen „geringer äußerungsrechtlicher Relevanz“, wie es heißt. Die Freude der Spielerinnen darüber ist begrenzt. Es bleibe das Gefühl, sich für die eigene Wahrnehmung rechtfertigen zu müssen, sagen sie. Der Anwalt des Trainers hat bereits Berufung gegen das Urteil vom Dezember eingelegt. Dazu werden nach den fünf bisherigen abgewiesenen Klagen weitere drei Verfahren in dieser Angelegenheit bis Juni verhandelt. Ungelöst bleibt die Frage: Wer schützt eigentlich diejenigen, die Missstände benennen? Und was bleibt von dem Versprechen der Vereine, Frauen einen sicheren Raum zu bieten, wenn das Benennen von Grenzverletzungen sie vor Gericht führt.






