
Tabea R. (Name geändert) stand im April 2022 kurz vor ihrem Fachabitur. Am Abend des 21. April hatte sie getrunken und sich in der Nacht von einer Freundin aus auf den Heimweg gemacht. An einer Bushaltestelle in Steglitz im Berliner Südwesten trifft sie auf Marvin S. – so belegen es Sprachnachrichten, die Tabea R. in der Nacht an eine weitere Freundin schickt. Ihre letzte Nachricht schickt sie um 2.34 Uhr ab. Mehr als zehn Stunden später ruft Marvin S. den Notarzt.
Derzeit wird gegen Marvin S., heute 38 Jahre alt, vor dem Landgericht Berlin verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe in der Aprilnacht 2022 erkannt, wie betrunken Tabea R. war, als er sie mit in seine Wohnung nahm. Er habe ihr ein Kokain-Heroin-Gemisch gespritzt, um die teils bewusstlose Frau vergewaltigen zu können. Und er habe in Kauf genommen, dass die Drogen tödliche Folgen haben könnten.
Am Dienstag äußerte sich Marvin S., der die Tat bestreitet, zum ersten Mal während des Verfahrens. Per schriftlicher Einlassung behauptet er, die Stimmung zwischen ihnen sei „flirty“ gewesen. Er habe nicht den Eindruck gehabt, dass Tabea R. bereits „sturzbetrunken“ gewesen sei, als sie sich getroffen hätten. Er beschreibt sexuelle Praktiken zwischen ihnen, Tabea R. habe sich etwa ein Halsband „selbst angelegt“.
Beide seien irgendwann eingeschlafen, und als er gegen Mittag wieder aufgewacht sei, seien ihre Lippen „etwas blau“ gewesen. Als sie sich nicht habe wecken lassen, habe er die Sanitäter gerufen.
Die Mutter glaubt ihm nicht
Tabea R. ist im Verfahren Nebenklägerin. Ihre Anwältin Christina Clemm sagte am Dienstag der taz, jetzt, am Ende der Beweisaufnahme und nachdem die ZeugInnen bereits gehört worden seien, könne S. „viel erklären – er lässt sich ja nicht befragen“. Tabea R.s Mutter sagte: „Ich glaube ihm kein Wort“. So oder so: Ihr gehe es nicht ums Strafmaß. „Sondern darum, dass die Vergewaltigung anerkannt wird und dass andere Frauen dadurch geschützt werden.“
Denn dass überhaupt gegen Marvin S. verhandelt wird, war nicht selbstverständlich. Zwar sagten die Rettungskräfte vor Gericht aus, die Situation, in der sie Tabea R. fanden, habe „irritierend“ gewirkt. Die von ihnen herbeigerufene Polizei sah dennoch keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. Die Polizei ermittelte nicht und die Betroffene wurde nicht rechtsmedizinisch untersucht, was die Arbeit des Gerichts nun deutlich erschwert.
Vor dem Gericht hielt eine queerfeministische Initiative namens „Nur Ja heißt Ja!“ am Dienstag deshalb eine Mahnwache ab. Auf deren Banner stand: „Ein Staat, der nicht schützt, macht sich mitschuldig!“
Beweise auf Video
Erst als die Familie der Betroffenen Strafanzeige erstattet, nimmt das Landeskriminalamt Ermittlungen auf. Im Juni 2022 wird die Wohnung von Marvin S. durchsucht – und die BeamtInnen finden mehrere hundert Bild- und Videodateien. Laut Anklage ist darauf zum einen der sexuelle Missbrauch von Tabea R. zu sehen, die kaum noch bei Bewusstsein ist. Zudem zeigen die Bilder und Videos den Missbrauch von Kindern, einige von ihnen im Kleinkindalter. Schließlich erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.
Wie der Spiegel schreibt, zeigen die Videos zudem, wie sich S. an weiteren betäubten Frauen vergeht. Noch seien nicht alle identifiziert. Am Dienstag hieß es vor Gericht, es gebe zwei weitere Anklagen gegen S., bei denen „umfangreiches Videomaterial“ vorhanden sei. Im Fall Tabea R. sind noch zwei Termine bis zur Urteilsverkündung angesetzt. Aber es ist offenbar nicht der letzte Fall, in dem Marvin S. vor Gericht steht.







