Syrische „Volksversammlung“: Syriens undemokratische Wahlen

Beirut taz | In Syrien sollen Mitte September ein neues Parlament und Regierung für den politischen Übergang gewählt werden. Doch von demokratischen Wahlen kann nicht die Rede sein. Der derzeitige Interimspräsident Ahmad al-Scharaa plant, 70 Abgeordnete selbst zu ernennen. Vergangene Woche unterzeichnete er ein entsprechendes Dekret, welches ihm die Befugnis dazu erteilt. Die restlichen 140 Parlamentsmitglieder sollen durch regionale Wahlgremien gewählt werden.

Der nationale Wahlausschuss hat in der Hauptstadt Damaskus am Sonntag Unterausschüsse in den Wahlkreisen ernannt. Diese müssen innerhalb von 15 Tagen zuständige Personen für die regionalen Wahlgremien nominieren.

Kämpfer der Miliz Haiat Tahrir al-Scham (HTS) hatten im Dezember das Assad-Regime gestürzt. Danach hatte deren Chef Ahmad al-Scharaa eine Übergangsregierung gebildet. Im Januar hatte er das bestehende Parlament aufgelöst, die alte Verfassung außer Kraft gesetzt und im März eine Übergangsverfassung verabschiedet.

Zwischen dem 15. und 20. September soll es die erste Wahl eines Parlaments seit dem Sturz der Assad-Regierung geben. Al-Scharaa hat dazu eine Verfassungserklärung unterzeichnet. Derzufolge wird das Parlament, die „Volksversammlung“, für drei Jahre gewählt. Die Versammlung soll für die Gesetzgebung in Syrien zuständig sein, bis eine ständige Verfassung in Kraft tritt.Auf deren Grundlage soll es dann neue Wahlen geben. Die Regierung will ausländischen Beobachtern die Überwachung der Wahlausschüsse gestatten. Außerdem soll es eine Frauenquote von 20 Prozent geben.

Drusische und kurdische Gebiete ausgeschlossen

Am Samstag wurde bekannt, dass sowohl die mehrheitlich drusischen Gebiete im Süden als auch die mehrheitlich kurdischen Gebiete im Nordosten des Landes von den Wahlen ausgeschlossen werden sollen. Im Übergangsparlament würden Sitze für die drei Provinzen „reserviert“, sagte Nawar Nadschmeh, Mitglied der Wahlkommission, der staatlichen syrischen Nachrichtenagentur Sana.

Der Prozess beginne in Suweida sowie in Raka und Hassakeh erst, wenn es nicht weiter definierte „Sicherheitsbedingungen“ zuließen. Die Sitze würden angeblich zu einem späteren Zeitpunkt besetzt. Wahlen könne es nur in Gebieten geben, „die vollständig unter staatlicher Kontrolle stehen“, so Nadschmeh.

In Suweida versucht die Übergangsregierung, mit Gewalt Kontrolle zu erlangen. Regierungstruppen und verbündete Kämpfer blockieren seit anderthalb Monaten die Hauptzufahrtsstraße in die bedeutendste mehrheitlich drusische Stadt im Süden Syriens. Es mangelt an Benzin, Medizin und Essen. Im Juli starben dort bei Massakern über 1.600 Menschen. Truppen, die dem Innenministerium unterstehen, begingen Morde an Drusen, wie das UN-Büro für Menschenrechte sowie die syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte berichteten. Die völkerrechtswidrigen Tötungen sind durch Videos dokumentiert.

In kurdischen Gebieten Raka und Hassakeh im Norden und Nordosten von Syrien gibt es Differenzen zwischen der Selbstverwaltung und der syrischen Übergangsregierung über eine Vereinbarung vom 10. März zur Integration kurdischer Institutionen in die Zentralregierung. Kurdische Anführer lehnen den derzeitig vorgesehenen Wahlprozess als undemokratisch ab.

Die Selbstverwaltung erklärte am Sonntag, die Einstufung ihrer Regionen als unsicher sei erfolgt, um eine Politik zu rechtfertigen, mit der „mehr als fünf Millionen Sy­re­r*in­nen in der Region“ die politische Teilhabe verweigert werde. „Diese Wahlen stellen lediglich eine Fortsetzung der Marginalisierung und Ausgrenzung dar, unter der die Syrer unter der Assad-Dynastie gelitten haben“, heißt es weiter in der Erklärung.

  • informationsspiegel

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