Cannabis-Legalisierung: Die große Revolution ist ausgeblieben

Die Teillegalisierung von Cannabis hat bislang kaum Einfluss auf die Entwicklung der Konsument*innenzahlen. Auch gesundheitliche Probleme durch den Cannabis­konsum sind nicht bedeutend gestiegen. Das zeigt eine erste Zwischenbilanz, die eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Cannabis-Konsumgesetzes (KCanG) am Montag vorgestellt wurde. Die wissenschaftliche Evaluierung ist Teil des Gesetzes, das vom ehemaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebracht worden war.

Die Forschungsgruppe mit Wis­sen­schaft­le­r*in­nen der Universitäten in Hamburg, Düsseldorf und Tübingen stellte fest, dass etwa fünf Millionen Bun­des­bür­ge­r*in­nen 2024 Cannabis konsumiert hatten, die überwiegende Mehrzahl davon nur gelegentlich. Etwa eine Million Konsumierende griffen täglich oder beinahe täglich zu Cannabis.

Der seit Jahren leicht steigende Konsumtrend sei demnach beständig geblieben. „Kurzfristig ist ziemlich wenig passiert“, bilanzierte Jakob Manthey, Suchtforscher und Koordinator der Forschungsgruppe. Einige Auswirkungen seien aber erst nach längerer Zeit messbar. Im nächsten Jahr wird die Forschungsgruppe einen weiteren Bericht vorlegen, 2028 soll der Abschlussbericht folgen.

Der Einfluss des Gesetzes auf die Strafverfolgung ist dagegen bereits sichtbar: „Es handelt es sich um die quantitativ bedeutsamste Entkriminalisierung in der Geschichte der Bundesrepublik“, erklärte Forschungsgruppenmitglied und Kriminologe Jörg Kinzig. 2024 gab es demnach mindestens 100.000 Cannabisdelikte weniger als im Vorjahr. Eine Entlastung würden Polizeibeamte jedoch noch nicht wahrnehmen – auch weil durch die Gesetzesänderung neue Ordnungswidrigkeiten hinzugekommen sind. So ist etwa der Konsum von Cannabis in Sichtweite von Schulen oder Spielplätzen verboten.

Verlässliche Zahlen zum Schwarzmarkt fehlen

Die Teillegalisierung sollte unter anderem den Cannabis-Schwarzmarkt eindämmen. Verlässliche Zahlen dazu, wie viel Cannabis weiter über nicht-legale Wege bezogen wurde, konnte die Forschungsgruppe nicht vorlegen. Deutlich ist aber, dass die dafür vorgesehenen Cannabis-Anbauvereine den Schwarzmarkt nicht verdrängen: Sie decken bundesweit nur etwa 0,1 Prozent des Bedarfs ab. Um den gesamten Konsum in Deutschland zu bedienen, bräuchte es mehrere Tausend Vereine, bislang sind es etwa 300. Vielerorts haben Be­trei­be­r*in­nen Schwierigkeiten, Genehmigungen zu erhalten, vor allem in Bayern und in Hessen.

Stattdessen beziehen viele Kon­su­men­t*in­nen Cannabis über Verordnungen aus Apotheken. Das ist relativ leicht: Kon­su­men­t*in­nen können online einen Fragebogen ausfüllen und erhalten ein Rezept, das sie bei einer Onlineapotheke einlösen können. Überprüft werden die Angaben in der Regel nicht. Die Kosten für Rezept und Ware übernehmen die Kon­su­mierenden meist selbst.

100 Tonnen Medizinalcannabis wurden 2024 verkauft, das sind etwa 12 bis 14 Prozent des Gesamtbedarfs. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die die Legalisierung von Cannabis kritisch sieht, will die Onlineverordnungen und den Versandhandel künftig verbieten, viele der Verordnungen seien nicht medizinisch begründet.

Etwa 35 Prozent der regelmäßigen Kon­su­men­t*in­nen bauten laut Befragung ihr Cannabis selbst an. Seit der Teillegalisierung ist es erlaubt, bis zu drei Pflanzen zu besitzen. Dabei fällt meist mehr ab, als die 50 Gramm, die Privatpersonen besitzen dürfen. Eine große Rolle spielt deshalb die Weitergabe im sozialen Umfeld. So bekommen vor allem Gelegenheitskif­fe­r*in­nen ihr Cannabis meist so wie vor der Legalisierung: von Freunden, beim Teilen von Joint oder Ernte.

  • informationsspiegel

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