
Die Verbraucherorganisation hält das geplante EU-Verbot für Begriffe wie „Veggie-Burger“ für illegal. Das belege ein juristisches Gutachten.
dpa | Ein auf EU-Ebene diskutiertes Verbot von Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ oder „Tofu-Wurst“ wäre laut einem von der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch in Auftrag gegebenen Gutachten in seiner geplanten Form rechtswidrig. Die vorgesehenen Verbote würden den Grundsätzen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) widersprechen, heißt es in dem Gutachten.
Chris Methmann, Geschäftsführer Foodwatch
Der EuGH habe festgestellt, dass Mitgliedstaaten Produktnamen nicht verbieten dürfen, ohne zuvor festzulegen, welche Bezeichnungen stattdessen zu verwenden sind. Das Gutachten der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger beruft sich neben dem EuGH-Urteil vom Oktober 2024 auch auf die EU-Lebensmittelinformationsverordnung.
„Ein EU-Verbot von ‚Tofuwürstchen‘ oder ‚Seitanschnitzel‘ ist nicht nur unsinnig, sondern auch rechtswidrig“, so Foodwatch-Geschäftsführer Chris Methmann. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) müsse das Vorhaben in Brüssel stoppen. Rainer hatte sich in der Vergangenheit bereits gegen das Verbot ausgesprochen.
In dem Rechtsgutachten heißt es auch, dass die von den französischen EVP-Abgeordneten geforderte Änderung von EU-Recht unklar und unverständlich sei. Unter anderem sollten Begriffe wie „Wurst“ und „Schnitzel“ der geforderten Rechtsänderung zufolge „ausschließlich den essbaren Teilen der Tiere vorbehalten“ sein. Ein Schnitzel mit Panade dürfte demnach nicht als Schnitzel bezeichnet werden, so das Gutachten.
Deutsche Unionsabgeordnete mehrheitlich gegen Verbot
Das Mitte-Rechts-Bündnis EVP, zu der auch CDU und CSU gehören, hatte den Vorstoß im EU-Parlament eingebracht. Deutsche Unionsabgeordnete stimmten mit wenigen Ausnahmen gegen ein Verbot – eine ausreichende Mehrheit gab es trotzdem. Begründet wird die Änderung damit, Verbraucher und Landwirte zu schützen.
Am Mittwoch gehen die Verhandlungen zu dem geplanten Verbot in die vielleicht letzte Runde. Auch eine Mehrheit der EU-Staaten müsste dem Verbot zustimmen, damit die Vorgaben in Kraft treten können.
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