Neuauflage des Fretterode-Prozesses: Rechtsextreme Journalistenjäger doch noch vor Gericht

Mehr als sieben Jahre ist es her, dass die beiden Neonazis Gianluca K. und Nordulf Bruno H. in Fretterode im thüringischen Eichsfeld auf zwei Göttinger Journalisten losgingen, die es gewagt hatten, das Anwesen ihres Ziehvaters beziehungsweise Vaters Thorsten Heise (früher: NPD, jetzt: Die Heimat) zu fotografieren.

Jetzt muss der Fall vor dem Landgericht Mühlheim erneut verhandelt werden. Er hatte gleich mehrfach für Empörung gesorgt: durch die Brutalität des Angriffs, die zögerliche juristische Aufarbeitung und das milde Urteil in der ersten Instanz, das vom Bundesgerichtshof (BGH) schließlich aufgehoben wurde.

Im April 2018 hatten Gianluca K. und Nordulf H. die freien Journalisten durch mehrere Dörfer verfolgt und schließlich gestellt. Sie waren mit einem Baseballschläger, einem Schraubenschlüssel, Pfefferspray und einem Messer auf die Männer losgegangen. Am Ende gab es nicht nur ein vollkommen demoliertes Auto, sondern auch eine schwere Kopfverletzung bei dem einen Opfer, eine Stichverletzung im Oberschenkel beim anderen.

Auch die Kameraausrüstung des Fotografen sollen die beiden Verfolger an sich gebracht haben. Und das alles – so rechtfertigten sie das jedenfalls vor Gericht –, weil sie ihr Recht am eigenen Bild schützen wollten, die beiden freien Journalisten der Antifa-Szene zurechneten, von der sie sich schikaniert und verfolgt fühlten.

Erstes Urteil dauerte und war milde

Schon beim ersten Verfahren brauchte die Thüringer Justiz sehr lange, bevor die Sache überhaupt vor Gericht verhandelt wurde. Ein Richterwechsel, Corona, die Überlastung durch akute Haftsachen: Ein erstes Urteil fiel erst im September 2022 – und es war sehr milde. Ein Jahr auf Bewährung für den nach Erwachsenenstrafrecht zu behandelnden B., 200 gemeinnützige Arbeitsstunden für H., der noch unters Jugendstrafrecht fiel.

Hiergegen legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenkläger Revision ein. Sie kritisierten insbesondere, dass weder die politische Motivation der Angeklagten noch der Raub der Kameraausrüstung einbezogen wurden.

Der Bundesgerichtshof gab ihnen im März 2024 recht und kritisierte die Beweiswürdigung des Gerichtes mit deutlichen Worten. Trotzdem brauchte es weitere anderthalb Jahre – und eine Verzögerungsrüge der Nebenkläger – bis der Fall Fretterode erneut zur Verhandlung angesetzt wurde.

Ab dem 22. Dezember muss nun die Erste Strafkammer des Landgerichtes Mühlhausen den Fall erneut aufrollen – acht Verhandlungstage sind dafür angesetzt. Im ersten Verfahren war man am Ende auf 30 Verhandlungstage gekommen.

Für Elena Kountidou, Geschäftsführerin der Neuen deutschen Medienmacher*innen, ist das symptomatisch: „Der Fretterode-Prozess ist ein Präzedenzfall dafür, wie der Rechtsstaat angegriffene Jour­na­lis­t*in­nen im Stich lässt“, sagt sie.

Fatale Signalwirkung nicht geahndeter Taten

Das sieht Matthias von Fintel, Bereichsleiter Medien, Journalismus und Film bei Verdi, ähnlich: „Wenn in diesem Auto zwei Zivilermittler gesessen hätten, wäre das Verfahren sicher anders ausgegangen.“ Dabei gehe es auch hier um einen grundrechtlich relevanten Vorgang, der Staat müsse die freie Berichterstattung schützen. Er hält vor allem die Signalwirkung, die von solchen nicht geahndeten Gewaltverbrechen ausgeht, für fatal. Beide sprachen auf einer Online-Pressekonferenz, zu der der Verband der Opferberatungsstellen eingeladen hatte, um Öffentlichkeit herzustellen.

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Gemeinsam ist den Fällen vor allem eines: Der ideologische und organisatorische Hintergrund der Beschuldigten wird nicht näher beleuchtet.

Für viele in diesem Bereich Tätige reiht sich der Fretterode-Prozess ein in eine ganze Reihe ähnlicher Verfahren: Da waren zuletzt etwa die milden Strafen gegen die Männer, die 2022 auf einer Coronademo in Dresden-Laubegast Journalisten angegriffen hatten. Der brutale Angriff auf die Ballstädter Kirmesgesellschaft 2014, der ebenfalls nur zu Bewährungsstrafen führte. Die schleppende Aufklärung des groß angelegten Neonazi-Angriffs auf den linken Leipziger Stadtteil Connewitz, bei dem auch einer der hier Angeklagten mitmischte.

Gemeinsam ist den Fällen vor allem eines: Der ideologische und organisatorische Hintergrund der Beschuldigten wird nicht näher beleuchtet, häufig führt auch die lange Verfahrensdauer zu einem Strafrabatt.

Der, unkt Rechtsanwalt Sven Adam, der im Fretterode-Verfahren einen der Nebenkläger vertritt, ist auch in diesem Fall äußerst wahrscheinlich. Aber ein „tatangemessenes Urteil“ erwarte er ohnehin nicht mehr. Die Nebenklage setzt vor allem darauf, dass dieses Mal der Tatvorwurf des „schweren Raubes“ (der Fotoausrüstung) nicht wieder unter den Tisch fällt.

Dann wäre man zumindest im Erwachsenenstrafrecht bei fünf Jahren Mindeststrafe – und damit einer Haftstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Die Haft ließe sich dann nur noch umgehen, wenn das Gericht einen minderschweren Fall erkennen würde – was in den Augen des Verteidigers erneut ein Skandal wäre, der sicher wieder vor dem BGH landen würde. „Wir sind jedenfalls auf alles vorbereitet“, sagt Adam.

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