
Die Bundesregierung schenkt den Bauern mehrere Millionen Euro Umsatzsteuer pro Jahr – obwohl das nicht erlaubt ist. Das Finanzministerium hat es entgegen einer gesetzlichen Verpflichtung versäumt, den Durchschnittssteuersatz für Landwirte zum 1. Januar zu senken. „Eine Entscheidung bezüglich einer Absenkung des Durchschnittssatzes im Sinne von § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Umsatzsteuergesetz für 2026 liegt derzeit noch nicht vor“, teilte das von SPD-Chef Lars Klingbeil geleitete Ministerium am Freitag der taz mit. Laut Bundesrechnungshof behalten Agrarunternehmer dadurch jährlich rund 90 Millionen Euro Umsatzsteuer, die eigentlich dem Staat zustehen.
Die Rechnungsprüfer hatten das Vorgehen bereits Ende Oktober als „einen gravierenden Rechtsverstoß“ kritisiert, der Deutschland auch eine Klage der EU-Kommission wegen unzulässiger Subventionen einbringen könne.
Hintergrund ist eine Sonderregel für Agrarunternehmen mit höchstens 600.000 Euro Umsatz pro Jahr: Sie dürfen ihren Kunden pauschal 7,8 Prozent Umsatzsteuer berechnen – müssen dieses Geld aber nicht an das Finanzamt weitergeben. Im Gegenzug dürfen sie sich auch keine Umsatzsteuer vom Staat erstatten lassen, die sie selbst beim Einkauf zahlen. Diese Pauschalregelung soll ihnen Bürokratie ersparen.
Mehr Steuer eingenommen als ausgegeben
Das Problem für den Staat: In den vergangenen Jahren haben die Pauschallandwirte im Schnitt mehr Umsatzsteuer eingenommen als ausgegeben. Der Steuersatz hätte nach Berechnungen des Agrarministeriums von 2021 bis 2023 durchschnittlich nur 6,1 Prozent betragen dürfen.
Das Landwirtschaftsressort hatte sein Vorgehen auf Anfrage der taz damit gerechtfertigt, sein Ziel sei es, die Bauern zu stärken.
„In dieser Größenordnung entspricht ein um 1,7 Prozentpunkte zu hoher Durchschnittssatz einem Umsatzsteuerbetrag von über 90 Millionen Euro jährlich, die die Pauschallandwirte ihren Abnehmern zu viel berechnen und als Subvention vereinnahmen“, so der Bundesrechnungshof. Dieses Geld geht also dem Finanzamt verloren.
Lange tolerierte die Bundesregierung diese steuerliche Bevorzugung vieler Bauern. Doch nachdem die EU-Kommission Deutschland deshalb verklagt hatte (die taz berichtete 2019), beschränkte das Parlament 2022 die Pauschalregel auf Landwirte mit bis zu 600.000 Euro Umsatz. Damals schrieb der Gesetzgeber auch vor, die Höhe des Durchschnittssatzes jedes Jahr zu überprüfen. Das Umsatzsteuergesetz gibt in seiner Anlage 5 sogar die genaue Formel vor, Paragraf 24 verpflichtet das Finanzministerium, den so errechneten Satz „mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres“ in einer Verordnung vorzuschreiben.
Landwirtschaftsministerium verhindert Anpassung
Doch das von CSU-Politiker Alois Rainer geführte Agrarministerium blockiert die Anpassung. Das Ressort hat zwar laut Rechnungshof den neuen Steuersatz auf 6,1 Prozent kalkuliert, sich aber dagegen verwahrt, ihn anzuwenden. Die Berechnungsmethode bilde nicht die Realität bei den Pauschallandwirten ab. Statt Daten aus der offiziellen Umsatzsteuerstatistik will das Ministerium nun Angaben etwa von Unternehmen nutzen, die Buchführungssoftware für Landwirte herstellen. Dabei ist dem Rechnungshof zufolge sogar unklar, auf welcher gesetzlichen Grundlage das Agrarministerium diese Daten dort erheben will.
Das Landwirtschaftsressort hatte das Vorgehen auf Anfrage der taz damit gerechtfertigt, Ziel des Ministeriums sei es, die Bauern zu stärken. Die Option für die pauschale Umsatzsteuer baue Bürokratie für die Agrarunternehmen ab, sei aber keine Subvention.
Die Rechnungsprüfer verweisen darauf, dass das ihrer Meinung nach eindeutige Gesetz der Regierung in dieser Frage „kein Ermessen“ einräume – sie müsse den Steuersatz senken. Das Finanzministerium ging nicht auf die Frage der taz ein, wie die Bundesregierung damit umgehe, dass sie eigentlich dazu verpflichtet sei, den Satz zum 1. Januar 2026 zu ändern.







