Schwarz-Rot und Gendergerechtigkeit: Gleichstellung in Gefahr

G leichstellungspolitik hat gerade keinen guten Lauf. Das hat nicht nur mit einer weit verbreiteten Abneigung gegen das Gendern oder sogenannte queere Themen zu tun, sondern vielmehr mit der schwarz-roten Koalition.

Da mag Frauen- und Familienministerin Karin Prien (CDU) noch so sehr vor autoritären Kräften und deren Backlash-Zielen warnen, so wie sie es Anfang Dezember tat. Zu der Zeit feierte die UN-Frauenrechtskonvention ihr 40-jähriges Jubiläum. Gleichstellung sei „ein Marathon, kein Sprint“.

Prien hat durchaus recht, auch wenn Formulierungen wie diese in den Ohren von Gleich­stel­lungs­ak­ti­vis­t:in­nen wie Schlager aus den 1950er Jahren klingen müssen. Gleichstellung macht sich heute vor allem daran fest, wie Bereiche wie Arbeitsmarkt, Care-Arbeit, Entgeltgleichheit geregelt sind. Und ob Rechte wie das auf körperliche Unversehrtheit und reproduktive Selbstbestimmung gewährleistet sind.

Genau hier hat sich mit Schwarz-Rot nichts Wesentliches getan. Es scheint vor allem der Union gleichgültig zu sein. Nehmen wir allein den Abtreibungsparagrafen 218. Der hätte längst abgeschafft sein können, zu Zeiten der Ampelregierung hat es einen überfraktionellen Gesetzentwurf dazu gegeben.

Deutliche Gegensteuerung erforderlich

Aber die Union hatte – gemeinsam mit der FDP – die Abstimmung blockiert. Dabei plädieren mehr als 70 Prozent der Bevölkerung dafür, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts zu regeln. Darunter sind auch Wäh­le­r:in­nen der Union.

Oder nehmen wir den Gender-Pay-Gap. Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern beträgt noch immer 16 Prozent – zum Nachteil der Frauen. Die will Karin Prien verringern und dafür bis Juni 2026 eine EU-Richtlinie für Entgelttransparenz in Deutschland umsetzen. Das klingt schon mal gut. Aber ob die Richtlinie tatsächlich ihre beabsichtigte Wirkung entfaltet, ist schon jetzt fraglich. Das Gesetz soll nämlich auch den Ar­beit­ge­be­r:in­nen schmecken. Oder wie sonst ist der Wille der Ministerin zu verstehen, dass die Umsetzung „aufwandsarm für die Arbeitgeber“ sein soll?

Oder anders gefragt: Wie soll Entgeltgleichheit hergestellt werden, wenn Ar­beit­ge­be­r:in­nen nicht deutlich, sondern lediglich aufwandsarm in die Pflicht genommen werden? Hieße das beispielsweise, das Auskunftsrecht für Mit­ar­bei­te­r:in­nen zu staffeln? Doch wo nicht transparent ist, wie ungleich die Löhne sind, kann es logischerweise auch keine Forderungen nach Lohngleichheit geben.

Mit einer gerechteren Verteilung von Care-Arbeit, sei es Kinderbetreuung oder Pflege, dürfte sich das ähnlich verhalten. Solange Mütter nach einer Zeit in Teilzeitjobs nicht wieder auf eine Vollzeitstelle zurückkehren können, Führungspositionen in Teilzeit als exotisch gelten, ältere Frauen auf dem Arbeitsmarkt weiterhin diskriminiert und schlechter bezahlte Pflegejobs vor allem von Frauen erledigt werden, bleiben die Lohn- und Care-Lücken bestehen.

Wird hier nicht massiv gegengesteuert, hat die politische Rechte, die Frauen- und Genderrechte per se anficht, ein überaus leichtes Spiel.

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