Musks Social-Media-Plattform X: Büros in Frankreich durchsucht

ap | Die Pariser Staatsanwaltschaft hat die französischen Büros von Elon Musks Online-Plattform X durchsuchen lassen. Die Durchsuchung sei im Rahmen einer Voruntersuchung zu einer Reihe mutmaßlicher Straftaten erfolgt, darunter die Verbreitung von kinderpornografischem Material und von Deepfakes, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Die Ermittlungen wurden im Januar von der Abteilung für Cyberkriminalität der Pariser Staatsanwaltschaft eingeleitet. Dabei gehe es um mutmaßliche Beihilfe zum Besitz und zur Verbreitung pornografischer Bilder von Minderjährigen, sexuell expliziter Deepfakes sowie die Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Ermittler luden zudem den X-Eigentümer Musk und Linda Yaccarino vor, die von 2023 bis 2025 Geschäftsführerin von X war. Die Anhörung ist für den 20. April angesetzt, Mitarbeiter der Plattform wurden für dieselbe Woche als Zeugen vorgeladen.

Ein Sprecher von X reagierte nicht umgehend auf eine Bitte um Stellungnahme. In einer auf X veröffentlichten Mitteilung informierte die Pariser Staatsanwaltschaft über die laufenden Ermittlungen und kündigte an, sie werde die Plattform verlassen. Gleichzeitig rief sie ihre Follower dazu auf, sich anderen sozialen Medien anzuschließen.

Unterstützung von Europol

Ziel der Ermittlungen sei es sicherzustellen, dass die Plattform X französisches Recht einhalte, da sie auf französischem Staatsgebiet aktiv sei, erklärte die Staatsanwaltschaft. Unterstützung erhielt sie von der EU-Polizeibehörde Europol. Das sagte deren Sprecher Jan Op Gen Oorth, ohne Details zu nennen.

Die Ermittlungen wurden eingeleitet, nachdem ein französischer Abgeordneter berichtet hatte, dass Algorithmen von X die Funktionsweise eines automatisierten Datenverarbeitungssystems beeinträchtigt haben könnten. Sie wurden ausgeweitet, nachdem der KI-Chatbot Grok auf X Beiträge generiert hatte, die den Holocaust geleugnet und sexuell explizite Deepfakes verbreitetet haben sollen, wie es in der Mitteilung hieß. Holocaustleugnung ist in Frankreich strafbar.

Falschbehauptungen über Vernichtungslager Auschwitz

Grok schrieb in einem vielfach geteilten französischsprachigen Beitrag, die Gaskammern im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau seien zur „Desinfektion mit Zyklon B gegen Typhus“ und nicht für den Massenmord konzipiert gewesen – eine Behauptung, die seit Langem mit Holocaustleugnung in Verbindung gebracht wird. In späteren Beiträgen räumte der Chatbot ein, dass seine vorherige Antwort falsch gewesen sei; sie sei deshalb gelöscht worden. Grok schrieb anschließend, es gebe historische Belege dafür, dass Zyklon B in den Gaskammern von Auschwitz zur Ermordung von mehr als einer Million Menschen eingesetzt worden sei.

Grok verbreitete auch weitere antisemitische Äußerungen. Musks Unternehmen entfernte nach Beschwerden Beiträge des Chatbots, die Adolf Hitler zu loben schienen.

X geriet auch in den Blick der EU. Die Europäische Kommission leitete im vergangenen Monat eine Untersuchung ein, nachdem Grok auf der Plattform sexualisierte Deepfake-Bilder verbreitet hatte. Brüssel verhängte bereits eine Geldstrafe von 120 Millionen Euro gegen X wegen Verstößen gegen Digitalvorschriften der EU.

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