Streit um Elterntaxis: Knöllchen vom engagierten Mitbürger

Die Empörung ist groß in München: Ein 45-jähriger Mann, der die Fahrer von sogenannten Elterntaxis vor der Grundschule seiner Kinder angezeigt hat, bekommt nun selbst Ärger – nicht mit der Polizei, aber mit bayerischen Datenschützern. „Schikane durch Landesbehörde?“, titelt die Abendzeitung schon. Immer wieder ist von einer „Posse“ die Rede. Dass der Elternstreit tatsächlich dazu wurde, hängt auch damit zusammen, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sich der Angelegenheit angenommen – und sie recht hoch gehängt hat.

Von „Einschüchterungsversuchen“ durch eine bayerische Landesbehörde spricht die DUH und verspricht, den Mann, der schließlich „Zivilcourage“ bewiesen habe, zu unterstützen. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) habe ihm Auflagen gemacht, die die Meldung von Falschparkern faktisch unmöglich machten, behauptet die DUH. So müsse der Bürger beispielsweise eine Internetseite zur Verfügung stellen, auf der über die Datenverarbeitung informiert werde.

Die Pressemitteilung der DUH klingt nach gewaltigen Geldstrafen, die dem dreifachen Familienvater drohen, nach einer bayernweiten Falschparkermafia, die das LDA unterwandert hat, um allen das Handwerk zu legen, die sich gegen das Falschparken engagieren. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch unterstellt, es werde versucht, „privates Engagement zu kriminalisieren“: „Ginge es nach der bayerischen Datenschutzbehörde, dürfte man künftig nicht einmal mehr einen Straftäter auf frischer Tat fotografieren, ohne ihn zuvor über sein Widerspruchsrecht zu informieren.“

Zurück zu den Elterntaxis: Der Missstand ist ja durchaus bekannt: Viele Eltern bringen ihre Kinder – zum Teil aus Sorge um deren Sicherheit – entgegen allen Empfehlungen mit dem Auto, nicht selten voluminösen SUVs, zur Schule, verstopfen die Straßen vor den Schulen und werden dadurch mitunter selbst zum Sicherheitsrisiko. Den Ärger von Andreas Roßband, besagtem Vater, der seine Kinder mit dem Fahrrad zur Schule bringt und dabei immer wieder von falsch geparkten Limousinen behindert wird, dürften daher nicht wenige nachvollziehen können.

Anzeigen im Massen-Upload

Roßband wollte sich aber nicht mehr auf die städtische Parkraumüberwachung verlassen: Er schoss ein Foto nach dem anderen von falsch geparkten Fahrzeugen. Die Bilder schickte er an Polizei oder Ordnungsamt – direkt oder über die Plattform weg.li. Auf dieser kann man Verkehrsregeln brechende Mitbürger „supereinfach“ anzeigen: Bild hochladen, Verstoß beschreiben, beim Ordnungsamt melden. „Du kannst dabei einzelne Meldungen erzeugen“, schreibt weg.li, „oder einen ganzen Schwung von Beweisfotos als Massen-Upload einspielen.“

Die deutschlandweite Plattform setzt sich – beziehungsweise ihren Nutzerinnen und Nutzern – dabei ehrgeizige Ziele: 8.000 Anzeigen pro Woche sollten es schon sein. Balken zeigen an, wie weit die selbsternannten Hilfssheriffs noch von der Zielmarke entfernt sind.

Wie viele Bilder Roßband tatsächlich machte und verschickte, lässt sich nicht mehr sagen, aber er fotografierte regelmäßig. An einem Tag sollen es laut LDA allein 21 Anzeigen über weg.li gewesen sein. Und die hohe Zahl der Anzeigen ist es auch, die dafür gesorgt hat, dass sich das LDA – nach der Beschwerde eines der betroffenen Autofahrer – nun mit der Causa beschäftigt.

Denn wer in großem Maß personenbezogene Daten wie Autokennzeichen sammelt, speichert und verarbeitet, muss bestimmte Vorkehrungen zum Schutz dieser Daten treffen. Ob dies ausreichend passiert ist, prüfe man gerade, so eine Sprecherin der Behörde. Man sei nicht von sich aus aktiv geworden. Aber als Reaktion auf Beschwerden sei es zwingend notwendig, diese zu prüfen. Es handele sich nicht um ein Bußgeldverfahren, das theoretisch zwar eingeleitet werden könnte – was aber bei Privatpersonen eher unüblich sei.

LDA sieht sich zu Unrecht angegriffen

Wichtig sei bei der Prüfung, wie viele Bilder Roßband gemacht habe – und ob die DSGVO hier überhaupt zum Tragen komme oder ob das Fotografieren noch als „privat“ anzusehen sei. Auch ob der Mann die Fotos nach Abschicken gleich wieder gelöscht habe, sei wichtig, weil viele Vorgaben erst relevant werden, sobald Daten erfasst werden. Laut DUH löschte Roßband die Fotos gleich wieder, laut dem Beschwerdeführer offenbar nicht.

Anders als von der DUH dargestellt, habe es bislang auch noch keine Auflagen oder Anordnungen getroffen, lässt das LDA wissen, es werde ja noch geprüft. Überhaupt sieht es sich zu Unrecht angegriffen. Vor allem den Vorwurf des Einschüchterungsversuchs weist die Behörde von sich: „Er zeigt ein irritierendes Fehlverständnis von behördlichen Handlungsbedingungen im Rechtsstaat und diskreditiert die Arbeit unserer Behörde.“

Dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen sei, hängt laut LDA auch damit zusammen, dass es mittlerweile noch weitere Beschwerden gegeben habe – vermutlich infolge der von der DUH angestoßenen medialen Aufmerksamkeit. Wie auch immer das Ergebnis sein wird, die DUH ist fest entschlossen, ihren Kampf gegen die Behörde fortzusetzen: „Im Anschluss an die Anhörung wird ein Bescheid erlassen, und Herr Roßband wird dagegen mit unserer Hilfe klagen“, so ein Sprecher.

Schon jetzt allerdings kann der Robin Hood aus dem Münchner Osten einen Sieg verzeichnen: Anders als er, werden die von ihm Angezeigten vermutlich nicht ohne Bußgeld davonkommen. Eingereichte fotografische Hinweise werden laut Polizeipräsidium München immer geprüft und – sofern eine Ordnungswidrigkeit festgestellt wird – zur Anzeige gebracht.

  • informationsspiegel

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