V-Mann-Affäre in Bremen: Linke opfert Verfassungsrichter

P reisfrage: Was tut ein Anwalt, der Man­dan­t*in­nen zu einem konfliktträchtigen Gespräch mit hohem Eskalationspotenzial begleitet? Seine Pflicht? Erfüllt er seine Aufgabe als Organ der Rechtspflege? Mag sein.

Aber nach Einschätzung der Bremer Linksfraktion fügt er vor allem dem Staatsgerichtshof Schaden zu, an dem er eine Legislatur lang auf Vorschlag der Linken als Richter mitgewirkt hat und seit 2023 als Stellvertretender Richter gelistet ist. Sie hat Anatol Anuschewski, stadtbekannter Anwalt für Migrations- und Sozialrecht mit klarem antifaschistischen Profil, am Freitag nämlich indirekt gebeten, sein Ehrenamt niederzulegen. Nur so nämlich könne der Ruf des höchsten Landesgerichts gewahrt werden.

In Wirklichkeit ist das Gegenteil der Fall. Denn aufgeschreckt hatte die Linksfraktion die Berichterstattung des Spiegel bezüglich der örtlichen V-Mann-Affäre, die sich wohl aus Infos des Geheimdienstes speist. Anuschewski soll eine Abordnung der – in Bremen bislang nur durch geradezu legalistische Aktionen auffälligen – Interventionistischen Linken begleitet haben.

Deren Ziel: einen jungen Mann aus den eigenen Reihen mit dem Verdacht konfrontieren, er diene dem Bremer Geheimdienst als Spitzel. Was der dann eingeräumt hat. Ohne Folter, ohne Schläge, ja sogar ohne Geschrei, in einem normalen Konfliktgespräch.

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Der V-Mann-Einsatz ergab, dass die Interventionistische Linke in Bremen kreuzbrav ist

Wie es aussieht, hat das Landesamt für Verfassungsschutz den psychisch labilen Kurden seit mehr als acht Jahren mit mindestens – hoffentlich versteuerten?! – 500 Euro monatlich für Zuträgerdienste belohnt. Bei denen kam raus, dass die Interventionistische Linke in Bremen kreuzbrav ist: Sie plant ihre gewaltfreien, zivilgesellschaftlichen Taten und jedes noch so pupsige Statement basisdemokratisch in zeitaufwändigen Vollversammlungen.

Der Verfassungsschutz hätte den heute 31-jährigen Dîlan S. schon aufgrund seiner seelischen Konstitution – bereits vor dem nun organisierten Abtauchen war er therapiebedürftig krank – niemals als Inoffiziellen Mitarbeiter anwerben dürfen. Das hätte ein an demokratischen Spielregeln interessiertes kritisches Medium aufgreifen müssen. Auch für Empörung sorgen müsste, dass der Einsatz nicht abgebrochen wurde, obwohl Dîlan S. sexuelle und romantische Beziehungen in die bespitzelte Gruppe aufbaute. Das ist ein glatter Rechtsbruch.

Stattdessen aber skandalisiert der Spiegel die Pseudo-News, dass der Anwalt und stellvertretende Richter am Staatsgerichtshof Anuschewski bei der besagten Konfrontation dabei war. Dass er erkärt, sich über seine Rolle dabei ohne Rücksprache nicht äußern zu können, so wie es bei Mandantschaftsverhältnissen im Rechtsstaat zwingend vorgeschrieben ist, finden die Spiegel-Autoren besonders schlimm.

Die Linke aber ist in der Lage, den Sachverhalt einzuschätzen: „Wir nehmen an, dass er in seiner beruflichen Funktion als Anwalt zugegen war“, hat die Fraktionsvorsitzende Sophia Leonidakis mitgeteilt. Und sie stellt sogar fest, dass die Information über Anuschewski ja wohl „aus dem Verfassungsschutz“ selbst stammen müsse, was Fragen aufwerfe. Denn das heißt ja: Das Landesamt ist außer Rand und Band.

Moralisch ohnehin orientierungslos, verstößt es munter auch gegen Gesetz und Richtlinien bei der Anwerbung und Führung von V-Leuten. Es höhlt das zivilgesellschaftliche Engagement, die Meinungsbildung und so die freiheitlich demokratische Grundordnung mithilfe nachrichtendienstlicher Mittel und gelenkter Informationsweitergabe aus.

Zurücktreten müsste der Verfassungsschutz-Chef

Der Verantwortliche dafür heißt Thorge Koehler. Und eigentlich müsste er, wenn er denn ein den Rechtsstaat liebender und achtender, ja auch nur halbwegs anständiger Mensch wäre, von seinem Posten als Chef des Landesamts von selbst zurücktreten.

Statt Pannen-Thorge dazu aufzufordern, hat die Linke jedoch mit Blick auf die Staatsgerichtshof-Richter*innenschaft festgestellt, man gehe davon aus, „dass eine zügige Nachwahl stattfinden wird“. Sprich: Anuschewski soll bitte schön zurücktreten.

Besser wäre jedoch, er lässt das. Denn demokratieferne Inlandsgeheimdienste so die Besetzung der Landesverfassungsgerichte mitsteuern zu lassen, das ist ein Albtraum. Und das voranzutreiben, so wie es die Linksfraktion jetzt wider besseres Wissen aus politischem Kalkül tut, das bedeutet, dem Staatsgerichtshof einen maximalen Schaden zuzufügen. Einen, der bleibt.

  • informationsspiegel

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