W ie war das mit der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz? Im rot-grün-rot regierten Bremen wird dieser Verfassungsgrundsatz gerade trumpmäßig als Auslegungssache interpretiert: Exekutive und Legislative greifen beherzt in die Judikative ein, unterstützt von Medien, die auch als „vierte Gewalt“ bezeichnet werden, weil sie die anderen drei kontrollieren sollen. Von Kontrolle kann gerade keine Rede sein, von Gewalt umso mehr.
Was ist passiert? Alle Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft sowie der Präsident des Senats, der Volljurist Andreas Bovenschulte, hatten einen Bremer Rechtsanwalt gedrängt, von seinem Ehrenamt als stellvertretender Richter am Bremer Staatsgerichtshof, dem Landesverfassungsgericht, zurückzutreten. Anatol Anuschewski, Fachgebiet Migrationsrecht, kam dem am Dienstag nach. Zuvor hatten Medien sechs Tage atemlos über seinen „Fall“ berichtet, ohne die Lesart der Bremer CDU infrage zu stellen. Die tut so, als sei der Staatsgerichtshof mit Anatol Anuschewski von Linksextremisten unterwandert.
Auf die Idee gebracht hatte sie ein Artikel des Spiegel von vergangener Woche. In diesem geht es um die mutmaßliche Anwesenheit des Rechtsanwalts bei der Enttarnung eines Mannes, der für den Verfassungsschutz mehr als acht Jahre Bremer linke Gruppen ausspioniert haben soll, darunter die Interventionistische Linke (IL).
Deren Mitglieder konfrontierten den V-Mann am 6. Januar in seiner Wohnung mit ihrem Verdacht, den er bestätigte, wie sie auf ihrer Website schreiben. Die IL ist ein bundesweiter Zusammenschluss von „radikalen Linken“, die den Kapitalismus nicht verbessern, sondern abschaffen wollen. Sie beteiligen sich an Protesten gegen Kohleabbau, setzen sich für Geflüchtete und gegen Nazis ein.
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Weil sie zwar nicht zu Gewalt aufruft, diese aber auch nicht pauschal ablehnt, nennt der Bremer Verfassungsschutz die IL „gewaltorientiert“. Eine Beteiligung an Straftaten kann er der Gruppe nicht nachweisen, auch nicht nach jahrelangem Einsatz des V-Manns. Zu wie viel Gewalt jede Person, die schon einmal ein IL-Plenum besucht hat, bereit wäre, ist aber nicht entscheidend für den Vorwurf, den zuerst der Spiegel Anatol Anuschewski gemacht hat. Das Medium skandalisiert, dass er bei der Konfrontation des V-Manns dabei gewesen sein könnte.
Verstoß gegen die Schweigepflicht
Gesteckt hatte das vermutlich der Verfassungsschutz zwei Spiegel-Journalisten, als Rache für den aufgeflogenen Spitzel. Die beiden hatten Anuschewski nach eigener Darstellung in seiner Kanzlei heimgesucht und Auskunft begehrt über seine Rolle bei der Enttarnung. Und was macht ein Anwalt, der ohne Einverständnis der Mandant:innen über sie reden soll? Genau, er hält die Klappe, weil ein Verstoß gegen die Schweigepflicht eine Straftat wäre.
Aber die Bremer Politiker:innen nehmen ihm nicht krumm, dass er sich ans Strafgesetzbuch gehalten hat, sondern vielmehr die Auswahl seiner Mandanten. Das wiederum alarmierte Jurist:innen aus Bremen und anderen Orten.
In gleich drei offenen Briefen warnten sie am Dienstag davor, Rechtsanwält:innen vorzuschreiben, wen sie zu vertreten haben – denn das wäre ein Verfassungsbruch. Weil sie ihre anwaltliche Unabhängigkeit in Bremen für gefährdet hält, trat am Donnerstag eine weitere stellvertretende Richterin am Staatsgerichtshof zurück, die Fachanwältin für Strafrecht Lea Voigt aus einer der renommiertesten Kanzleien der Stadt.
Die Bremer CDU hat unterdessen Misstrauensanträge gegen die beiden linken Senator:innen in der Regierung gestellt, weil die Linke Anatol Anuschewski zwar jetzt auch den Rücktritt nahegelegt, ihn aber 2019 für das Amt des Verfassungsrichters vorgeschlagen hatte. Das geht sogar den Rechtspopulisten vom Bündnis Deutschland im Landtag zu weit. Sie würden die Anträge anders als die FDP nicht unterstützen, schreiben sie in einer Pressemitteilung. Den Senatorinnen sei persönlich nichts vorzuwerfen.







