
„Zuerst hab ich gedacht, was ist denn mit dem Herrn Dobrindt los“, sagt Ulrich Temps, Geschäftsführer der Temps Malereibetriebe. Er meint das positiv. Sein Unternehmen beschäftigt bundesweit über 500 Menschen, rund vierzig von ihnen kamen einst als Geflüchtete nach Deutschland. Menschen wie ihnen zu helfen, einen Platz in der Gesellschaft zu finden, sei „ein Herzensanliegen“, sagt Temps. Daher auch die Verwunderung über Alexander Dobrindt. Der Bundesinnenminister, sonst Migrations-Hardliner, hatte am Sonntag erklärt, Arbeitsverbote für Asylbewerber*innen künftig auf drei Monate zu beschränken.
Bislang ist Asylbewerber*innen in den ersten sechs Monaten in Deutschland verboten zu arbeiten, sofern sie noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben. Dauerhafte Arbeitsverbote gelten für Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern sowie Geduldete. Entsprechend wäre Dobrindts Ankündigung eine echte Verbesserung.
Weil soziale Anerkennung oft an den Beruf gekoppelt ist, sind Arbeitsverbote ein großes Hindernis, sich in der Gesellschaft einzufinden. Zahlreiche Studien zeigen, dass Arbeit meist einen positiven Effekt auf das Leben von Geflüchteten hat. Haben sie einen Job, lernen sie schneller Deutsch und finden sozialen Anschluss.
Arbeit ja, Integrationskurse, nein?
Doch trotzdem währte die Freude bei Unternehmer Temps nicht lange. „Wie passt das zu Dobrindts sonstiger Politik?“, fragt er im Gespräch mit der taz. Und liefert die Antwort gleich hinterher: „Es passt nicht.“
Tatsächlich gibt es diverse offene Fragen und Probleme mit Dobrindts Ankündigung. Eines sind die Integrationskurse. Mitte Februar hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitgeteilt, dass Asylbewerber*innen, ukrainische Geflüchtete, Geduldete und EU-Ausländer*innen künftig keine Integrationskurse mehr finanziert bekommen. Weil Geflüchtete meist kaum Geld haben, sind sie praktisch von den Kursen ausgeschlossen, die rund 600 Stunden Deutschunterricht umfassen und Grundwissen über die Gesellschaft hier vermitteln.
„Man kann nicht die Arbeitsaufnahme erleichtern aber gleichzeitig eine Grundvoraussetzung dafür deutlich erschweren“, sagt Temps dazu. „Integration geht am besten durch berufliche Qualifikation gepaart mit der deutschen Sprache.“ Die Politik müsse hier kontinuierlich die Möglichkeiten für Geflüchtete verbessern, statt zwischen Abschottung und Integration zu schlingern.
Tareq Alaows, Pro Asyl
Auch Tareq Alaows von Pro Asyl sagt: „Wenn Dobrindt Arbeitsverbote aufhebt, aber zugleich Zugänge zu Sprachkursen abschafft, bleibt seine Initiative unglaubwürdig.“ Und er fügt hinzu: „Bleiben Dublin-Fälle ausgenommen, ist Dobrindts Ankündigung nicht viel mehr als Symbolpolitik.“
Damit folgt das nächste Problem, die Frage nämlich, für wen genau die von Dobrindt angekündigten Erleichterungen eigentlich gelten sollen. Eine Sprecherin des Ministeriums hatte der Bild am Sonntag gesagt: „Nicht profitieren dürfen: bereits abgelehnte Asylbewerber und Personen, die im Verfahren nicht mitwirken, also wer seine Identität verschleiert oder über Fluchtgründe täuscht.“
Aber heißt das auch im Umkehrschluss, dass alle anderen von Dobrindts Vorschlägen profitieren? Daran hängt viel, denn im Koalitionsvertrag hatten SPD und Union festgehalten, Lockerungen beim Arbeitsverbot sollen nicht gelten „für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Dublin-Fälle oder Personen, die das Asylrecht offenkundig missbrauchen“. Dublin-Fälle meint hier Geflüchtete, für deren Asylantrag nach dem Dublin-System ein anderes Land zuständig ist, weil sie dort zuerst EU-Boden betraten. Weil das praktisch auf alle Geflüchteten zutrifft, würde dann auch fast niemand von Dobrindts Ankündigung profitieren.
Knapper Zeitplan
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums konnte am Montag in der Bundespressekonferenz keine Antwort auf die Frage geben, um wen es denn nun gehen soll.
Und noch eine offene Frage gibt es. Dobrindt hat angekündigt, die Erleichterungen bei der Arbeitsaufnahme nachträglich im GEAS-Anpassungsgesetz unterzubringen. Es wurde bereits in erster Lesung im Bundestag beraten und dürfte in den nächsten Wochen verabschiedet werden.
Das bedeutet nicht nur einen sehr knappen Zeitplan, sondern auch inhaltliche Probleme und betrifft insbesondere die Dublin-Zentren, die an anderer Stelle im Gesetz vorgesehen sind. Hier sollen künftig Asylbewerber*innen festgehalten werden, für deren Fall nach dem Dublin-System andere EU-Staaten zuständig sind. Weil den Geflüchteten dabei verboten werden kann, die Einrichtungen zu verlassen, dürften diese bald Haftlagern gleichen. Wie es den Geflüchteten da möglich sein soll, einen Job aufzunehmen, ist mehr als unklar.
Bei so vielen Problemen, sollte man meinen, dass die SPD ein paar Fragen an Innenminister Dobrindt hat. Auch auf Anfrage der taz wollte sich in der Fraktion aber niemand äußern.







