Reform des Heizungsgesetzes: Ein bisschen Grün muss sein

Bei ihrer geplanten Reform des Heizungsgesetzes hat sich Schwarz-Rot auf eine Quote für „klimafreundliche Brennstoffe wie Biomethan und synthetischem Treibstoff“ geeinigt. Diese sogenannte Grüngas- beziehungsweise Grünheizölquote bedeutet, dass Energielieferanten ihrem Brennstoff künftig einen bestimmten Anteil an „grünen“ Energieträgern beimischen müssen. Diese Quote soll laut einem Eckpunktepapier der Koalition bei einem Prozent beginnen und dann kontinuierlich steigen.

Entsprechende Energieträger zur Beimischung wären im Fall des Erdgases etwa Biomethan oder Wasserstoff; im Fall des Heizöls synthetische Kraftstoffe („E-Fuels“). Damit wären dann nicht mehr Hauseigentümer dafür verantwortlich, dass Wärme für Wohnhäuser künftig klimafreundlicher erzeugt wird, sondern Energielieferanten.

Was zunächst nach einer Vereinfachung klingt, hat einen großen Haken: Die verfügbare Menge an „grünen Molekülen“ ist in Deutschland begrenzt. Aktuell liegt der Anteil von Biomethan im Erdgasnetz (also aufbereitetes Biogas, das ins Netz eingespeist wird) bei rund 1,3 Prozent des deutschen Erdgasverbrauchs. Allzu sehr lässt sich der Anteil aber nicht steigern, weil auch die dafür nötige Biomasse ein limitierter Rohstoff ist.

Alternativ oder ergänzend lässt sich auch Wasserstoff oder daraus synthetisch hergestelltes Methan beimischen. Die Beimischung von Wasserstoff bis 20 Volumenprozent ist nach Einschätzung der Gaswirtschaft ohne allzu große Umbauten an der Netzinfrastruktur möglich. Doch diese Gase sind sehr teuer, weil ihre Produktion sehr viel Strom verbraucht. Würde der Wasserstoff in Ländern mit hoher Sonneneinstrahlung mit günstigem Strom aus Photovoltaikanlagen erzeugt, wäre andererseits der Transport nach Deutschland teuer.

Gesetz soll nur Gebäude betreffen

Die nun vorgesehene Quote besagt nicht, dass die „grünen“ Gase in jedem einzelnen Netzabschnitt tatsächlich beigemischt werden müssen – es handelt sich vielmehr um eine landesweite Quote. Die Idee ist, das Instrument für den Staat haushaltsneutral anzulegen, also über eine Umlage der Gasverbraucher zu finanzieren. Das Gesetz soll nur Gebäude betreffen, andere Sektoren, insbesondere Industrie und Gewerbe, sollen davon ausgenommen werden.

Seitens der Energiewirtschaft und der Anlagenhersteller gibt es sowohl auf der Pro- wie auf der Contra-Seite vehemente Verfechter. Während die Gaslobby auf den Fortbestand ihres Geschäftes hofft, lehnt die Stromlobby die weitere Zulassung ihrer Konkurrenz ab.

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) erklärt, es sei wichtig, „für Endkunden weiterhin Wahlfreiheit zu gewährleisten, indem technologieoffen etwa im Wärmemarkt dekarbonisierte Gase nicht gegenüber direktelektrischen Anwendungen benachteiligt werden“.

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Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) sieht in der Grüngasquote einen Widerspruch zur CO₂-Bepreisung im Rahmen des Emissionshandels.

Auch der Verband der Anlagenbauer (VDMA) befürwortet die Einführung einer Grüngasquote. Diese schaffe „auf der Anbieterseite einen starken Impuls für die Nachfrage von Technologien zur Herstellung grüner Gase, insbesondere in der Wasserstoffwertschöpfungskette“. Die Quote könne „helfen, fossile Gase schrittweise durch erneuerbare Alternativen zu ersetzen und so die CO-Emissionen im Gassektor deutlich zu senken“.

Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) hingegen sieht in der Grüngasquote einen Widerspruch zur CO-Bepreisung im Rahmen des nationalen und europäischen Emissionshandels. Eine zusätzliche Grüngasquote wäre „ein zusätzliches Mengeninstrument in einem ohnehin stark regulierten Markt – und würde das Signal senden, dass bestehende Gasinfrastrukturen und gasbasierte Heizsysteme langfristig eine tragfähige Perspektive haben könnten“. Das untergrabe Investitionsentscheidungen zugunsten elektrischer Lösungen. Auch Unternehmen der Stromwirtschaft argumentieren gegen die Quote.

Finanzielle Belastung hoch, Klimaschutz niedrig

Zu den Kritikern zählen auch Umweltverbände. Die Quote führe „zu einer massiven finanziellen Belastung“ von Verbrauchern, ohne einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, heißt es etwa von BUND und DUH. Auch Agora Energiewende tendiert in diese Richtung: „Bei der Heizungswahl berücksichtigen Hauseigentümer spätere hohe Preisaufschläge durch eine Quote nicht ausreichend, sodass eine Quote keinen Beitrag zum Ausstieg aus fossilen Heizungen bieten würde.“

Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) weißt zudem darauf hin, dass die CO-Bilanz von Biomethan sogar schlechter sein kann als die von fossilem Erdgas. Zumindest, wenn die gesamte Produktionskette betrachtet wird.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie unterdessen will das Konzept nicht von vorneherein verteufeln: „Eine gut gemachte Grüngasquote kann einen sinnvollen Beitrag zur Erhöhung der Planungssicherheit für Investitionen leisten. Das hängt allerdings sehr von der genauen Ausgestaltung ab.“

  • informationsspiegel

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