L ars Klingbeil, der oberste Finanzhüter des Landes, hat sich für verpflichtende Betriebsrenten ausgesprochen – und folgt damit der Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi hatte am Wochenende eine solche Verpflichtung unter Beteiligung der Arbeitgeber*innen gefordert.
Das Timing von Klingbeil scheint perfekt. Am Mittwoch kommen die Koalitionsspitzen mit Vertreter*innen von Gewerkschaften und Arbeitgebern zusammen, um über Reformen zu diskutieren: Steuern, Rente, Arbeitsmarkt. Es ist gut nachvollziehbar, dass sich ein sozialdemokratischer Finanzminister im Vorfeld um sozialpolitische Good Vibes bemüht. Denn bisher hat sich Klingbeil vor allem als rigider Sparminister hervorgetan. Egal ob Rente, Gesundheit oder Pflege – was derzeit euphemistisch als Reformen präsentiert wird, ist ein knallhartes Kürzungsprogramm. Eine verpflichtende Betriebsrente klingt da wie ein versöhnliches Signal.
Laut Arbeitsministerium hatten 2023 nur etwa 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 25 bis 67 eine betriebliche Altersversorgung – das ist ziemlich wenig angesichts der Tatsache, dass die Alterssicherung in Deutschland in der Theorie auf drei Säulen beruht. Neben der gesetzlichen Rente sollen Arbeitnehmer*innen auch privat vorsorgen und eine Betriebsrente abschließen. Nur hat das mit der Realität der Menschen wenig zu tun. Viele Menschen, insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern, haben im Ruhestand nichts anderes als die gesetzliche Rente – und die reicht oft nicht zum Leben.
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Schon im Koalitionsvertrag hat sich Schwarz-Rot darauf geeinigt, die betriebliche Rente zu stärken und sie insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen voranzutreiben. Ende des vergangenen Jahres wurde dafür das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen.
Eine verpflichtende Betriebsrente, an der sich Arbeitgeber*innen mit einem Zuschuss beteiligen, klingt in diesem Zusammenhang vernünftig. Allerdings kommt es auf viele Details an. Grundsätzlich gilt: Je höher der Anteil der Arbeitgeber*innen, desto mehr lohnt es sich für die Arbeitnehmer*innen. Manche Verbraucherzentralen kommen zu dem Schluss, dass es sich erst rentiert, wenn sich Arbeitgeber*innen mit mindestens 30 Prozent, besser 50 Prozent am Bruttobeitrag der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen.
DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi rechnet entsprechend mit Widerstand vonseiten der Arbeitgeber*innen. Die Bundesvorsitzende der Mittelstandsunion, Gitta Connemann, hat den Vorschlag bereits scharf angegriffen. Auch die Zustimmung der Union, die Arbeitgeber*innen entlasten will, dürfte mau ausfallen. Fraglich also, was nach dem Treffen am Mittwoch noch von den Good Vibes übrig bleibt.






