
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird wohl den Weg zu weiteren Klimaklagen gegen Unternehmen verbauen. Das zeichnete sich an diesem Montag nach einer mündlichen Verhandlung über zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen BMW und Mercedes ab.
Seit 2021 geht die DUH gerichtlich gegen BMW und Mercedes vor. Die Kfz-Hersteller gehören zu den größten CO2-Emittenten weltweit, jedenfalls, wenn man ihnen die Emissionen der Autofahrer zurechnet. Die DUH will die Hersteller deshalb gerichtlich dazu zwingen, ab 2030 keine Verbrenner-Autos mehr zu verkaufen. Derzeit sieht die EU einen Verkaufstop ab 2035 vor. Eine ähnliche Klage hatte Greenpeace gegen VW gestartet.
Bisher haben DUH und Greenpeace alle Prozesse verloren: vor den Landgerichten in München und Stuttgart und auch vor den dortigen Oberlandesgerichten. Doch im Herbst 2025 ließ der BGH überraschend die Revision in Sachen BMW und Mercedes zu. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch freute sich bereits: „Der BGH hat die existenzielle Bedeutung unserer Klimaklagen gegen die deutschen Auto-Konzerne erkannt.“
Definition von Freiheit
Geklagt haben Resch und zwei andere DUH-Geschäftsführer als Privatpersonen. Sie machen eine Gefährdung ihrer individuellen Freiheit geltend, wenn jetzt das CO2-Budget vorschnell verbraucht wird und der Staat deshalb später zu harten Restriktionen greifen muss. Die Argumentation klingt etwas verwegen, aber sie stammt vom Bundesverfassungsgericht, aus dessen Klima-Beschluss von 2021.
Dabei gehen die DUH-Manager davon aus, dass nicht nur jedem Staat ein konkretes CO2-Budget zugerechnet werden kann, das nicht überschritten werden sollte, wenn man die Erderwärmung wirksam begrenzen will. Vielmehr solle auch jedem Unternehmen und jeder Branche ein solches zugewiesen werden. Das aber ist umstritten und einer der entscheidenden Punkte vor dem BGH.
Der BGH hat nach einer „vorläufigen rechtlichen Würdigung“ große Zweifel an den CO2-Budgets für Unternehmen. Gesetzlich geregelte CO2-Budgets gebe es bisher nur für Deutschland als Staat, erinnerte der Vorsitzende BGH-Richter Stephan Seiters. Das Bundesverfassungsgericht habe es bereits abgelehnt, die Klimapolitik der Bundesländer an länderspezifischen CO2-Budgets zu messen. Erst recht sei es zweifelhaft, wenn nun der BGH ohne gesetzliche Vorgaben solche Begrenzungen für einzelne Auto-Hersteller festsetzen würde.
Verweis auf Gesetzgeber
BGH-Richter-Seiters sieht ohnehin den deutschen und europäischen Gesetzgeber am besten geeignet und legitimiert, die ökologischen, ökonomischen und sozialen Interessen auszugleichen. „Das sind nun mal schwierige Abwägungen mit sehr vielen Betroffenen“, so Seiters.
DUH-Anwalt Matthias Siegmann verwies dagegen auf das „Versagen demokratischer Politik“, angeführt von den USA. „Das Pendel schwingt zurück“, sagte Siegmann. Die Gerichte müssten große CO2-Emittenten wie die Auto-Hersteller daher auch ohne gesetzliche Vorgaben in die Pflicht nehmen.
Reiner Hall, Anwalt von BMW, freute sich über die Weichenstellung des BGH und bestärkte die Richter. „Es kann nicht sein, dass die CO2-Emissionen mehreren Branchen zugerechnet werden: den Autoherstellern, der Ölindustrie, den Tankstellen und vielleicht noch den Mietwagenverleihern.“ Norbert Tretter, der Mercedes vor dem BGH vertrat, warnte vor einer „Kakophonie unterschiedlichster Gerichtsurteile“, falls der BGH zu Klimaklagen gegen Unternehmen ermutigen würde.
Nach einer Ermutigung für die Deutsche Umwelthilfe sah es in Karlsruhe allerdings nicht aus. Man konnte eher den Eindruck bekommen, dass der BGH die Revision nur zugelassen hat, um die Klimakläger so richtig zu entmutigen. Das Urteil wird am 23. März verkündet.







