V ermieter:innen beschweren sich ja bekanntlich gerne über die vielen lästigen Regeln, die es in Deutschland angeblich gibt: die Mietpreisbremse etwa, die in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die zulässige Miethöhe auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt – eine sinnvolle Sache, auch wenn damit zugleich ein permanenter Preisanstieg festgeschrieben wird; aber immerhin eine klare Vorgabe, bei der man sich vorstellen kann, dass sie Vermieter:innen nervt.
Die Realität aber sieht so aus. Wer als Vermieter:in Wohnungen rechtswidrig überteuert vermietet, hat in der Regel nichts zu befürchten. In Deutschland obliegt es Mieter:innen, zu prüfen, inwiefern ihre Miete überhaupt zulässig ist. Ist sie es nicht, müssen sie einen mühseligen Rechtsweg bestreiten und in Konfrontation mit denjenigen treten, denen ihr Zuhause gehört.
Im besten Fall wird geltendes Recht wiederhergestellt. Dafür, dass die Vermieter:innen das Recht gebrochen haben, werden sie aber so gut wie nie bestraft. Als Vermieter:in gibt es kaum einen Grund, den Rechtsbruch nicht zu versuchen.
Überraschend haben in Berlin jetzt die Regierungsparteien CDU und SPD einen bundesweit bisher einmaligen Schritt angekündigt, der diese Schieflage zumindest abschwächen könnte: Die Hauptstadt soll ein sogenanntes Mietenkataster bekommen. Das bedeutet, dass alle Mietverhältnisse systematisch erfasst und dann – wohl KI-gestützt – automatisch auf Zulässigkeit überprüft werden sollen.
Wird dabei festgestellt, dass gegen die Mietpreisbremse verstoßen wird, sollen die Mieter:innen informiert werden. Einklagen müssten sie ihr Recht dann zwar immer noch, sie würden aber wenigstens vom Staat aktiv dazu ermutigt.
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Und wenn bei der Überprüfung festgestellt wird, dass die Miete mehr als 50 Prozent zu hoch ist, also eine sogenannter Mietwucher vorliegt, soll sogar automatisiert die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Denn Mietwucher ist eigentlich ein Straftatbestand – der allerdings zum Vorteil der Vermieter:innen bisher zu verfolgen „vergessen“ wurde.
Dabei ist das Problem gravierend. Im letzten Bundestagswahlkampf veröffentlichte die Linkspartei eine Mietwucher-App, in der Mieter:innen ihre Daten eintragen und ihre Miete auf Zulässigkeit überprüfen konnten. Das Ergebnis nach einem Jahr und mehr als 210.000 Mietenchecks: Über zwei Drittel der überprüften Mieten waren mindestens 20 Prozent zu teuer, bei mehr als der Hälfte der geprüften Fälle war die Miete sogar über 50 Prozent zu hoch. Die Linken haben also mehr als 100.000 Straftaten aufgedeckt, die bisher systematisch ungesühnt geblieben sind. Man könnte kein eindeutigeres Beispiel dafür finden, dass das Recht im Kapitalismus zugunsten der Eigentümer:innen verbogen wird.
In Berlin wird jetzt debattiert, ob es sich beim Mietenkataster um einen Wahlkampfmove der SPD handelt. Kritisiert wird, dass noch unklar ist, ob auch umgewandelte Eigentumswohnungen oder möbliertes Wohnen auf Zeit erfasst werden sollen. Auch steht die Vermutung im Raum, dass die amtierende Regierung ein Gesetz verabschiedet, um dessen hoch komplizierte Umsetzung – auch mit Blick auf offene Fragen hinsichtlich des Datenschutzes – sich dann die nächste Regierung kümmern müsste.
Das mag alles sein. Doch entscheidend ist zunächst nur eine Sache: ob das Mietenkatastergesetz in dieser Legislatur tatsächlich noch verabschiedet wird. Dann könnte man politisch sagen, was man will, aber ein wichtiger Schritt, um die rechtlichen Privilegien der Vermieter:innen zu beschneiden, wäre getan.






