Justizministerkonferenz in Hamburg: Sexualstrafrecht oben auf der Tagesordnung

Es ist ein zentrales Thema auf der Agenda der Justizminister*innen: die sexuelle Selbstbestimmung. Wenn sich die 16 Lan­des­mi­nis­te­r:in­nen am 11. und 12. Juni zur Justizministerkonferenz (JuMiKo) nach Hamburg treffen, liegen dazu gleich mehrere Beschlussvorlagen zum Sexualstrafrecht auf dem Tisch. Die derzeitige JuMiKo-Vorsitzende und Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) und ihre Amts­kol­le­g:in­nen aus NRW und Niedersachsen, Benjamin Limbach und Kathrin Wahlmann, fordern unter anderem die Einführung des „Nur-Ja-heißt-Ja“-Prinzips.

Auf Anfrage der taz sagt Gallina, dass aktuell erhebliche Schutzdefizite bestehen würden. „Viele Betroffene reagieren in akuten Bedrohungssituationen mit einem neurobiologischen Erstarren und können weder sprechen noch sich körperlich wehren. Das ist ein Schutzmechanismus“, sagt die Justizsenatorin und beschreibt auch, dass eine Zustimmung zum Maßstab im Sexualstrafrecht gemacht werden müsse. „Nur so setzen wir den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung konsequent, das heißt wirksam und realitätsgerecht um.“

„Nein-heißt-Nein“ seit 2016

Seit 2016 gilt in Deutschland das „Nein-heißt-Nein“-Modell. Strafbar ist demnach jede sexuelle Handlung, die gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen wird. Bis 2016 musste ein Vergewaltigungsopfer nachweisen, sich körperlich gewehrt zu haben. „Gegen den erkennbaren Willen“ bedeutet dabei nicht, dass ein „Nein“ ausdrücklich ausgesprochenen werden muss, auch ablehnende Körperhaltungen, Weinen oder Kopfschütteln können so interpretiert werden. Und doch steht das sogenannte Widerspruchsmodell immer wieder in der Kritik, weil juristische Schutzlücken – beispielsweise in Situationen des Erstarrens – für die Opfer bestehen.

Mit „Nur-Ja-heißt-Ja“, so hoffen Be­für­wor­te­r:in­nen einer Reform, würden Passivität, Schockstarre, oder Meinungsänderung von Tätern in einem Rechtsstreit nicht mehr als „unklares oder missverstandenes Ja“ genutzt werden können. Denn ist das Ausbleiben eines klar ausgesprochenen „Neins“ kein „Ja“.

Auch auf nationaler und internationaler Ebene wird die Forderung immer präsenter. Die Grünen-Fraktion im Bundestag brachte im April 2026 einen Gesetzentwurf ins Parlament ein. Im selben Monat stimmten mehr als zwei Drittel der Abgeordneten im EU-Parlament für die „Ja-heißt-Ja“-Initiative und forderten die EU-Kommission damit zum Handeln auf. In anderen EU-Ländern, wie beispielsweise Italien, Schweden und Griechenland, gilt diese Regelung bereits.

Verantwortung zu Tätern verlagern

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hofft, dass die gemeinsame Initiative die Verantwortung verlagert: „Dahin, wo sie hingehört: zu den Tätern.“ Es könne nicht sein, dass die Verantwortung bei Vergewaltigungsopfern liege, so Wahlmann. Sex brauche Einvernehmen. Schweigen, Unsicherheit oder Erstarren dürfe nicht zur Straflosigkeit von Sexualstraftätern führen.

Der Deutsche Juristinnenverbund schreibt zudem auch, dass Klischees und patriarchale Vorurteile auch in Gerichten eine Rolle spielen können. Es werde das stereotype Verhalten eines dominanten Mannes und einer passiven, weiblichen Sexualpartnerin beschrieben. „Dieses Klischee kann dazu führen, dass passives, teilweise sogar ablehnendes Verhalten von Frauen als Zustimmung oder zumindest nicht als ernstzunehmende Willensäußerung, sondern als Ausdruck eines ‚Sich-Zierens‘ bewertet wird.“

Neben der Beschlussvorlage zu „Nur-Ja-heißt-Ja“, machen sich Gallina und Wahlmann auch dafür stark, dass die Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen überprüft werden. Der Spiegel berichtete kürzlich über den Fall einer Niedersächsin, die jahrelang von ihrem Mann betäubt, vergewaltigt und gefilmt wurde und nun gegen den Großteil der Straftaten keine juristische Handhabe hat – denn durch einen Fehler bei der Sexualstrafrechtsreform 2016 wurde die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen auf fünf Jahre herabgesetzt. Darüber hinaus setzen sich Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern für eine Reform des Paragrafen 218 StGB, der Schwangerschaftsabbrüche regelt, ein.

  • informationsspiegel

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