Die Grünen wollen die Demokratie retten und an Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) ein Exempel statuieren. Das Bundesverfassungsgericht soll feststellen, dass Rainer die Rechte des Bundestags verletzte, als er im vergangenen Sommer eigenmächtig die Stoffstrombilanzverordnung aufhob, die dem Schutz des Grundwassers gegen übermäßiges Düngen diente. Am Dienstag verhandelten nun die Verfassungsrichter.
Die Stoffstrombilanzverordnung war 2017 von der damaligen schwarz-roten Koalition eingeführt worden. Nach dem „Hoftorprinzip“ sollten Landwirte jährlich bilanzieren, wie viel Stickstoff und Phosphat in den Betrieb hineingesteckt wurden und wie viel in Form von Ernte herauskam. Das sollte auch zeigen, wer durch Überdüngung vermutlich das Grundwasser schädigt. Die Bauern klagten allerdings über zu viel Bürokratie.
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Mit einer seiner ersten Amtshandlungen hob der neue Agrarminister Alois Rainer im Juli 2025 die Stoffstrombilanzverordnung wieder auf. Beim Bauerntag triumphierte er, die Bundesregierung habe den Bauern 18 Millionen Euro Bürokratiekosten erspart.
Till Steffen, Grüne
Inzwischen hat die Bundesregierung im April den Entwurf für ein neues Düngegesetz beschlossen – ohne Hoftorprinzip. Stattdessen soll ein neues Monitoring auf Daten zurückgreifen, die die Bauern eh erheben. Im Herbst soll die Novelle in Kraft treten.
Ungeklärte Grundsatzfrage
In Karlsruhe ging es nun nicht um Grundwasserschutz, sondern um das Verhältnis von Regierung und Parlament. Die Grünen warfen Rainer zwei Verfassungsverstöße vor. Er habe die Stoffstrombilanzverordnung abgeschafft, obwohl er dabei nach dem Düngegesetz den Bundestag hätte beteiligen müssen und obwohl das Gesetz dem Ministerium vorschreibt, eine solche Verordnung zu erlassen. „Der Minister wollte zum Bauerntag reisen und seine Macht zeigen“, kritisierte in Karlsruhe der Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen. „Rainer war im autoritären Modus“, sagte Steffen, räumte aber ein: „Alois Rainer ist kein Trump im Taschenformat.“
Rainer war nicht nach Karlsruhe gekommen und hatte seine Staatssekretärin Silvia Breher (CDU) geschickt. Diese forderte die Grünen auf, lieber beim neuen Düngerecht mitzudiskutieren.
Verfassungsrechtlich ging es fast ausschließlich um die Frage, ob die Grünen überhaupt gegen Rainer klagen konnten. Die Grünen haben keine abstrakte Normenkontrolle beantragt, weil sie keine 25 Prozent der Abgeordneten haben und auch nicht mit der AfD zusammenarbeiten wollen. Stattdessen haben sie in Karlsruhe eine Organklage eingereicht, um Rechte des Bundestags zu verteidigen.
Die Bundesregierung bestritt allerdings, dass Rechte des Bundestags verletzt sind, wenn ein Minister ein Gesetz des Bundestags missachte. Dies könne nur mit der Normenkontrolle gerügt werden. Die Verfassungsrichter schienen dies fast einhellig auch so zu sehen. Richterin Ann-Katrin Kaufhold betonte aber vorab, dass es hier um eine bisher ungeklärte Grundsatzfrage gehe. Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.







